Aktientipps Quartalsbericht März 2018

Seit Dezember 2017 veröffentliche ich wieder regelmäßig jeden Monat einen Aktientipp. Die Aktien die ich empfehle haben nach meiner Meinung großes Kurspotenzial und das oft aus mehreren Gründen. Zum einen schaue ich immer auf die Kennzahlen eines Unternehmens. Ist es „günstig“ bewertet oder die Dividende besonders hoch. Zum anderen versuche ich Gründe zu finden die noch für das Unternehmen sprechen. So war es bei Norilsk Nickel z.B. die Tatsache das dieses große Bergbauunternehmen Nickel und Kobalt fördert was für Batterien benötigt wird. Ich denke, dass der Bedarf nach starken Batterien in den nächsten Jahren stark steigen wird.

Für mich ganz besonders interessant bei der Suche nach „Aktienperlen“ ist auch die Geschichte der Unternehmen. Sehr oft gibt es da viel zu Entdecken und es geht oft viele Jahre oder Jahrzehnte in die Vergangenheit. Viele Interessante Dinge habe ich beim recherchieren schon Erfahren wie z.B. die Geschichte von Nissan. Wer hat schon gewusst, dass ein Japaner vor hundert Jahren eine Vision hatte und das Unternehmen gründete. Aus diesem Grund werde ich auch weiterhin die Geschichte der Unternehmen kurz zusammenfassen.




 

Aktientipps Quartalsbericht März 2018 – Strategie zur weiteren Vorgehensweise

Die einzelnen Aktien habe ich nach verschiedenen Gesichtspunkten empfohlen. Versucht habe ich auch immer einen klare Strategie erkennen zu lassen. Es ist meine Strategie wie ich Aktien auswähle und auch kaufe. Aber jetzt wird es spannend, denn jetzt stellt sich die Frage was mache ich nachdem ich gekauft habe. Wann sollte ich verkaufen? Sollte ich die Aktie noch weiter halten? Gibt es einen richtigen Ausstiegszeitpunkt? Auch dafür habe ich eine gute Strategie gefunden, die nach meiner Meinung am besten und einfachsten funktioniert. Kurz beschrieben könnte man die Strategie auch die „Zwei Fragen Strategie“ nennen.

Bei der zwei Fragen Strategie braucht man nicht jeden Tag die Börsenkennzahlen und Börsenkurse zu studieren. Sondern es reicht nach meiner Meinung nach aus sich die Aktien alle 2-3 Monate (oder auch Quartalsweise) anzuschauen, dass aber dann etwas genauer. Ich weiß beispielsweise eher selten wie hoch der DAX gerade steht.

Bei der Kontrolle der gekauften Aktien stelle ich mir genau zwei Fragen:

  •  würde ich die Aktie heute wiederkaufen?
  •  welche Entwicklung erwarte ich noch weiter von der Aktie?

Wenn ich beide Fragen positiv beantworten kann, behalte ich die Aktie. Muss ich auch nur eins negativ Beantworten verkaufe ich die Aktie. Diese Strategie funktioniert sehr gut und ist sehr leicht anzuwenden.

 

 

Aktientipps Quartalsbericht März 2018 – Zusammenfassung

 

WKNUnternehmenKurs bei Empfehlungaktuelle KursWertentwicklung
855705AXA Versicherung25,33 (06.12.17)22,495 (20.03.18)-11,2 %
870450Barrick Gold Coporation12,05 (03.01.18)9,71 (20.03.18)-19,42 %
853686Nissan Motor Company8,44 (14.02.18)8,45 (20.03.18)
+- 0%
A140M9Norilsk Nikel15,80 (07.03.18)15,25 (20.03.18)-3,49 %

Aktientipps Quartalsbericht März 2018 – AXA Versicherung

Die AXA Versicherung ist der älteste Aktientipp in der Liste. In den vergangenen Wochen ist der Aktienkurs leider um knapp 11 Prozent gefallen. Ein Grund ist der Kauf des Wettbewerbers XL Group für 12,4 Milliarden Euro. Dieser Kauf ist nicht bei allen gut angekommen und daher ist der Kurs ein wenig gefallen. Aber die Rahmenbedingungen haben sich nicht großartig verändert. Die Kennzahlen sind immer noch sehr gut. AXA ist immer noch sehr günstig bewertet.

Auch hat die EZB den Leitzinssatz noch nicht erhöht (hatte das auch nicht so schnell erwartet). Wenn das aber in den nächsten zwei bis drei Jahren passiert sollte AXA weiterhin sehr gut aufgestellt sein. Der günstigere Kurs bietet daher noch eine bessere Einstiegschance als vor knapp 4 Monaten. Daher würde ich AXA nicht verkaufen, sondern mehr darüber nachdenken Aktien nach zu kaufen.

 

Aktientipps Quartalsbericht März 2018 –  Barrick Gold

Barrick Gold hat die schlechteste Entwicklung bisher genommen. Minus 19,4 Prozent ist schon eine Ansage und muss erstmal verdaut werden. Barrick Gold hatte ich damals als Absicherung eines Depots empfohlen und die Kennzahlen etwas außen vorgelassen. Durch die gute Kostenstruktur habe ich auch einen Hebel des Aktienkurses gehofft, wenn der Goldpreis steigt. Doch leider hat sich der Goldpreis noch mehr verringert. Das liegt auch daran, dass zurzeit keine Handfesten Krisen in der Luft liegen.

Dieser Zustand kann sich aber sehr schnell ändern. Und wer eine gute „Absicherung“ für das Depot sucht der ist mit Barrick Gold mit Sicherheit nicht schlecht aufgestellt. Daher gilt für Barrick Gold eigentlich auch das gleiche wie für die AXA Versicherung. Die Gründe für einen Kauf gelten auch heute noch und der günstigere Kurs bietet sich quasi an jetzt einzusteigen. Oder wer schon gekauft hat dem bieten sich gerade exzellente Nachkaufgelegenheiten. Barrick Gold bleibt also weiterhin ein klarer Aktientipp auch Ende März.

 

 

Aktientipps Quartalsbericht März 2018 – Nissan Motor Company

Zu meinem Aktientipp aus dem Februar gibt es nicht viel Neues zu berichten. Die Qualitätsprobleme scheinen behoben zu sein und es kommt mit dem IMx ein Elektro SUV von Nissan auf dem Markt. Auch das passt in die Strategie von Nissan & Renault (dem Partner) die Führungsposition bei der Elektromobilität immer weiter auszubauen.

Der Aktienkurs hat sich seit Februar kaum verändert. Er ist quasi bei null Prozent Verlust und Gewinn festgewachsen. Ich denke, mit dieser Aktie muss man Geduld haben. Die Automobilbranche befindet sehr stark im Umbruch. Vieles ist unsicher, was die Kurse viele Automobilhersteller belastet. Nissan ist aber sehr gut aufgestellt und die Chancen stehen nicht schlecht das Nissan in den nächsten Monaten ein Kurssprung bevorsteht. Da die Gründe für einen Kauf immer noch gelten, kann ich Nissan gutem Gewissen weiterhin empfehlen.

 

 

Aktientipps Quartalsbericht März 2018 – Norilsk Nickel

Einen sehr außergewöhnlichen Aktientipp gab es im März. Mit Norilsk Nickel habe ich einen großen Exoten empfohlen. Auch ethisch betrachtet ist Norilsk nicht ganz sauber, was ich auch deutlich erwähnt habe. Wehn ich dennoch von der Aktie überzeugt konnte, hat nach meiner Meinung in den nächsten Wochen gute Chancen auf Kursgewinne.

Der Aktienkurs ist in den letzten Tagen leicht nach unten gegangen. Da der Aktientipp erst ein paar Tage her ist, gibt es nicht viel Neues zu berichten. Die Gründe für den Tipp gelten natürlich weiterhin. Wichtige Nachrichten sind in den letzten Tagen auch nicht hinzugekommen. Daher heißt es auch hier Abwarten und Tee trinken.

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Aktientipps Quartalsbericht März 2018 – Fazit

Leider sind in den letzten Wochen die Kurse fast aller Aktientipps in den Keller gerutscht. Bis zu 19 Prozent ging es seit der Empfehlung in den Keller. Das hat auch damit zu tun, dass an den Börsen in den letzten Wochen eine Verkaufsstimmung herrschte. Die Aktienkurse von fast allen Unternehmen sind nach unten korrigiert worden.

Da die damaligen Argumente für einen Aktientipp aber bei allen noch aktuell sind, bietet sich bei einigen Aktien noch bessere Einstiegchancen als bei der Empfehlung. Es könnte jetzt der richtige Zeitpunkt sein um einzusteigen. Ob ich mit der Einschätzung richtig liege wird sich in den nächsten Wochen zeigen.

 

 

Wichtig!!

Diese Aktienempfehlung ist meine persönliche Meinung und keine Erfolgsgarantie. Denken Sie immer daran, dass ein Verlustrisiko an der Börse immer vorhanden ist. Aus diesem Grunde übernehme ich keine Garantie, Gewährleistung und Haftung für das Risiko, dass Sie beim Börsenhandel eingehen.

 

US-Autokreditblase

Ich habe in den vergangenen Tagen im Netz einen sehr interessanten Beitrag über eine aufkommende US-Autokreditblase gelesen. Dieser Beitrag hat großes Kopfschütteln verursacht und mich so sehr an die Finanzkrise 2008 erinnert, dass mal etwas mehr im Internet recherchiert habe. Was ich gefunden habe lässt mich noch mehr Kopfschütteln. Die Ergebnisse habe ich mal kurz zusammengefasst und mich würde mal ganz ehrlich eure Meinung interessieren.




US-Autokreditblase – zur Erinnerung was hat nochmal zur Finanzkrise 2008 geführt?

Es ist nun fast 10 Jahre her das in den USA die Finanzkrise ausgebrochen ist. So ganz langsam erholt sich die Welt von diesem Schock. Viele Länder haben aber immer noch mit den Auswirkungen zu kämpfen. Kurz gesagt führte damals die hemmungslose Vergabe von Immobilienkrediten zu der Krise die viele getroffen haben.

Es wurden damals an alle Kredite für Immobilien vergeben die sich eine Immobilie kaufen wollten. Auch an diejenigen die es sich eigentlich nicht leisten konnten. Dadurch stieg die Nachfrage nach Immobilien immer weiter an und damit auch die Preise der Immobilien. Die Banker gingen davon aus, dass sie auf jeden Fall ihr Geld bekommen würden auch wenn ein Schuldner mal Pleite ging (den die Nachfrage war sehr hoch)

Zudem konnten viele Hausbesitzer der Versuchung nicht wieder stehen die ihnen ihre Banker vorschlugen. So wurden sehr viele Kredite mit der Immobilie als Sicherheit aufgenommen um etwa sich ein Auto, Urlaub oder den größeren Fernseher zu leisten. Die Immobilien werden schon im Preis steigen und den Kredit ausreichend absichern ist die Devise gewesen.

Die Gier vieler (höheren) Bankmitarbeitern trieb die ganze Sache noch weiter auf die Spitze. Zur Absicherung wurden sogenannte Absicherungsgeschäfte getätigt. Ganz knapp erklärt wurden die hohen Ausfallrisiken der schlechten Kreditnehmer an andere Banken verkauft und das immer weiter bis keiner mehr einen Überblick hatte. Als dann immer mehr Schuldner ihre Kredite nicht mehr bezahlen konnten brach das Kartenhaus zusammen. Dadurch das immer mehr Immobilien auf den Markt kamen die verkauft werden mussten fielen die Preise und die schönen Sicherheiten waren dahin. Das Ende ist bekannt.

