Wohn- Riester ist eine sehr gute Möglichkeit eine Immobilie zu finanzieren. Ich zeige Ihnen wie Sie schneller zur selbstgenutzten Immobilie kommen können.

 

Wohn- Riester

 

Seit 2008 fördert der Staat speziell Menschen die Wohneigentum erwerben möchten. Der Gesetzgeber sieht bezahltes Wohneigentum als eine gute Möglichkeit fürs Alter vorzusorgen. Wenn im Alter keine Miete bezahlt werden muss, fällt  eine erhebliche monatliche Belastung weg. Aus diesem Grund hat er die Riester Förderung um das Wohn Riester erweitert. Was das im einzelnen bedeutet und wie  genau es funktioniert, möchte ich in meinem kleinen Ratgeber etwas erläutern.




Wohn- Riester – die Voraussetzungen

Wie bei allen Varianten der staatlichen Förderung, gibt es einige Voraussetzungen die zu erfüllen sind. Wie bei den anderen Riester Varianten gelten auch beim Wohn- Riester die gleichen Voraussetzungen und Bedingungen um die volle Förderung zu bekommen. Um sie noch einmal in Erinnerung zu rufen, habe ich diese hier kurz zusammengefasst.

  • Der Sparer muss zulagenberechtigt sein
  • min. 4% des Bruttolohns müssen in den Riestervertrag im Jahr eingezahlt werden um die volle Förderung zu erhalten.
  • Folgende Zulagen zahlt der Staat: 175 Euro Riesterzulage für den Riester-Sparer, 300 Euro pro Kind das nach 2008 geboren worden ist und 185 Euro pro Kind was vor 2008 geboren wurde.
  • Steuerliche Vorteile während des sparens.

Verwendungsarten

Beim Wohn- Riester kommen aber nochmal ein paar Bedingungen hinzu. Als erstes sind die drei verschiedenen Verwendungsarten zu nennen.

  1. Der Kauf oder Bau einer selbsgenutzten Immobilie
  2. Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine solche Wohnung
  3. Die Finanzierung zur reduzierung von Barrieren

Es ist also besonders wichtig, dass Sie selbst in der Wohnung wohnen. Es ist zwar möglich die Wohnung oder das Haus später zu verkaufen, Sie müssen allerdings zwei Jahre vor Verkauf oder fünf Jahre nach Verkauf eine neue förderbare Wohnung oder Haus erwerben. Zudem ist auch möglich den Stand des Riester Kontos auf eine andere Riester Variante zu übertragen.

Vollständige Tilgung

Ganz wichtig ist zu wissen, dass bis zur Auszahlungsphase die selbstgenutzte Immobilie komplett abbezahlt worden ist. Die Auszahlungsphase ist bei Riester-Verträgen leicht unterschiedlich. Bei älteren Verträgen ist der früheste Zeitpunkt das 60. Lebensjahr, bei neueren das 62. Lebensjahr.

Nur die Tilgung wird gefördert

Um die volle Förderung zu erhalten, müssen mindestens vier Prozent vom Bruttolohn in die Tilgung des Darlehens fließen.

Wenn eine Immobilie finanziert werden soll, gibt es grundsätzlich drei Varianten der Eigenheimfinanzierung

Die erste Variante ist ein einfaches Darlehn, ohne staatliche Förderung. Hier wird ein Kredit bei einer Bank oder Versicherung abgeschlossen, wo monatlich eine Rate zu zahlen ist. Die Höhe der Rate setzt sich aus Zinsen und Tilgung zusammen. Wichtige Faktoren neben der Höhe des Darlehens ist die Dauer der Zinsbindung und die Höhe der monatlichen Tilgung. Wichtig ist auch die Möglichkeit der jährlichen Sondertilgung.

Die zweite Variante ist ein Darlehen mit Riester Förderung. Es ähnelt der ersten Variante sehr. Auch hier gibt es eine monatliche Rate die sich aus Zinsen und Tilgung zusammensetzt. Der Unterschied besteht darin, dass die staatliche Förderung zum Tilgen des Darlehens mit genutzt werden kann.

Die dritte Variante ist eine Finanzierung mithilfe eines Riester Bausparvertrages. Hier werden am Anfang zwei Verträge abgeschlossen. Ein tilgungsfreies Darlehen und ein Bausparvertrag. Die komplette Finanzierung wird bei diesem Modell in zwei Phasen eingeteilt. Zunächst werden bei dem Darlehn nur die Zinsen bezahlt. Der Tilgungsbeitrag wird in einen Riester Bausparvertrag eingezahlt. Wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, löst dieser das tilgungsfreie Darlehen ab und es wird nur noch monatlich das Bauspardarlehn bedient. Der große Vorteil einer solchen Variante ist die Planungssicherheit. Denn es stehen bereits zu Anfang die Konditionen für die gesamte Laufzeit fest.

Welche Variante für die Finanzierung nun die richtige ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es spielen die persönlichen finanziellen Verhältnisse eine Rolle, sowie die Höhe des Darlehns. Da hilft nur vergleichen und informieren.

 

 

Wohn- Riester – ich möchte die Immobilie verkaufen oder vermieten!!

Soll die Immobilie verkauft oder vermietet werden, sind einige Regeln zu beachten sonst kann eine Nachversteuerung drohen. Soll die Immobilie verkauft werden, so besteht die Möglichkeit innerhalb von fünf Jahren eine neu selbstgenutzte Immobilie zu erwerben.

Muss aus persönlichen Gründen, wie z.B. ein Arbeitsplatzwechsel aus der Immobilie ausgezogen werden, so kann diese vermietet werden. Spätestens zu Beginn des Rentenalters muss diese Immobilie wieder selbst genutzt werden, damit die Förderung nicht zurückbezahlt werden muss.

 

 

Wohn- Riester – Steuerliche Behandlung

Die steuerliche Behandlung beim Wohn- Riester ist die gleiche wie bei normalen Riester Verträgen. So gibt es während der Sparphase steuerliche Vergünstigungen, die das Riester Sparen noch interessanter machen sollen. Doch mit Beginn der Auszahlungsphase werden die Steuern nun in im Nachrang fällig.

Um diese Steuern zu bezahlen sind zwei Varianten möglich. Im Normalfall kann die Steuer in gleichbleibenden Raten bis zum 85. Lebensjahr bezahlt werden. Interessant ist aber auch die Variante die fällige Steuer sofort zu bezahlen. Wird diese Variante genutzt wird der fällige Betrag um 30 Prozent gekürzt.

Da Steuern auf jeden Riester Vertrag gezahlt werden müssen, ist es sinnvoll sich im Vorfeld darüber zu informieren wie hoch die Steuerlast zu Rentenbeginn wirklich ist.

Baufinanzierung

Wohn- Riester – Fazit Teil 1

Wer sich frühzeitig dafür entscheidet eine Immobilie zu finanzieren für den kann Wohn- Riester ein gute Möglichkeit darstellen. Aber hier gilt wie immer die Angebote zu vergleichen und vor allem die Gebühren und Kosten solcher Verträge im Blick zu haben. Das ist nicht immer ganz einfach und kostet auch oft eine Menge Zeit, kann aber sehr viel Geld sparen.

 

Update Januar 2018 : Ab 01.01.2018 gibt es für jeden Riestersparer 175 Euro als jährliche Zulage statt 154 Euro.

 

Wohn-Riester- der Ratgeber Teil 2

 

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