 

 

US-Autokreditblase – jetzt zum aktuellen Problem

Die günstigen Zinsen haben auch in den USA die Zinsen für Kredite auf ein Rekordtief sinken lassen. Zudem herrscht bei den Autoherstellern ein extremer Kampf um neue Kunden. Diese zwei Tatsachen lassen erklären warum seit einiger Zeit viele Autokredite in den USA so extrem günstig sind. Viele hauseigene Banken der Autohersteller unterbieten sich fast mit den günstigsten Konditionen. So sind Kreditzinsen von unter 1,9 Prozent pro Jahr keine Seltenheit. Einige Banken bieten sogar Finanzierungen von 0,0 Prozent bei einer Laufzeit von 60 Monaten an.

Und die günstigen Kredite werden von den Amerikanern sehr häufig genutzt. Von den ca. 16,5 Millionen Autos die im vergangenen Jahr verkauft wurden, sind die meisten mit günstigen Krediten finanziert worden.

Wieder nichts gelernt

Aber scheinbar haben die Banker aus der Krise 2008 nichts gelernt. Die Gier ist wohl wieder einmal so groß und schiebt den gesunden Menschenverstand beiseite. Denn anders lässt sich nicht erklären, dass sehr viele dieser Kredite an Leute vergeben worden sind, die es sich eigentlich nicht leisten können. Auch ist die durchschnittliche Kreditsumme von 30.000 Dollar sehr hoch was für sehr lasche Vorgaben der Kreditvergabe spricht und für den Wahnsinn vieler Amerikaner.

Nochmal zum Verständnis. Durchschnittliche Kreditsummer von 30.000 Dollar bedeutet, dass alle Kredite in einen Topf geworfen worden sind und der Durchschnitt daraus gebildet wurde. Das bedeutet auch das sehr viele Kredite für Autos weit über 30.000 Euro liegen müssen Wahnsinn !!!

 

US-Autokreditblase – wie groß ist das Risiko

Zurzeit sind in den US Autokredite vergeben, die einen Wert von über 900 Milliarden US-Dollar haben. Diese Summe bildet ein historisches Hoch dar, was bedeutet das noch nie solche Summen für Kredite für Autos ausgegeben worden sind.

Das Risiko ist wie vor 10 Jahren wieder sehr real das viele Menschen ihre Kredite nicht bezahlen können. Sie müssen ihre Autos Zwangs verkaufen was die Preise für Autos nach unten drücken wird. Und so wird das Risiko für die Banken immer höher, dass sie ihre geliehenes Kapital nicht zurückbekommen.

Unglaubliche Zahlen

Hier nochmal ein paar Zahlen die belegen wie hoch das Risiko für das Platzen der Blase zurzeit schon ist. Ca. 6,5 Millionen US-Amerikaner die ihr Auto mit einem Kredit finanziert haben, können schon jetzt ihre Rate nicht mehr ordentlich zahlen und sind mindestens 90 Tage mit der Ratenzahlung im Verzug.

Und damit nicht genug. Eine weitere gravierende Ähnlichkeit mit der Finanzkrise 2008 gibt es noch. Die Banken verkaufen auch hier wieder das Risiko in Form von Verbriefung an Investoren. Und mischen diese wieder neu und verkaufen ihrerseits wieder weiter an andere Investoren. Dieser Zustand ist schon wieder so komplex das eigentlich keiner mehr durchschauen und überblicken kann wer jetzt für welchen Kredit geradestehen muss.

 

 

US-Autokreditblase – Fazit

Ich denke, dass viele meiner Leser jetzt auch mit dem Kopf schütteln und denken das gibt es doch gar nicht. Wieder wurden viel zu hohe Kredite an Verbraucher vergeben die es sich eigentlich nicht leisten können. Wieder wurden wohl aus Gründen der Gewinnmaximierung die Vorgaben der Kreditvergabe sehr lasch gehandhabt. Zum wiederholten Mal wurden die Risiken an Investoren verkauft so dass niemand mehr einen guten Überblick hat wer wie viel bei einem Ausfall bezahlen muss.

Die Blase fängt schon langsam an zu Platzen. So mussten schon einige Banken Millionenbeträge abschreiben, weil der Wert des US-Autokreditgeschäft geschrumpft ist. Wenn jetzt nicht die lasche Kreditvergabe eingestellt wird und schnellstmöglich geprüft wird wie die Ausfallrisiken der Schuldner verringert werden kann, dann wird früher oder später die Blase platzten. Ob wieder das gesamte Weltfinanzsystem ins Wanken gerät ist nicht eindeutig vorher zu sagen. Aber ganz ohne Schrammen wird das Platzen der Blase nicht ablaufen.

 

 

Am erschreckendsten Finde ich aber die Tatsache das die Menschen nichts aus der Krise 2008 gelernt haben. Auf der einen Seite die Banken die aus lauter Profitgier scheinbar wieder alles vergessen haben und Kredite vergeben auf Teufel komm raus. Und zudem die Sicherheiten in einem extrem unübersichtlichen Geflecht verkaufen um noch mehr Gewinn zu erzielen.

Auf der anderen Seite aber auch die Menschen die sich Konsumkredite ans Bein binden, obwohl sie bestimmt wissen das sie es sich eigentlich nicht leisten können. Das getreu dem Motto es wird schon irgendwie gut gehen. Zudem finde ich die Höhe der Konsumkredite für Autos sehr erschreckend. Wer würde in Deutschland für weit mehr als 30.000 Euro ein Auto komplett finanzieren? Oder ist das in Deutschland auch normal?

Ich bin sehr gespannt wie es weiter geht und werde in den nächsten Wochen das Thema mit großem Interesse weiterverfolgen.

Aktientipp März 2018

Für das Jahr 2018 gehe ich sehr stark davon aus, dass einige Rohstoffe sehr stark nachgefragt werden. Starke Nachfrage lässt in der Regel die Preise auch steigen was die Unternehmen sehr freut die diese Rohstoffe aus der Erde holen. Nickel und Kobalt ist so ein Rohstoff, der 2018 und die nächsten Jahre wohl sehr stark nachgefragt wird. Nickel und Kobalt sind die Rohstoff der in vielen Batterien zum Einsatz kommt. Gerade der Boom bei Elektroautos wo viele Batterien benötigt werden könnte die Nachfrage nach Nickel und Kobalt beschleunigen.

Der Aktientipp März 2018 ist daher mit Norilsk Nickel ein russischer Rohstofflieferant der zurzeit sehr günstig zu haben ist. Norilsk Nickel sollte aber von dem Boom bei Nickel und Kobalt besonders profitieren, weil das Unternehmen zu den größten Nickelproduzenten auf der Erde gehört. Da das Unternehmen den meisten wohl recht unbekannt ist, möchte ich wie immer zuerst versuchen das Unternehmen etwas vorzustellen. Ich empfand die Recherche nach dem Unternehmen als sehr interessant, aber lest selbst.




Norilsk Nickel

WKN: A140M9

ISIN: US55315J1025

 

 

Aktientipp März 2018 – kurz vorgestellt

 

Norilsk Nickel hat seinen Ursprung in einem der abgelegensten Flecken der Erde. Ganz im Norden Russlands hinter dem Polarkreis entsteht 1920 eines der größten Bergbauunternehmen auf der Erde.

Schon im 17. Jahrhundert wurde auf der Taimyrhalbinsel Nickel vorkommen gefunden. Aber erst um 1920 herum beschloss die russische Regierung  (damals UDSSR) die Vorkommen die nicht nur Nickel sondern auch andere wertvolle Metalle erhalten zu bergen. So wurden die ersten Minen eröffnet um Nickel, Kupfer, Palladium und Platin an die Erdoberfläche zu bringen.

Die dunkelste Zeit

Im Jahr 1935 gründete die UDSSR das Norilsker Kombinat was mit der Gründung zum größten Bergbau- und Metallurgie Unternehmen des Landes wurde. Viele Mitarbeiter des neuen Kombinats waren in den ersten beiden Jahrzehnten Gulag-Häftlinge. Diese Gulag-Häftlinge waren in dem Norilsker „Besserungsarbeitslager“ inhaftiert, was von 1935 bis 1956 betrieben wurde. Diese Häftlinge waren es die viele Stollen unter extremen Bedingungen in die Erde trieben. Die größte Anzahl der Insassen wurde in den 50er Jahren erreicht. Zu dieser Zeit arbeiteten etwa 70.000 bis 90.000 Personen in den Bergwerken. Ca. 270.000 Menschen waren insgesamt in dem Lager inhaftiert, wovon ca. 18.000 starben. Sehr viele deutsche Kriegsgefangene aus dem zweiten Weltkrieg sind wohl auch darunter gewesen. Diese dunkele Zeit wurde nach Stalins Tod 1953 beendet und das Lager wurde aufgelöst und viele mehr oder weniger freiwillige Mitarbeiter arbeiteten von da an in den Minen.

Eine Weltfirma entstand

Rund herum auf anderen Halbinseln entstanden ähnliche Bergbaukombinate die sich auch auf die Förderung von Kupfer und Nickel spezialisierten. Durch eine Resolution der russischen Regierung wurden am 4. November drei Kombinate und zwei weitere Unternehmen zu Norilsk Nickel zusammengeschlossen. Zu diesem Unternehmen gehörte von da an mit dem Gipronickel-Institut auch eine Forschungseinrichtung.

Weitere Resolutionen folgten in den nächsten Jahren und machten aus Norilsk Nickel das Aktienunternehmen ein weltweit tätiges Aktienunternehmen. Nach dem Zerfall der UDSSR wurde das Unternehmen privatisiert. Viele sehr undurchsichtige Geschäfte wurden getätigt und die schwerreichen russischen Oligarchen taten sich hervor. Heute gehört das Unternehmen maßgeblich drei Männern. Wladimir Olegowitsch Potanin, Oleg Deripaska und Roman Abramowitsch den viele Fußballfans als Besitzer des FC Chelsea kennen. Diese drei gehören Anteile von über 50 Prozent am Unternehmen und kontrollieren es daher.

 

 

Aktientipp März 2018 – Kennzahlen

Aktienkurs Frankfurt 15,8 Euro (Stand 07.03.2018)

 

  • Eigenkapitalrendite: 66,35%
  • Eigenkapitalquote: 23,22%
  • EBIT Marge: 47%
  • Ergebnis je Aktie: 16,10 €
  • Dividende: 1,48€
  • Dividendenrendite: 8,7%
  • Kurs-Gewinn-Verhältnis: 13,32
  • Kurs-Buchwert: 0,7
  • Börsenwert: 25 Mrd. €

 

 

Aktientipp März 2018 – Was spricht für Norilsk Nickel

In den letzten Monaten haben sich viele Rohstoffpreise extrem stabilisiert. Nickel, Palladium oder auch die Preise der andern Rohstoffe die Norilsk fördert sind gestiegen. Dadurch konnte das Unternehmen seinen Umsatz zum Ende des Jahres um ca. 11 Prozent auf 4,2 Mrd. Euro steigern.

Da bei Nickel zusätzlich viele Lagerbestände zurückgefahren worden sind und viele Anbieter in den letzten Jahren ihre Produktion zurückgefahren haben sieht es für den Nickel preis durchaus erfolgversprechend aus. Da die Nachfrage wieder deutlich anzieht könnte dadurch der Preis für Nickel auch 2018 sich deutlich nach oben bewegen. Bei den anderen Rohstoffen wie z.B. Palladium und Kupfer sieht es ähnlich aus. Alleine diese Tatsache macht die Aktie von Norilsk Nickel so interessant.

Aber es gibt noch einen weiteren sehr interessanten Rohstoff der zum Kurstreiber von Norilsk Nickel führen könnte. Kobalt ist der Rohstoff der die Materialeigenschaften von Kathoden für Batterien und Magneten von Elektromotoren deutlich verbessert. Und genau diese Verbesserungen könnte für die neue Elektromobilität gebraucht werden. Schon heute versuchen große Unternehmen sich den Rohstoff Kobalt durch langfristige Verträge für sich zu sichern. BASF hat z.B. so einen Vertrag mit Norilsk Nickel getroffen.

Noch ein bisschen Hintergrundwissen zu Kobalt. Für Kobalt gibt es keine echten Lagerstätten auf der Erde wie es beispielsweise bei Kohle der Fall ist. Es ist vielmehr fein auf der Erdoberfläche verteilt oder jetzt kommt das besondere für die Aktie Norilsk Nickel es wird als „Nebenprodukt“ in Nickel und Kupferminen gefördert. Und da Norilsk Nickel der Weltgrößte Nickelproduzent ist fördert das Unternehmen auch entsprechend große Mengen Kobalt.

 

 

Aktientipp März 2018 – Sehr solide Kennzahlen

Diesmal ist es etwas schwieriger an vernünftige Aussagen zu den Kennzahlen zu kommen. Aber ich denke ich habe die richtigen Kennzahlen nach etwas suchen gefunden.  Vor allem springt zuerst die sehr hohe Dividendenrendite von ca. 8,7 Prozent ins Auge. Die Dividende wurde in den vergangen Jahren auch sicher gezahlt und ist nach Meiner Ansicht nach auch solide Finanziert.

Als zweite Kennzahl springt die EBIT-Marge von 42 Prozent ins Auge. Das bedeutet das Norilsk mit seinen Produkten eine Menge Geld verdient und das Unternehmen hoch profitabel ist.

Weitere gute Zahlen sind die sehr gute Eigenkapitalausstatung und das geringe Kurs-Buchwert-Verhältnis von 0,7. Alles in allem kann man sagen das Norilsk Nickel zurzeit sehr günstig bewertet ist. andere würden sogar sagen das Unternehmen ist ein „Schnäppchen“

 

Aktientipp März 2018 – welches Risiko besteht

 

Wie immer besteht bei einem Aktieninvestment immer auch ein Risiko. Besonders bei Aktien von Russischen Unternehmen ist das Risiko aber auch deutlich höher als bei vielen Unternehmen aus Europa und den USA. Das liegt schon alleine an den politischen Machtkämpfen die Russland mit den Rest der Welt ausübt. Politische Entscheidungen können auch recht schnell zu Ungunsten von Norilsk Nickel ausfallen.

Wie schon gesagt war es diesmal etwas schwieriger an Kennzahlen zu kommen die auch Glaubhaft sind. Trotzt sorgfältiger Recherche besteht doch ein kleines Risiko das die Kennzahlen und Aussagen zu Norilsk Nickel nicht ganz der Wahrheit entsprechen. Außerdem gibt es auch immer wieder Machtkämpfe unter den Oligarchen von Norilsk. So werden auch schon mal Gerichtsprozesse um die Machtverhältnisse geführt.

 

 

Aktientipp März 2018 – diesmal sind auch Ethische gründe wichtig

Sonst lasse ich ethische Gründe die gegen oder für einen Kauf einer Aktie sprechen könnten außen vor. Diesmal möchte ich zwei Tatsachen nicht unerwähnt lassen die gegen einen Kauf von Norilsk sprechen könnten.

Zum einen ist der der Geschichtliche Hintergrund aus den Gründungsjahren von Norilsk Nickel, Die Besserungslager in den fast 20.000 Menschen gestorben sind ist sicherlich ein schwarzer Fleck in der Geschichte des Unternehmens. Auch die vielen Gefangenen die Überlebt haben sind sicherlich (wenn sie noch leben) nicht gut auf Norilsk Nickel zu sprechen.

Zum anderen will ich die großen Umweltverschmutzungen noch erwähnen die Norilsk Nickel mit verursacht. So gehört die Stadt Norilsk zu den zehn dreckigsten und Verschmutzten Städten der Erde. dadurch das Norilsk Millionen Tonnen Schwefeldioxid in die Luft jagt ist das Unternehmen einer der größten Luftverschmutzer in Russland. Es geht sogar so weit, dass der russische Staat offiziell die Einreise von Ausländischen Touristen in die Stadt untersagt hat.

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Aktientipp März 2018 – Fazit

Die Chancen, dass die Aktien von Norilsk Nickel in den nächsten Monaten deutlich steigen wird, stehen nicht schlecht. Die Rohstoffpreise ziehen an und die Nachfrage nach Nickel und vor allem Kobalt sollte auch in den kommenden Jahren deutlich steigen. Zudem hat es der Rubel geschafft seinen Abwärtstrend zu beenden und so können sogar Währungsgewinne für das Unternehmen hinzukommen.

Das Risiko ist aber auch deutlich höher als bei vielen anderen Aktien. Dadurch ist die Aktie nur für Leute geeignet die gerne mal etwas Risikoreicher einkaufen. In jedem Fall sollte Norilsk Nickel nur als Depotbeimischung dienen.

Kann man sich auch trotz der ethischen Bedenken für einen Kauf von Norilsk Nickel entscheiden so denk ich stehen die Chancen nicht schlecht, dass der Kurs in den nächsten Wochen steigt. Und daher ist das Unternehmen meine Empfehlung für März 2018

 

Wichtig!!

Diese Aktienempfehlung ist meine persönliche Meinung und keine Erfolgsgarantie. Denken Sie immer daran, dass ein Verlustrisiko an der Börse immer vorhanden ist. Aus diesem Grunde übernehme ich keine Garantie, Gewährleistung und Haftung für das Risiko, dass Sie beim Börsenhandel eingehen.

Quellensteuer

Die Liebe last mit den Steuern hört auch bei Aktien und Fonds nicht auf. So wird in Deutschland jeder Gewinn an den Börsen mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent belegt. Ich denke, dass hat sich mittlerweile bei den meisten Anlegern herumgesprochen und ist gelebte Praxis. Viele Besitzer von ausländischen Aktien wundern sich bei der Jahresabrechnung immer wieder, dass noch weitere Summen an Steuern einbehalten worden sind. Von der „angerechneten“ oder „anrechenbare“ Quellensteuer ist dort in der Regel zu lesen. Was sich damit auf sich hat und wie man sie bestmöglich „umgeht“ werde ich versuchen in den folgenden Absätzen zu erklären.




Quellensteuer – was ist das kurz erklärt

Mit einfachen Worten erklärt ist die Quellensteuer eine Steuer auf Kapitalerträge wie Dividenden oder Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren. Diese müssen Investoren aus dem Ausland in dem jeweiligen „Quellenstaat“ bezahlen. Um das etwas genauer zu erklären hier mal ein kleines Beispiel:

Ein Anleger aus Deutschland kauft Aktien eines französischen Unternehmens. Dieses Unternehmen hat er unter anderem auch ausgewählt, weil es eine sehr ordentliche Dividende bezahlt. Wenn nun diese Dividende von dem Unternehmen an die Investoren ausbezahlt wird, ist es in fast jedem Land auf der Erde üblich eine Kapitalertragsteuer zu erheben. Da der deutsche Investor für den französischen Staat ein Ausländer wird die Quellensteuer erhoben. Das „Quelland“ ist somit Frankreich und der deutsche Investor muss für dieses Land die Quellensteuer auf seine Kapitalgewinne bezahlen. Das gleiche Prozedere wird auch angewandt, wenn es sich um einen Fonds oder ETF handelt.

 

 

Quellensteuer – wer entscheidet über die Höhe der Steuer

Jedes einzelne Land entscheidet selbst über die Höhe der Quellensteuer für ausländische Investoren. Dadurch ist die Höhe auch höchst unterschiedlich. Einige Länder verlangen gar keine Quellensteuer oder niedrige einstellige Prozentsätze, bei einigen 15 Prozent, wieder andere sogar 25 Prozent. Die folgende Tabelle zeigt mal ein paar Beispiele von Quellensteuersätzen in einigen Ländern.

 

Quellensteuersätze in einigen Länder:

 

QuellenstaatWährungSteuersatz
USA
US-Dollar30
Schweiz
Franken35
SchwedenSchwedische Kronen30
Südafrika

Rand

0
RusslandRubel15
BelgienEuro25
BrasilienReal0
ChinaRenminbi0
IrlandEuro20
ItalienEuro27
FrankreichEuro25
JapanYen7
Kanadakanadische Dollar25

 

Wie die Tabelle zeigt gilt in Frankreich ein Quellensteuersatz von 25 Prozent. Erhält ein Anleger jetzt von einem französischem Unternehmen 100 Euro Dividende, so werden nur 75 Euro ausbezahlt. 25 Euro behält der französische Staat für sich.

 

 

Quellensteuer – werden die ausländischen Kapitalerträge doppelt versteuert.

Viele werden jetzt sicherlich sich die Frage stellen, ob der deutsche Staat jetzt auch noch die Hand aufhält. Aber natürlich muss theoretisch auf die Erträge aus dem Ausland auch noch die Abgeltungssteuer bezahlt werden. Das wäre in unserem französischen Fall nochmal 25 Prozent. Dann blieben von den 100 Euro nur noch 50 Euro übrig.

Um diese Doppelbesteuerung zu verhindern hat der deutsche Staat mit vielen Ländern ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Gibt es so ein Abkommen mit Deutschland, dann können sich die Investoren einen Teil der Quellensteuer zurückholen.

In dem Doppelsteuerabkommen verständigen sich die Finanzbehörden beider Länder auf den maximalen Steuersatz den ausländische Anleger auf die Kapitalerträge zahlen müssen. In der Regel ist das ein Steuersatz von 15 Prozent. Wieder das Beispiel mit dem deutschen Anleger in französische Aktien. Das Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich sieht einen Steuersatz von 15 Prozent vor. So werden von den 100 Euro Dividende nur 15 Euro (15 Prozent) und nicht 25 Euro (25 Prozent) abgezogen. So werden dem Anleger statt 75 Euro 85 Euro nach Deutschland überwiesen. Auf die 85 Euro kommt dann noch die deutsche Abgeltungsteuer. Aber auch hier regelt das Abkommen die Vorgehensweise zugunsten des Anlegers und es werden nur 15 Prozent Abgeltungssteuer fällig. So werden bei dem deutschen Anleger in Frankeich insgesamt „nur“ 30 Prozent Steuern einbehalten statt der eigentlichen 50 Prozent. 15 Prozent vom französischem Staat und 15 Prozent vom deutschem Staat.

 

 

Quellensteuer – die ausländische Steuer auf die Abgeltungsteuer anrechnen lassen

Das Doppelbesteuerungsabkommen wird in der Regel automatisch von den einzelnen Depotbanken angewendet. Da muss normalerweise kein Anleger mehr tätig werden und „händisch“ eingreifen. Hat die Depotbank in Ausnahmefällen doch nicht das Doppelbesteuerungsabkommen angewandt, dann können Anleger selbstverständlich die zu viel gezahlten Steuern bei der jährlichen Steuererklärung geltend machen.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte kann auch schon vorher tätig werden und dem Finanzamt mitteilen das Aktien und aus anderen Ländern genutzt werden. Das Finanzamt übermittelt dann die Informationen an den Quellenstaat. So können zu hohe Doppelbesteuerungen vermieden werden. Auch können auf diesem Weg schon zu viel gezahlte Steuern im Ausland zurückgeholt werden. Je nach dem um welches Land es sich handelt kann es schnell gehen oder recht lange dauern bis die Erstattung durchgeführt wird. Erfahrungsgemäß erstatten Länder wie z.B. Österreich und Schweiz recht schnell, wobei sich Italien beispielsweise schon mal einige Wochen Zeit lässt. Die richtigen Formulare finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuer.

 

 

Quellensteuer – Vorteile bei Fonds

Grundsätzlich müssen auf Fonds und einzelne Aktien Quellensteuer bezahlt werden. Wie oben beschrieben kann der Aufwand der „richtigen“ Besteuerung bei Einzel Aktien schon mal recht hoch sein. Bei Fonds ist der Aufwand in der Regel wesentlich geringer. Das liegt vor allem daran das der Fonds zwischen dem Anleger und dem Quellenstaat steht. Der Fonds kümmert sich in aller Regel selbst darum das die Quellensteuererstattung funktioniert.

Zudem hat der Gesetzgeber die Besteuerung von Fonds ab 2018 deutlich vereinfacht. Die neue Besteuerung hat zum Ziel bei den verschiedenen Fondsarten den bisherigen Steueraufschub bis zum Verkauf ganz zu vermeiden. Mit der Pauschale die Anleger jetzt jährlich bei einer Wertsteigerung an den Fiskus zahlen müssen, fällt die Quellensteueranrechnung quasi ganz weg. Weitere Informationen zum der neuen Reform sind in einem weiteren Beitrag von mir zum Investmentsteuergesetz 2018 zu finden.

 

Quellensteuer – Fazit

Es ist leider so, dass jedes Land etwas von den Kapitalerträgen von den Investoren in Form von Steuern abhaben möchte. Das können wir als Anleger leider nicht ändern, aber wenn es die Doppelbesteuerungsabkommen nicht geben würde, müssten die Anleger noch viel mehr Steuern bezahlen. so bleibt die Steuerlast noch halbwegs erträglich.

Auch ist die Vorgehensweise in der Regel recht unkompliziert. Viele Depotbanken nutzen die Doppelbesteuerungsabkommen automatisch. Nur für die wenigen Einzelaktien die dann noch übrig bleiben muss der Anleger selbst tätig werden. Und mit der Investmentsteuerreform wurde auch die Besteuerung von Fonds und ETF´s deutlich vereinfacht.

Ich hoffe ich habe das komplexe Thema der Doppelbesteuerung halbwegs verständlich rübergebracht. Mein Gebiet sind nicht unbedingt die steuerlichen Feinheiten, fand es aber doch wichtig mal ein Artikel darüber zu verfassen. Somit haben viele Anleger vielleicht mehr Verständnis, wenn bei der Jahresabrechnung wieder einmal „angerechneten“ und „anrechenbaren“ Quellensteuer die Rede ist.

 

Wenn ich etwas falsch erklärt oder ich etwas vergessen habe, könnt ihr gerne einen Kommentar hinterlassen und ich versuche die Hinweise in den Artikel aufzunehmen.

Aktientipp Februar 2018 - Nissan

Der Aktientipp im Januar hat ganz im Zeichen der Depotabsicherung gestanden. Wie sich Anfang Februar zeigt ist die Sorge vor einem Kursrückgang auch nicht ganz unbegründet gewesen. Barrick Gold hat zwar auch Kursverluste einstecken müssen, aber der Rückgang an den Weltbörsen zeigt mal wieder wie schnell es gehen kann. Gerade noch herrscht an den Börsen große Euphorie und auf einmal geht es nach unten.




Nun aber zum Aktientipp Februar 2018. Diesmal wird es wieder eine Aktie sein die nach Meiner Meinung nach großes Kurspotenzial hat. Und das vor allem, weil das Unternehmen in einem großen Zukunftsbereich schon heute die Nase vorne hat. Die Rede ist von dem japanischem Unternehmen Nissan was zurzeit mit seinen beiden Partnern Renault und Mitsubishi bei der Elektromobilität weit vorne ist. Es gibt aber noch einige Gründe die für Nissan sprechen. Wie immer sind sie in den folgenden Absätzen zu lesen.

 

 

Nissan  Motor Company

WKN: 853686

ISIN: JP3672400003

 

 

Aktientipp Februar 2018 – kurz vorgestellt

Wie auch schon bei den anderen Aktientipps zuvor werde ich an dieser Stelle Nissan und seine Geschichte kurz vorstellen. Den ich bin der Meinung das ein bisschen Hintergrundwissen als Aktieninvestor nie schaden kann. So wurde Nissan im Jahr 1911 von einem japanischen Maschinenbauingenieur Namens Hashimoto Masujiro in Tokio gegründet. Die neue Firma prodozierte unter dem Namen Kaishinsha Motorcar Works 1914 das erste japanische Auto. Das Automobil wurde nach den Nachnamen Initialen der drei Investoren Den, Aoyama und Takeuchi genannt. Ohne ihre Finanziellen Mittel wäre es nicht möglich gewesen den DAT zu entwickeln.

Leider wurde der DAT kein Verkaufsschlager und somit musste die neu gegründete Firma sich recht schnell nach anderen Produkten umschauen. Und so kam es, dass die Produktion nach einigen Jahren auf LKWs für das japanische Militär umgebaut wurde. Die japanische Regierung brachte dafür die nötigen Finanzmittel auf und so wurden LKWs statt Autos produziert. Nach einer Fusion mit dem LKW Produzenten Jitsuyo Motors entstand das neue Unternehmen DAT Automobile Manufacturing Co. Ltd. das 1930 den ersten Datsun auf den Markt gebracht hat.

Im Jahr 1928 gründete ein weiterer Gründer Namens Aikawa Yoshisuke die Holding Nihon Sangyo. Das ehrgeizige Ziel des Gründers bestand darin eine hochmoderne Autofabrik zu errichten. Zuerst wurde ein großes Gelände im Tokioter Stadtteil Yokohama gekauft. Darauf wurden schon bald mehrere Fabrikgebäude errichtet und es wurde geplant dort bis zu 15.000 Fahrzeuge pro Jahr zu Fertigen. Das Geld für die sehr ambitionierten Pläne sollte über die Börse beschafft werden. Und so kam die neue Holding unter dem Namen Nissan recht schnell an die Börse und im Juni 1934 folgte dann die große Fusion. Die Holding Nihon Sangyo wurde Hauptanteilseigner des Datsun Herstellers  und zum 01. Juni wurde die Firma zu Nissan Motor Car. Ltd umbenannt. Unternehmenslenker wurde ab diesem Datum Aikawa Yoshisuke.

 

Datsun erobert die Welt

Im darauf folgenden Jahr wurde der erste Datsun Kleinwagen vorgestellt und sehr erfolgreich in Japan verkauft. Schnell wurde expandiert und weitere Datsunmodelle wurden zügig außerhalb Japans verkauft. Australien ist eines der ersten Länder gewesen, wo der Datsun außerhalb Japan zu kaufen gewesen ist. In den folgenden Jahren wurden weitere Firmen und Produktionsstätten hinzugekauft. Sogar in den US kaufte Nissan einen Autohersteller. Mit Beginn des zweiten Weltkrieges wurde aber wieder auf Militärfahzeuge umgestellt und es dauerte eine ganze Weile bis wieder Autos gebaut wurden.

Erst nach dem zweiten Weltkrieg ist es wieder soweit gewesen das sich Nissan wieder dem Autobau widmen konnte. Im Jahr 1947 konnte mit einem kleinen Datsun begonnen werden. In den folgenden Jahren brachten Nissan einige Fusionen und Zusammenarbeiten wieder nach oben. Und so wurden einige Erfolgsmodelle für Nissan in den folgenden Jahrzehnten auf dem Markt gebracht. Beispiele dieser „Erfolgswagen“ waren der Pickup Datsun 720 und der Mittelklassewagen Bluebird.

In den 90er  Jahren stand Nissan mehrmals durch verschiedene Gründe vor dem Bankrott. Diese Tatsache ist der Grund gewesen, dass sich Nissan auf die Suche nach einem Strategischem Partner gemacht hat. Mit dem ebenfalls Krisengebeuteltem Renault Konzern wurde schließlich so ein Partner gefunden. Anfangs wurde diese Partnerschaft sehr kritisiert und belächelt. Mittlerweile hat sich das Konsortium Renault / Nissan / Mitsubishi (später hinzugekommen) zu einem der größten Autohersteller auf der Welt gewandelt. Renault und Nissan sind zudem Vorreiter in der Elektromobilität, was sie gerade für die Zukunft sehr gut aufstellt.

 

 

Aktientipp Februar 2018 – Kennzahlen

Aktienkurs Frankfurt 8,440 Euro (Stand 14.02.2018)

 

  • Eigenkapitalrendite: 12,84%
  • Eigenkapitalquote: 28,50%
  • EBIT Marge: 15,50%
  • Ergebnis je Aktie: – €
  • Dividende: 0,41€
  • Dividendenrendite: 4,8%
  • Kurs-Gewinn-Verhältnis: 7,0
  • Kurs-Buchwert: 0,9
  • Börsenwert: 39 Mrd. €

 

 

Aktientipp Februar 2018 – Was spricht für Nissan

Nissan ist in einer Automobilbranche die sich im Umbruch befindet einer der wenigen Lichtblicke. Das ist schon allein darin begründet das Nissan sich in einer sehr starken Partnerschaft mit Renault und Mitsubishi befindet. Schon im Jahr 2017 ist diese Kooperation der größte Autohersteller Weltweit geworden und hat damit Volkswagen vom Thron gestoßen. Aber nicht dieser Prestigeerfolg macht  die Aktie zu einer Empfehlung, sondern der sehr starke Auftritt im E-Mobil Bereich. So wollen alle drei Firmen zusammen diesen Bereich in den nächsten Jahren konsequent ausbauen.

Für 2018 steht schon der neue Nissan Leaf in den Startlöchern. Aussagen zufolge soll der neue mit einer Reichweite von 400 km an den Start gehen. Diese Tatsache ist sicherlich für viele Käufer interessant die über ein E-Auto nachdenken. Zusätzlich bringt Nissan in den nächsten Wochen ein günstiges E-Modell auf dem Heimatmarkt Japan, wovon sich Nissan auch so einiges Erwartet. Auch Weltweit führt die Allianz der Autohersteller die Absatzstatistik von E-Autos an. Und das sogar mit großem Abstand vor den anderen Konkurrenten. Außerdem ist Nissan mit seinen Partnern sehr stark bei den Themen Digitalisierung und autonomes Fahren. Auch im Jahr 2018 sollen die ersten Autonomen Nissan Taxis über die Straßen Japans rollen.

Aber nicht nur die guten Aussichten macht die Aktie interessant, sondern auch der günstige Preis der Aktie. Die Aktie ist zurzeit sehr günstig zu bekommen, was daran liegt das Nissan in den letzten Jahren immer wieder mit Problemen zu kämpfen hatte. So mussten in den letzten Jahren bis zu 1,2 Millionen Fahrzeuge in die Werkstätten zurückgerufen werden, weil Sicherheitsüberprüfungen von nicht geschultem Personal durchgeführt worden sind. Diese Probleme sollten aber nun behoben sein und die Kosten sind in der Aktie eingepreist. So sollte in den nächsten Wochen wieder der Umsatz und Gewinn steigen, was dem Aktienkurs zugute kommen sollte.

 

 

Aktientipp Februar 2018 – Sehr solide Kennzahlen

Abgerundet wird das Paket mit sehr soliden Kennzahlen. Der Kurs-Buchwert liegt unter 1  was bei einem Finanziell gesunden Unternehmen immer ein guter Wert ist. Wie schon öfters Beschrieben sagt ein Wert unter 1 aus, dass im Falle einer Pleite die „festen“ Werte wie Anlagen oder Immobilien mehr Wert sind als der Aktienkurs aussagt. Solche Werte lieben in der Regel Börsianer. Ein zusätzlicher Anreiz ist dazu noch die sehr üppige Dividendenrendite von 4,8 Prozent zu nennen. Zudem hat Nissan in den letzten 8 Jahren die Dividende auch immer steigen lassen, was ein weiterer Beweis für ein solides Unternehmen ist. Und zu guter Letzt noch die Lieblingskennzahl von Warren Buffet das Kurs-Gewinn-Verhältnis. Mit 7,0 ist das KGV außerordentlich günstig und bietet für sich schon enormes Potenzial.

 

 

Aktientipp Februar 2018 – welches Risiko besteht

Nach den vielen guten Argumenten die für Nissan sprechen gibt es sicherlich auch einige die gegen Nissan sprechen könnten und die möchte ich hier nicht ungenannt lassen. Da ist zum einen das Risiko das neue Qualitätsprobleme auftreten können die zu sehr teuren Rückrufaktionen führen. Solche Rückrufaktionen sind in der Regel mit sehr hohen Finanziellen Aufwendungen verbunden die sofort auf den Gewinn und die positive Bilanz belasten. Solche Nachrichten sind in der Regel nicht gut für den Aktienkurs und werden ihn noch weiter fallen lassen. Zum anderen muss sich nach eher mäßigen Jahren bei der Gewinnmarge erst zeigen das Nissan in der Lage ist mit seinen Produkten ordentlich Geld zu verdienen.  Eine Gewinnmarge von zurzeit 5,8 Prozent ist nicht besonders gut und können viele Konkurrenten auch besser. Wenn es Nissan nicht schafft sich dort in den nächsten Jahren zu verbessern kann das auch zur einer Bremse für den Aktienkurs führen.

Als letztes möchte ich noch den gesamten Wandel in der Automobilbranche anführen. Nissan scheint mit seinen Elektromobilien sehr gut gerüstet zu sein. Aber keiner kann ganz sicher vorhersagen wie sich die Automobilbranche in den nächsten Jahren entwickelt. So ist das Risiko auch nicht ganz abschließend einzuschätzen. Solche Unsicherheiten sind an der Börse oft Gift für den Aktienkurs

 

Aktientipp Februar 2018 – Fazit

Nachdem ich mir Gedanken über die Risiken der Aktie gemacht habe, komme ich trotzdem zu dem Schluss, dass ich Nissan als meinen Aktientipp gutes Gewissens empfehlen kann. Neben der sehr günstigen Bewertung sprechen nach meiner Meinung die sehr gute Aufstellung bei der E-Mobilität für Nissan. Sollten teurer Rückrufaktionen in den nächsten Jahren ausbleiben und die E-Autos so verkauft werden wie erwartet, dann sollte auch der Aktienkurs steigen. Und noch etwas spricht für Nissan. Durch die Zusammenarbeit der drei Autohersteller können in den nächsten Jahren einige Milliarden an Synergien eingespart werden. Diese Synergien sollen vor allem bei der Entwicklung von gemeinsamen Plattformen verschiedener Fahrzeugen genutzt werden. Solche Kosten müssen viele andere Autohersteller komplett alleine tragen.

Nissan ist sicherlich ein Aktieninvestment mit einem höheren Risiko, was aber durch die sehr hohe Chance auf Gewinne mehr als attraktiv wird. Und falls die Gewinne erstmal ausbleiben kann der Anleger sich auch über die sehr hohe Dividendenrendite von 4,8 Prozent  freuen.

 

 

Wichtig!!

Diese Aktienempfehlung ist meine persönliche Meinung und keine Erfolgsgarantie. Denken Sie immer daran, dass ein Verlustrisiko an der Börse immer vorhanden ist. Aus diesem Grunde übernehme ich keine Garantie, Gewährleistung und Haftung für das Risiko, dass Sie beim Börsenhandel eingehen.

Riester Rente 2018

Um die Rieste Rente für die Sparer weiterhin interessant zu machen, hat der Gesetzgeber einige Änderungen vorgenommen. Nicht nur die Erhöhung der Zulage wurde (schon) am 07. Juli 2017 vom Bundesrat beschlossen, sondern noch ein paar weitere Maßnahmen. Alle zusammen machen Riester nun noch interessanter für alle die etwas für die Altervorsorge machen möchten. Welche das im Details sind, habe ich in den folgenden Absätzen mal zusammengefasst.

 




Riester Rente 2018 – die Zulagen werden erhöht.

Das wichtigste zuerst. Ab dem 01. Januar 2018 wird die Grundzulage deutlich um 13,5% erhöht. Sind es bisher 154 Euro pro Jahr gewesen, bekommt nun jeder Sparer der voll Zulagenberechtigt ist, 175 Euro pro Jahr. Die Bedingungen um die volle Zulage zu bekommen haben sich nicht geändert. Hier aber nochmal zur Erinnerung kurz zusammengefasst.

Um die volle Zulage von 175 Euro zu bekommen, müssen mindestens 4 Prozent der Einkünfte in einen Riestervertrag eingezahlt werden, maximal allerdings 2.100 Euro pro Jahr. Natürlich kann in jeden Vertrag auch mehr eingezahlt werden, allerdings hat das dann aber keine Auswirkung mehr auf die Zulagen und Steuerermäßigungen.

Ist jetzt noch ein Kind oder mehrere Kinder vorhanden, kann der Riester Sparer zusätzlich die Kinderzulage einstreichen. Für Kinder die nach dem 31. Dezember 2007 geboren worden sind es stolze 300 Euro pro Jahr. Für Kinder die davor geboren worden sind immerhin noch 185 Euro. So braucht ein Familienvater mit zwei Kindern (beide nach 2007 geboren) und einem Bruttoverdienst von 50.000 Euro nur 1225 Euro einbezahlen um die volle Förderung zu bekommen.

50.000 Euro x0,04 % = 2.000 Euro – 2x 300 Euro – 175 Euro = 1.225 Euro

Damit ist es schnell und einfach möglich ein ordentliches Finanzpolster für die private Altersvorsorge anzulegen. Wenn z.B. 20 Jahre in einem Riester Vertrag eingezahlt wurde und die vollen Zulagen jedes Jahr abgerufen worden sind, können die Zulagen vom Staat sich auf über 15.000 Euro summieren. Zudem profitiert der Sparer von sehr ordentlichen Steuererleichterungen bei der Einkommenssteuererklärung. Der Sparer kann die Eigenbeträge bis max. 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend machen. Diese Sonderausgaben können sich je nach dem Einkommensverhältnis schon sehr deutlich bei den Steuerausgaben bemerkbar machen. Denn die Differenz zwischen der steuerlichen Auswirkung des Sonderausgabenabzugs und der erhaltenen Zulage wird dann von der Einkommensteuer abgezogen.

 

Riester Rente 2018 – geränderte Besteuerung bei „Kleinstrenten“

Ist der monatliche Rentenanspruch sehr gering, ist es bisher auch schon möglich gewesen diesen mit einer Einmalzahlung zu Beginn der Auszahlungsphase auszubezahlen. Diese komplette Auszahlung ist dann im Jahr der Auszahlung komplett steuerpflichtig gewesen. Ab dem Jahr 2018 ändert sich diese Vorgehensweise deutlich zugunsten von „Kleinsparern“. So werden diese Einmalzahlungen ab dem Jahr 2018 ermäßigt mit der sogenannten „Fünftel Regelung“ abgerechnet. Das kann die Steuerlast schon deutlich senken und die Kleinstbeträge verschonen.

Außerdem bekommen Verträge mit geringen Beträgen noch eine Besonderheit. Denn schon zu Beginn des Riester Sparens müssen die neuen Riester Produkte ab 2018 ein Wahlrecht erhalten. So kann der Sparer künftig auswählen ob er zu Beginn der Auszahlungsphase die Abfindung erhalten möchte oder zum 01. Januar des darauffolgenden Jahres. Das hat den großen Vorteil, dass die Steuerlast nochmal verringert werden kann. Denn in der Regel ist die Steuerlast wesentlich geringer, wenn der Sparer Rente bezieht als wenn er Einkünfte durch seine Arbeit bekommt.

 

Riester Rente 2018 – die Bürokratie wurde etwas vereinfacht

Für bestimmte Berufsgruppen wie Beamte, Richter, Berufssoldaten usw. wurde das Verfahren zur Zulagenberechnung vereinfacht. So mussten sie bisher bei ihrer Besoldungstelle einwilligen das diese die Besoldungsdaten an die ZFA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) übermittelt. Diese Einwilligung mussten Beamten etc. für jedes Beitragsjahr neu erteilen. Dazu hatten sie aber bis zu zwei Jahre nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres Zeit.

Diese Vorgehensweise wurde vom Gesetzgeber jetzt etwas anders geregelt. Die Einwilligung muss immer noch bei der Besoldungsstelle beantragt werden, aber diese Einwilligung muss nun grundsätzlich im Beitragsjahr erteilt werden.  Wird festgestellt das diese Vergessen wurde kann die Einwilligung nachträglich bis zum Abschluss des Festsetzungsverfahren nachgeholt werden. Diese Änderung wurde eingeführt damit Fehler bei der Zulagenbeantragung früher erkannt und behoben werden können.

Die Regelung tritt aber erst ab dem Beitragsjahr 2019 in Kraft. Und bis dahin wird die Zulagenberechtigung für davorliegende Beitragsjahre zeitnah von der ZFA geprüft. Werden nun Unregelmäßigkeiten Festgestellt werden die Betroffene Zeitnah von der ZFA angeschrieben. So soll verhindert werden das es auch in der Übergangszeit zu keinen Problemen bei den Zulagen kommt.

 

 

Riester Rente 2018 – neuer Freibetrag bei der Grundsicherung

Immer mehr Menschen befürchten im Alter auf die Grundsicherung angewiesen zu sein. Das bedeutet, dass die monatlichen Einnahmen nicht zum Leben reichen. In der Vergangenheit haben daher viele Betroffene auf eine Riester Rente verzichtet, weil die Befürchtung zu groß gewesen ist durch Riester noch weniger Geld in der Tasche zu haben.

Um das Problem zu lösen wurde nun ein Freibetrag bei der Grundsicherung eingeführt. Durch diesen Freibetrag in der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung werden Riester Renten in der Zukunft bei der Berechnung der Grundsicherung nicht mehr voll angerechnet. So gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich für die Beziehung von Riester Rente. Sollte die Riester Rente doch höher als 100 Euro ausfallen so ist der übersteigende Beitrag bis zu 30 Prozent anrechnungsfrei. So können bei der Grundsicherung bis zu 202 Euro Riester Rente bezogen werden, ohne das diese die Grundsicherung verringern.

Hier mal ein Beispiel für die Berechnung der Grundsicherung;

Ein Riester Sparer bekommt eine monatliche Rente von 180 Euro. Da diese Einkünfte aber nicht ausreichen um seine Kosten für den Lebensunterhalt zu decken, beantragt er daher eine Grundsicherung beim Amt. Bei der Berechnung werden alle Einkünfte angerechnet. Und hier kommen die neuen Freibeträge zum Tragen. So sind schon mal 100 Euro anrechnungsfrei und zudem 30% von den 80 Euro (24 Euro). So können in dem Beispiel 124 Euro bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Nur 56 Euro der Riester Rente werden dann bei der Berechnung der Grundsicherung als Einkommen berücksichtigt. Die 124 Euro kommen dann auf die Grundsicherung als monatliche Einnahmen obendrauf.

Riester Fonssparplan

Riester Rente 2018 – Fazit.

Mit den Änderungen hat der Gesetzgeber versucht die Riester Rente wieder etwas attraktiver zu gestalten. So wurden die Zulagen um satte 13,5 Prozent erhöht was jeden Riester Sparer freuen wird. Aber besonders wurde bei den Änderungen versucht Riester für Geringverdiener interessanter zu machen. So gibt es jetzt Regelungen wo die Möglichkeiten der steuerlichen Behandlung von Kleinstrenten verbessert wurden.

Auch die Einführung der Freibeträge bei der Grundsicherung zielt in die gleiche Richtung, auch hier sollen Kleinstrenten bevorzugt werden. Denn bisher schreckten viele davor ab Riester abzuschließen, weil sie Gefahr liefen weniger Grundsicherung zu bekommen als ohne Riester. Aber hier wurde ein deutliches Signal gesetzt das sich Riester auch mit Kleinstbeträgen lohnen kann.

 

 

 

 

Geldanlage 2018 - was erwartet die Anleger

Das Jahr 2018 hat gerade begonnen und es wird Zeit sich Gedanken zu machen welche Anlageklassen sich 2018 am besten entwickeln könnten. Das Umfeld mit den sehr niedrigen Zinsen gibt es jetzt schon seit fast neun Jahren. Wird sich daran 2018 etwas ändern? In den folgenden Abschnitten möchte ich mal versuchen in die Glaskugel zu schauen. Vielleicht habt ihr ja Lust mit mir auf die Reise in die Zukunft zu gehen. Viel Spaß dabei 😉




Geldanlage 2018 – grober Überblick über die Lage

Was waren die vergangenen Jahre für Jahre besonders für Börsianer.  Die Kurse kannten fast nur eine Richtung und zwar nach oben. Rücksetzer gab es in Europa nur kleine und in den USA praktisch keine mehr seit knapp 8 Jahren. Die Gewinne von Aktien Weltweit sind seit der Großen Krise 2008 astronomisch hochgestiegen. Global ca. 200 Prozent Wertsteigerung bei deutschen Papieren ca. 250 Prozent und bei US-Werten ca. 280 Prozent. Bei vielen Anleger kommt nun so langsam die Frage auf: „Geht das so weiter oder ist das Ende langsam erreicht?“

 

 

Geldanlage 2018 – weiterhin beste Börsenbedingungen

Es ist sehr wahrscheinlich, dass auch im Jahr 2018 die Rally an den Börsen weitergeht. Vielleicht nicht mehr mit den rasanten Wertsteigerungen aber dennoch weiter nach oben. Das liegt vor allem an den hervorragenden Bedingungen die zurzeit herrschen. Den meisten großen Volkswirtschaften geht es wirtschaftlich sehr gut. Egal ob Deutschland, Frankreich, USA, China oder auch Indien wachsen im Gleichschritt und profitieren voneinander. Selbst einstige Sorgenkinder wie Spanien, Portugal, Italien und sogar Griechenland geht wirtschaftlicher immer besser. Griechenland beispielsweise steht scheinbar kurz davor ohne fremde Hilfe wieder die Staatsausgaben stemmen zu können. Die ersten Staatsanleihen wurden bereits am Markt sehr erfolgreich platziert. Es ist immer noch ein weiter Weg, aber immerhin scheint es ein kleines Licht am Ende des Tunnels zu geben.

Außerdem wird das Geld auch 2018 weiterhin sehr billig zu haben sein. Die Zinsen werden auf dem sehr niedrigen Niveau weiterhin verharren was lukrative Alternativen zu Aktien fast unmöglich macht.  Bei einigen Anlageklassen muss man sogar Zinsen bezahlen statt Geld bei der Geldanlage über die Zinsen zu bekommen (verrückte Welt).

Und noch etwas könnte die Kurse der Unternehmen noch weiter nach oben treiben. Die Kassen vieler Unternehmen sind prall gefüllt und mangels Alternativen denken viele darüber nach eigene Aktien zurück zu kaufen. Aktienrückkaufprogramme sind in der Regel an den Börsen gern gesehen, was den Aktienkurs weiter beflügeln sollte.

 

Geldanlage 2018 – welche Gefahren lauern?

Aber auch 2018 gibt es natürlich auch Gefahren die potenzial haben die Partys an den Börsen zu vermiesen. So gibt es auf der Welt einige politische Unsicherheiten die alle großes Konfliktpotenzial haben. Hier mal ein paar Beispiele:

 

  • Die anhaltenden Machtspiele zwischen USA und Nordkorea. Jeder will der stärkste auf der Welt mit den meisten Atomwaffen sein… Keiner kann ganz genau vorhersagen wo diese Machtspiele am Ende enden. Wir hoffen mal das irgendwann der klügere Nachgibt.

 

  • Die politischen Machtspiele im Nahen Osten werden uns auch im Jahr 2018 immer mal wieder beschäftigen. Auch hier gibt es eine größere Gefahr das die „Zankereien und Machtspiele“ immer weiter ausarten und auf immer größere Konflikte hinauslaufen die auch die Weltwirtschaft empfindlich treffen könnten.

 

  • Auch steht wie in den letzten Jahren immer mal wieder die politische Stabilität von Europa auf dem Spiel. In einem wichtigen EU Land mit Italien stehen im Frühjahr Neuwahlen an. Und es ist keinesfalls sicher das die europafreundlichen Parteien gewinnen werden.

 

  • 2018 wird uns auch der Brexit weiterverfolgen. Die Verhandlungen sind so ziemlich ins Stocken geraten. Keiner kann bisher die genauen Auswirkungen vorhersagen, wenn der Austritt wirklich durchgeführt worden ist.

 

 

Geldanlage 2018 – die Kapitalspritzen könnten wegfallen

In den letzten Jahren haben die Notenbanken die Welt wirtschaftlich mit enormen Finanzspritzen am Leben gehalten. Jetzt wo in vielen Ländern die Wirtschaft brummt und die Inflationsrate bei 2 und mehr Prozent liegt werden die Notenbanken diese Kapitalspritzen verringern oder ganz beenden.  Die US-Notenbank Fed wird nicht nur die Zinsen im Jahr 2018 weiter anheben, sondern auch den Märkten Kapital entziehen indem sie ihr 4,5 Billionen (richtig gelesen mit „B“) schweres Wertpapierportfolio langsam verkaufen möchte.

Die anderen wichtigen Notenbanken aus Europa und Japan sorgen zwar immer noch für eine ordentliche Geldschwemme, aber auch sie haben schon angekündigt so langsam einen anderen Kurs einzuschlagen. So verringert die EZB beispielsweise ihre Anleihen käufe von derzeit 60 Milliarden pro Monat auf 30 Milliarden pro Monat. Sollte die Weltwirtschaft den Weg so weitergehen so wird auch die EZB oder die Bank of Japan spätestens im nächsten Jahr der FED folgen und die Zinsen schrittweise erhöhen. Und ob sich das verringerte Kapital negativ auf die Börse auswirken wird, ist wohl sehr schwer vorherzusagen. Aber eines ist ganz sicher, die Börsen Weltweit werden genau beobachten wie sich die obersten Geldwächter Draghi, Powell und Kurado in den nächsten Monaten verhalten.

 

Geldanlage 2018 – ruhig bleiben und starke Nerven mitbringen

Insgesamt gesehen wird das Jahr 2018 an der Börse wohl ein sehr turbulentes. Zum einen hängen die Börsianer an den Aussagen der Währungshüter. Schon die geringsten Ausreißer bei den Wirtschaft- oder Inflationsdaten könnten die Notenbanker dazu verleiten ihren Kurs zu verändern. So ist es schnell möglich das es zu Kurskorrekturen nach unten kommen kann.

Zum anderen wird die Luft bei dem zurzeit herrschenden Bullenmarkt immer dünner. Es gab bisher nur einen Zeitraum wo die Kurse so viele Monate am Stück kletterten wie den zurzeit geltenden. Um die Jahrtausendwende kannten die Notierungen 115 Monate nur die Richtung nach oben. Der zurzeit andauernde Bullenmarkt hält aber auch schon 106 Monate an. Aktien gelten langsam als teuer. Besonders in den USA sind viele Unternehmen mittlerweile sehr hoch bewertet.

Da heißt es ruhig bleiben und nerven bewahren. Rücksetzer zum Einstieg nutzen oder auch in andere Regionen als die USA investieren. Aktien aus Schwellenländer bieten oftmals die besseren Chancen als bei Aktien aus Europa oder USA. Die Risiken sind aber auch oft deutlich höher.

 

 

Geldanlage 2018 – Gewinne mitnehmen

2018 kann aber auch das Jahr sein wo man auch mal darüber nachdenken sollte die Gewinne mitzunehmen die sich (hoffentlich) in den letzten Jahren angehäuft haben. Besonders wenn das Prall gefüllte Wertpapierdepot zur Altersvorsorge genutzt werden soll kann eine Gewinnmitnahme im Jahr 2018 eine gute Idee sein.

Aber auch über eine Teilweise Umschichtung in risikolosere Anlageklassen wie z.B. Anleihen kann im Jahr 2018 nachgedacht werden.  Anleihen haben durch die expansive Geldpolitik der vergangenen Jahre extrem an Wert verloren. Können aber ein Comeback erleben, wenn der Geldhan durch die Notenbanker zugedreht wird.

 

Geldanlage 2018 – Ausblick auf Aktien

Auch im Jahr 2018 werden wir als Anleger nicht an Aktien vorbeikommen können. Trotz einige Risiken sind die Rahmenbedingungen für Aktien immer noch sehr gut. So gehe ich davon aus, dass die Börsen auf der Welt noch weiter steigen werden. Allerdings nicht mehr in dem Tempo wie in den vergangenen Jahren. Viele Aktien sind zudem schon sehr hoch bewertet was die Auswahl nach günstigen Aktien schwer macht. Ich gehe aber davon aus das Aktien von Unternehmen die in der Gesundheitsbranche und in dem Boom Thema „Industrie 4.0“ aktiv sind die besten Chancen haben.

Schwer werden es nach meiner Meinung folgende Industriezweige haben. Zum einen die Autoindustrie die vor dem größten Umbruch ihrer Geschichte steht was die Kurse sehr unter Druck bringen wird. Elektroauto oder doch andere Antriebsarten, die Kosten für Forschung werden in die Höhe schnellen und das den Aktienkurs vieler Unternehmen belasten.

Zum anderen sind da die Werte von Technologieunternehmen. Sehr viele sind in den vergangenen Jahren extrem gestiegen. Dieser Aufstieg wird sich sehr wahrscheinlich nicht fortsetzen. Es gibt noch ein paar Aussichtsreiche Kandidaten die aber immer schwerer zu finden sind.

 

Geldanlage 2018 – Anleihen

Auch bei Anleihen wird sich sehr wahrscheinlich im Jahr 2018 sehr wenig ändern. Die Renditen werden auch weiterhin sehr niedrig bleiben was als Hauptursache die fast unveränderte Politik der EZB hat. Wie schon erwähnt wird die EZB das Anleihenkaufprogramm herunterfahren. Von derzeit 60 Milliarden auf 30 Milliarden, aber eine Zinswende ist noch in (sehr) weite Ferne.

Damit bleibt das Umfeld für Anleihen herausfordernd. Sichere Anleihen wie etwa Staatsanleihen von Deutschland bringen keine Rendite. Soll es doch eine ordentliche Rendite sein, müssen schon Papiere von unsicheren Emittenten gekauft werden. Dabei steigt aber das Risikos eines Ausfalls und somit Verlust deutlich. Das Risiko kann aber ein wenig verringert werden, wenn eine nicht allzu lange Laufzeit gewählt wird.

 

Geldanlage 2018 – Immobilien

Es ist schon fast langweilig, aber auch bei Immobilien wird sich nichts ändern, der Boom wird weiter anhalten. Dafür sorgen schon alleine die sehr niedrigen Kreditzinsen was die Finanzierung von Immobilien günstig macht. Wer Immobilien als Renditeobjekt sucht um diese zu vermieten wird immer länger suchen müssen um was Geeignetes zu finden. Mietrendieten über 4 Prozent sind mittlerweile sehr schwer zu finden und machen ein Investment oft nicht lohnenswert. Der Markt ist nach meiner Meinung schon ziemlich überhitzt und hat für mich recht großes Potenzial eines Rücksetzers. Vor allem weil mittlerweile fast jeder Immobilien haben möchte ist das immer ein Zeichen nicht mehr zu investieren. Ich würde die Finger von Immobilien lassen. Wer dennoch investieren möchte kann statt eines Direktinvest auch in Immobilienaktien investieren. Hier scheint mir das Risiko geringer.

 

 

Geldanlage 2018 – Gold

Der Goldpreis ist in den letzten Wochen leicht gestiegen. Er notiert aber weiter noch sehr weit von dem Höchstkurs entfernt. So langsam schwenken viele auf Gold um, weil viele den Aktien- und Immobilienboom nicht mehr trauen. Besonders wenn sich aus den vielen verschiedenen kleinen Krisen eine größere Krise entwickeln sollte wird Gold wieder stark gefragt sein.

Wer nicht direkt in physisches Gold investieren möchte dem lege ich besonders Aktien von Goldminenbetreibern ans Herz. Da viele in den letzten Jahren die Kosten gesenkt haben, kann hier ein besonderer Hebel wirken, wenn der Goldpreis steig. Weitere Informationen gibt es auch in meinem Aktientip vom Januar wo ich mit Barrick Gold so eine Goldminenaktie vorgestellt habe.

 

Geldanlage 2018 – Fazit

Zusammenfassend würde ich sagen das 2018 wieder ganz klar für Aktien spricht. Alle Rahmenbedingungen sprechen dafür das die Rally (mit reduzierter Geschwindigkeit) weitergeht. Die Auswahl wird aber immer anspruchsvoller, weil viele Werte sehr hoch bewertet sind.

Anleihen und Immobilien würde ich 2018 meiden oder nur sehr begrenzt in die Anlageklassen investieren. Nicht in Anleihen, weil einfach die Rendite sehr oft viel zu gering ist und nicht in Immobilien, weil der Markt so langsam überhitzt.

Gold könnte 2018 oder auch erst 2019 eine besondere Rolle spielen. Denn irgendwann wird es zu einem Rücksetzer an den Aktienmärkten kommen. Wenn dann noch eine handfeste Krise der Auslöser ist, dann wird Gold wieder für viele Anleger interessant, was den Goldkurs wohl steigen lassen wird.

Die Investmentbesteuerung

Die Investmentsteuer ändert sich ab dem 01.01.2018 durch eine neue Steuerreform. Auf viele ETF- und Fondsbesitzer kommen Änderungen zu. Zum Glück sind die meisten Änderungen positiv. Wie genau die Investmentbesteuerung im Detail funktioniert, werde ich versuchen in den nächsten Absätzen zu erklären.




Die Investmentbesteuerung – die Vorabpauschale, was ist das?

Eine der wichtigsten Änderungen bei der Reform ist, dass künftig alle Investmentfonds und ETF´s jährlich anhand einer Pauschale besteuert werden. Diese Pauschale wird von der Depotbank berechnet und an das Finanzamt abgeführt. Auch hier sind wie immer die Freibeträge von 801 Euro (alleinstehend) und 1602 (verheiratet) gültig.

Eigentlich muss sich der Anleger nicht um die pauschale Besteuerung kümmern. Für alle die es aber doch genauer wissen möchten, sind die nächsten Absätze gedacht.

 

Vorabpauschale und Basisertrag

Damit die Vorabpauschale bestimmt werden kann, muss die Depotbank erst mal den Basisertrag kennen. Die Berechnung des Basisertrags ist denkbar einfach. Dazu wird der Wert der Fondsanteile zu Beginn eines Steuerjahres genommen. Dieser Wert wird mit dem Basiszins (risikoloser Zins) und dem Faktor 0,7 multipliziert.

  • Basisertrag= Wert der Fondsanteile zu Beginn des Jahres x Basiszins x 0,7

Die Frage „Woher weiß ich wie hoch der Basiszins ist“ wirft sich nun bestimmt bei vielen auf. Der Basiszins heißt nach § 203 Absatz 2 BewG auch „Zins für das vereinfachte Ertragswertverfahren“. Anfang des Jahres wird dieser Basiszins von dem Finanzministerium veröffentlicht. 2016 lag der Basiszins bei 1,1 Prozent und für 2017 hat er bei 0,59 Prozent gelegen, was sehr niedrige Zinssätze sind. In den letzten Jahren lag der Zinssatz deutlich höher.

Übrigens nutzen nicht nur Depotbanken den Basiszins zur Berechnung, sondern auch Versicherer und Pensionsfonds brauchen ihn sehr oft für ihre Berechnungen.

Nachdem wir nun die Berechnung des Basiswerts kennen, können wir die Vorabpauschale berechnen. Wichtig ist zu wissen, dass der Basiswert nur gebraucht wird, wenn er niedriger ist als die Wertsteigerung die ein Fonds in einem Jahr gemacht hat. Fällt die Gewinnsteigerung niedriger aus als der Basiswert, wird die Summe des Basiswerts als Vorabpauschale genutzt.

Außerdem gibt es noch kleine Unterschiede bei der Vorabbesteuerung von thesaurierenden Fonds, ausschüttende Fonds und Fonds Sparpläne. Damit  es eindeutiger wird habe ich hier mal ein paar Beispiele die hoffentlich verdeutlichen wie die Vorabpauschale berechnet wird.

 

Thesaurierende Fonds (Dividende wird direkt wieder angespart)

  • größere Wertsteigerung

Die Fondsanteile sind am 01.01.2018 folgendes Wert: 10.000 €

Die Fondsanteile sind am 01.01.2019 folgendes Wert: 10.800€

Wertsteigerung in einem Jahr: 800 €

Basisertrag = 10.000 x 0,59% x 0,7 =41,30 €

Die Fondsanteile haben 2018 um 800 Euro zugelegt was deutlich mehr ist als die 41,30 € des Basisertrag ist. Somit wird der Basisertrag von 41,30 als Vorabpauschale genutzt.

 

  • geringere Wertsteigerung als der Basisertrag

Die Fondsanteile sind am 01.01.2018 folgendes Wert: 10.000 €

Die Fondsanteile sind am 01.01.2019 folgendes Wert: 10.030€

Wertsteigerung in einem Jahr: 30 €

Basisertrag = 10.000 x 0,59% x 0,7 =41,30 €

In diesem Fall ist der Basisertrag höher als die Wertsteigerung des Fonds. So wird der Wertzuwachs von 30 € als Vorabpauschale genutzt.

Ganz einfach ist es, wenn keine Gewinne oder sogar Verluste zu verzeichnen sind. Dann fällt die Vorabpauschale komplett weg.

 

Ausschüttende Fonds (Dividenden werden an den Anleger ausbezahlt)

Bei ausschüttenden Fonds verhält es sich vom Prinzip genauso wie bei den thesaurierenden Fonds. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die jährlich ausbezahlten Dividenden mit in die Berechnung einbezogen werden müssen.

Die Fondsanteile sind am 01.01.2018 folgendes Wert: 10.000 €

Die Fondsanteile sind am 01.01.2019 folgendes Wert: 10.800€

Wertsteigerung in einem Jahr: 800 €

Dividendenerträge: 30€

Basisertrag = 10.000 x 0,59% x 0,7 =41,30 €

Wie weiter oben gelernt, dient in diesem Fall wieder der Basisertrag von 41,30 € als Vorabpauschale (Basiswert 41,30 ist kleiner als der Wertzuwachs von 800 €) Da die Dividenden direkt versteuert werden, müssen diese von dem Basisertrag abgezogen werden.

Vorabpauschale=Basiswert 41,30 € – Dividende 30

So lautet die Vorabpauschale in diesem Fall 31,30 €

Sollten die Dividendenzahlungen höher sein als der Basiswert, so wird in diesem Fall nur die Dividende Besteuert. Eine Vorabpauschale gibt es dann genauso wenig wie wenn Verluste oder keine Gewinne erzielt werden.

 

Sparplan

Die Berechnungen der Vorabpauschale bei einem Sparplan sind wie in den oben genannten Beispielen erklärt. Werden allerdings Fondsanteile im Laufe des Jahres erworben, so wird die Pauschale anteilig berechnet. Für jeden vollen Monat vor dem Kaufdatum wird die Pauschale um ein Zwölftel verringert.

 

Die Investmentbesteuerung – die Teilfreistellung

Wer bisher dachte es ist schon etwas kompliziert der muss sich nun etwas sammeln. Es wird noch ein wenig undurchsichtiger. Den je nach Fondsart wird nicht die gesamte Vorabpauschale oder Dividende versteuert sondern nur ein gewisser Teil. Diese Teilfreistellung ersetzt die bisherige Praxis das Teile der Dividenden mithilfe der Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden konnte.  Die Teilfreistellungen der einzelnen Fondsarten sind im folgendem:

  • Aktienfonds 30 Prozent
  • Mischfonds 15 Prozent (mindestens 25 Prozent der Anlagen müssen Aktien sein)

Beispiel für die Teilfreistellung bei einem Mischfonds

Ich gehe mal von einer Vorabpauschale von 100 Euro aus und wir haben einen thesaurierenden Mischfonds.

Abgeltungsteuer: 26,375 Prozent

Vorabpauschale 100 €- 15 % = 85 €

Steuerlast in diesem Fall= 0,26375 x 85 € = 22,42 €

Bei einem Ausschüttenden Fonds werden die Dividendenerträge von der Vorabpauschale abgezogen. In unserem Fall 50 € Dividende

Die Steuerlast beträgt dann bei einem ausschüttenden Mischfonds

Dividende: 0,26375 x 50  =13,19 €

verbleibende Pauschale: 0,26375 x 35 € = 9,23 €

In beiden Fällen müsste die Depotbank 22,42 € an das Finanzamt abführen

 

 

Die Investmentbesteuerung – Steuern beim Verkauf / Verluste beim ausschüttenden Fonds

 

Wer bis jetzt durch die Berechnung durchgeschaut hat, dem werden vielleicht die steuerlichen Unterschiede zwischen einem thesaurierenden und ausschüttenden Fonds oder ETF aufgefallen sein.  Grundsätzlich ist die Steuerlast bei beiden Arten am Ende gleich. Bei ausschüttenden Fonds kann die Steuerlast während der Haltedauer aber höher sein als bei einem thesaurierenden Fonds.

Dies ist vor allem der Fall wenn die Dividende immer höher als die Vorabpauschale ist. So muss ein Anleger eines ausschüttenden Aktienfonds jedes Jahr 70 Prozent der Dividende mit dem Abgeltungssteuerstaz von 26,375 Prozent versteuern. So sind es beim Anleger in einem thesaurierenden Fonds nur 70 Prozent der Vorabpauschale. Über die Jahre kann dadurch ein erheblicher Verlust entstehen. Denn durch die höher Gezahlten Steuern kann theoretisch weniger Geld wieder angelegt werden. Dadurch fällt der Zinseszinseffekt deutlich niedriger aus als bei einem thesaurierenden Fonds wo die volle Summe direkt wieder angelegt werden kann.

 

 

Die Investmentbesteuerung – Verluste Vortragen – was ist damit gemeint

Natürlich können Fonds oder ETF´s auch Verluste erleiden, oder ein Fonds oder ETF wird mit Verlust verkauft. Die Besteuerung ändert sich in so einem Fall auch nicht. Aber eine Besonderheit gibt es hier zu beachten.

 

Wer einen thesaurierender Fonds verkauft obwohl er keine Gewinne gemacht hat oder sogar Verluste aufweist, muss keine Steuern bezahlen. Trotzdem wurden Vorabpauschalen ans Finanzamt abgeführt. Dadurch vergrößern sich die Verluste oder eine Nullnummer wird durch den Vorsteuerabzug zum Verlust. Bei der nächsten Steuererklärung können Anleger diesen Verlust bei dem Finanzamt wieder vortragen und die Vorsteuerabgaben  geltend machen.

 

 

Die Investmentbesteuerung – Bestandsschutz – was passiert mit alten Verträgen

Mit der neuen Reform wird der bisher geltende Bestandsschutz teilweise aufgehoben. Bisher galt das Gewinne die beim Verkauf eines Fonds der vor 2009 gekauft wurde nicht versteuert werden musste. Das ändert sich nun ab 2018. Alle Gewinne die ab 2018 anfallen müssen nun versteuert werden. Ganz gleich ob es sich um einen alten oder neuen Vertrag handelt.

Im Detail funktioniert die Besteuerung von Altfonds folgendermaßen

Gewinne die bei Altfonds bis 31.12.2017 anfallen bleiben steuerfrei. Danach wendet der Gesetzgeber einen Trick an. Er tut so als würden die Altfonds Ende 2017 verkauft und wieder angeschafft werden. Somit gilt der Altfonds als neu gekaufter Fonds im Jahr 2018. Und diese neuen Fondsanteile müssen dann natürlich nach der neuen Reform versteuert werden. Noch nicht eindeutig geklärt ist die Vorgehensweise bei Fonds oder ETF die einen Wert von über 100.000Euro haben. In der Vergangenheit konnten hier auch Freibeträge genutzt werden. Hierzu gibt es zurzeit noch keine Eindeutigen Regeln. Wer dazu noch Fragen hat, dem würde ich raten seinen Steuerberater hinzuzuziehen.

Bausparen

Die Investmentbesteuerung – Fazit

Ich hoffe, dass die Funktionsweise der neuen Investmentbesteuerung nun halbwegs klar geworden ist. Für viele Anleger wird die Besteuerung deutlich einfacher. Und man muss sich eigentlich fast nicht tätig werden. Außer das man bei seiner Depotbank einen Freistellungsauftrag einrichten muss, erledigen die Depotbanken alle nötigen Schritte der Besteuerung für uns.

Altverträge die vor 2009 abgeschlossen worden sind kommen bei der neuen Reform allerdings schlechter weg. Hier sind auch noch einige Details die von Seiten des Bundesfinanzministeriums nicht geklärt sind. Wer hier sicher gehen möchte sollte seinen Steuerberater kontaktieren. Panikverkäufe sind aber auf keinem Fall angebracht. Wer sein Angespartes nicht noch im Jahr 2017 benötigt, der sollte auf jedem Fall Ruhe bewahren und nicht überstürzt handeln.

Rentner in der Pflicht – immer mehr Menschen müssen ihre Rente besteuern. Welche Grenzen es gibt und ab wann es gültig ist, kann hier nachgelesen werden.

 

Rentner in der Pflicht

 

Wenn vom Abstieg der gesetzlichen Rente die Rede ist, werden immer Faktoren wie das Renteneintrittsalter oder die Rentenhöhe in den Mittelpunkt gerückt. Tatsächlich liegt das Rentenniveau derzeit nur noch bei etwa 48 %, bis 2030 ist eine Absenkung auf 43 % des durchschnittlichen Arbeitsentgeltes festgeschrieben. Was in diesem Zusammenhang häufig unberücksichtigt bleibt ist die Tatsache, dass viele Rentner seit der Anhebung der Renten im letzten Jahr auch Steuern zahlen müssen. Wie ist es um die Steuerpflicht bestellt, welche Beträge müssen die Senioren an das Finanzamt einrichten?




Rentner in der Pflicht – Wie sich die Einkommenssteuerpflicht von Rentner berechnet.

Etwa 4,4 Millionen Rentner müssen Steuern zahlen, dafür sind 17 Millionen Bezieher von Altersrenten nicht von der Steuer betroffen, weil die Bezüge unterhalb der Steuergrenze liegen. Mit weiteren Rentenanstiegen, die der insgesamt positiven Entwicklung in der Wirtschaft geschuldet sind, erreichen immer mehr Rentner diese Grenze.

 

 

Rentner in der Pflicht – Welcher Anteil muss in welcher Höhe versteuert werden?

Dabei muss nur ein Teil der Rente besteuert werden. Welcher Anteil der Bezüge steuerlich berücksichtigt wird, hängt davon ab, seit wann die Rente kassiert wird. Wer bis 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 % der Rentenzahlungen versteuern, bei Neu-Rentnern ab 2016 sind es immerhin schon 72 % und werde 2040 erstmals Zahlungen aus der gesetzlichen Altersrente erhält, muss sämtliche Beträge voll versteuern. Problematisch dabei auch: Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn die Altersbezüge über dem Grundfreibetrag liegen. Und das sind derzeit knapp 8.820 Euro jährlich für Alleinstehende und die doppelte Summe für Ehepaare. Konkret bedeutet dies also: wer im Jahr 2016 in Rente gegangen ist und eine Rentenhöhe von etwa 1.500 Euro monatlich vorweisen kann erhält eine Jahresrente von ca. 18.000 Euro. Davon müssen 72 % versteuert werden, also 12.960 Euro. Abzüglich des Grundfreibetrages von 8.820 Euro bleiben 4.140 Euro zu versteuerndes Einkommen.

 

 

Rentner in der Pflicht – Kann die Steuerlast gesenkt werden oder erhöht sie sich noch?

Natürlich ist es denkbar, dass weitere Ausgaben dafür sorgen, dass die faktische Steuerpflicht noch sinkt, wenn das steuerpflichtige Einkommen aufgrund weiterer Ausgaben noch verringert werden kann. Dazu zählen beispielsweise außergewöhnliche Belastungen wie Ausgaben für medizinische Behandlungen oder Medikamente sowie ein sogenannter Altersentlastungsbetrag, den der Fiskus Rentnern über 64 gewährt. Genauso ist es allerdings möglich, dass sich die Einkünfte noch erhöhen.

Wer beispielsweise Wohneigentum besitzt und dieses vermietet erwirtschaftet ebenso Einkommen, Nebenjobs oder Bezüge aus der Betriebsrente müssen gleichfalls angerechnet werden. Es kann also durchaus ratsam sein, die Situation mit einem Steuerberater abzuklären, um die Steuerlast zu minimieren.

 

 

Rentner in der Pflicht – Rentner müssen Steuererklärung abgeben

Besonders wichtig hierbei ist es allerdings zu wissen, dass die Steuer anders als bei einem Arbeitslohn nicht direkt vom Finanzamt einbehalten wird. Es ist vielmehr so, dass der Rentner selbst tätig werden eine Steuererklärung abgeben muss. Wird er nicht aktiv, meldet sich früher oder später das zuständige Finanzamt. Die Finanzämter erhalten von den Behörden ganz automatisch die Daten der Rentenversicherung.

 

 

Rentner in der Pflicht – Wo ist fachlicher Rat zu finden?

Da das Thema der Altersrente sehr komplex ist, kann es für den einzelnen sehr schnell zu unübersichtlich werden. Mittlerweile gibt es einiges an Fachliteratur aber auch Agenturen bieten ihre Hilfe beim Thema Rente an.

Eine gute Quelle um an Informationen zu kommen ist der Haufe Verlag. Denn auch die Haufe Experten sehen die Rentenentwicklung kritisch. Das Renten- und Sozialversicherungsrecht nehme sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerseite in die Pflicht, um mit Instrumenten wie der betrieblichen Altersversorgung einen weiteren Versorgungsweg zu schaffen. Konkret gehen also auch die Experten des renommierten Verlages davon aus, dass die schwindende Bedeutung der gesetzlichen Rentenversicherung durch private Vorsorgemaßnahmen kompensiert werden muss.

Mit der entsprechenden Fachliteratur können Wege aufgezeigt werden, wie sich das eigene Kapital möglichst sicher und gleichzeitig rentabel anlegen lässt. In Zeiten der Niedrigzinsperiode ist dies ohnehin keine leichte Aufgabe.

 

 

Rentner in der Pflicht – Fachlicher Rat zur Senkung der Einkommen Steuerlast

So zeigt sich am Ende: die Tatsache, dass immer mehr Rentner steuerpflichtig werden, schafft in erster Linie auch mehr Bürokratie. Schließlich sind die Bezieher von Altersrenten dann verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Für die Rentner ergibt sich damit indirekt auch die Notwendigkeit, dass eigene Einkommen hinsichtlich der Steuerpflicht zu optimieren. Da das sehr kompliziert werden kann ist hier fachlicher Rat sicher nicht schädlich.

Rentner in der Pflicht – Fazit

Fakt ist, dass es in den kommenden Jahren  immer mehr Rentner gibt die ihre Altersbezüge versteuern müssen. Das zu bedenken ist von sehr hoher Wichtigkeit. Denn wenn jetzt nicht frühzeitig vorgesorgt wird kann es im Rentenfall zu bösen Überraschungen kommen. Zu mindestens sollten Informationen eingeholt werden wie hoch die Steuerlast im Rentenfall ist. Dann sollte auch Klarheit darüber herrschen ob die private Altersvorsorge verstärkt (oder angefangen) werden muss.

 

Crowdinvesting – Was ist das eigentlich? Worin liegt der Unterschied zum Crowdfunding? Wie können Privatanleger investieren? Antworten darauf gibt es hier!!

 

Crowdinvesting - Chancen und Risiken einer neuen Anlageform

 

Mit Hilfe von Crowdfunding und Crowdinvesting versuchen insbesondere Start-ups, Geld für die Finanzierung ihrer Geschäftsidee einzutreiben, ohne einen Kredit aufnehmen zu müssen.
Während beim Crowdfunding die Geldgeber im Prinzip eine Spende abgeben, für die sie im Gegenzug in der Regel eine Sachspende (beispielsweise einen Prototypen des neu hergestellten Produkts) erhalten, spielt beim Crowdinvesting der Hintergedanke, eine lohnende Investition zu tätigen, eine größere Rolle. Beim Crowdinvesting investiert ein Schwarm (engl.: crowd) aus vielen Kleinanlegern in ein junges Unternehmen und versucht so, ihm auf die Beine zu helfen. Meist erfolgt die Investition in Form eines Darlehens, für das die Anleger eine finanzielle Gegenleistung erhalten.




Diese kann sich von Unternehmen zu Unternehmen stark unterscheiden: Denkbar sind neben einer fixen Rendite beispielsweise eine Gewinn- oder Unternehmensbeteiligung, etwa in Form von Unternehmensanleihen oder Genussrechten. Im Gegensatz zum Crowdfunding, das sich fast ausschließlich auf Start-ups und verschiedene kleine Projekte fokussiert, wird Crowdinvesting branchenübergreifend angewandt und kommt immer häufiger zum Beispiel beim Bau von neuen Immobilien oder dem Ausbau von erneuerbaren Energien zum Einsatz.

 

 

Chancen und Risiken von Crowdinvesting

Crowdinvesting ist im Gegensatz zu vielen anderen Anlagemethoden auch für Klein- und Kleinstanleger geeignet. Bei Exporo können die Investoren ganz gezielt einzelne Projekte finanziell unterstützen, denen sie zum Erfolg verhelfen möchten. Im Internet gibt es immer mehr Plattformen, auf denen Anleger gezielt nach verschiedenen Projekten suchen können, in die sie auch kleine Beträge investieren können.

So werden auch für kleine Investoren Anlageformen verfügbar, die früher nur Großinvestoren vorbehalten waren. Crowdinvesting ist eine demokratische Anlageform, bei der sich engagierte Investoren mitunter stark in den Entscheidungsprozess und die Realisierung eines neuen Projekts einbringen können. Es kann somit sehr viel gezielter investiert werden, was von Vorteil ist, wenn ein potentieller Anleger voll und ganz von einem geplanten Projekt überzeugt ist.

 

 

Risiken von Crowdinvesting

Crowdinvesting bietet zwar viele Vorteile, ist aber auf der anderen Hand eine Anlageform mit einem schwer kalkulierbarem Risiko. Insbesondere Start-ups, die noch nicht am Markt etabliert sind, können schnell scheitern – was im schlimmsten Fall zu einem Komplettausfall der Investition ohne jegliche Rendite führen kann. Ebenso ist die Höhe der Rendite, insbesondere im Fall einer Gewinnbeteiligung, nur schwer vorherzusagen – es kann daher zu großen Schwankungen kommen.

Sicherer, wenn auch häufig mit etwas geringeren Renditen verbunden, ist die Investition beispielsweise in mittelständische Unternehmen, erneuerbare Energien oder Immobilienprojekte. Hier sind sowohl Ausfallrisiko als auch Beteiligungsdauer in der Regel geringer als beim Crowdinvesting in Start-ups, weshalb die Investition auch für weniger erfahrene Anleger geeignet ist.

 

 

Fazit

Crowdinvesting ist die Anlageform des Crowdfundings, bei der der Investor eine finanzielle Gegenleistung für seine Investition erwartet. Insbesondere für kleinere Unternehmen und Start ups ist es eine gute Möglichkeit, auch ohne Kredit schnell an finanzielle Mittel zu kommen.
Anleger können hiermit auch an Projekten beteiligt werden, die früher nur Großinvestoren vorbehalten waren, ohne dabei einen großen Betrag zu investieren.

Insbesondere bei der Investition in noch nicht etablierte Unternehmen besteht beim Crowdinvesting jedoch immer das Risiko des Totalausfalls, weshalb weniger erfahrene Anleger vorsichtig mit dieser neuen Form des Investments umgehen und eher in Projekte mit einer höheren Sicherheit investieren sollten.