Wohnförderkonto

Das Wohnförderkonto ist das Konto um die Steuerlast im Alter bei Riester Verträgen zu berechnen. Der Staat fördert die private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuererleichterungen aber zu Rentenbeginn möchte er einen Anteil zurück. Das macht er über die nachgelagerte Besteuerung zu Rentenbeginn des Riester Sparers. Diese Vorgehensweise ist bei allen Riester Verträgen gleich. Die Besonderheit beim Wohnriester ist allerdings das Wohnförderkonto. Was es genau ist und warum es sich in der Regel für alle Riester Sparer lohnt erfahrt ihr in den folgenden Absätzen.

 

Wohnförderkonto – die Berechnung der Steuerlast im Alter

Wohn-Riester unterscheidet sich in der funktionsweise deutlich von den anderen Riester-Verträgen. Denn beim Wohn-Riester bekommt der Sparer im Alter keine monatliche Rente, sondern kann schon direkt von den Prämien profitieren. Nämlich dann, wenn mit dem Wohn-Riester eine Immobilie gekauft oder finanziert wird. Der Gesetzgeber sieht es als großen Vorteil an, dass man im Alter in der selbstgenutzten Immobilie mietfrei wohnen kann. Genau aus diesem Grund wurde Wohn-Riester entwickelt.





Damit nun die Steuerlast bei allen Varianten ungefär gleich ist, hat sich der Gesetzgeber das Wohnförderkonto ausgedacht. Das Konto ist ein fiktives Konto, auf dem alle jährlich geförderten Tilgungen, Einzahlungen und Zulagen vermerkt werden. Das ganze bis zur maximal geförderten Summe von 2.100 Euro pro Jahr. Alle Einzahlungen darüber werden nicht mitgezählt, da sie auch nicht in Form von Steuererleichterungen oder Zulagen gefördert werden.

Dieses Konto wird dann bis zum Rentenbeginn rechnerisch mit zwei Prozent pro Jahr verzinst. Das ist eine Zahlung dafür, dass die Leistungen aus dem Riester Vertrag schon früher abgerufen werden können. Man kann es auch als Vergütung dafür bezeichnen, dass es bereits möglich ist die geförderte Immobilie selbst zu nutzen und von möglichen Wertsteigerungen zu profitieren. Das Guthaben, dass sich bis zum Rentenbeginn angesammelt hat, muss dann versteuert werden.

 

Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

 

  • Die Steuerschuld wird komplett zu Beginn des Renteneintritts bezahlt. Dafür das der Staat die Summe auf einen Schlag erhält, gewährt er dem Riester Sparer nochmal einen Rabatt von 30 Prozent auf die Steuerlast.

 

  • Die Steuerlast wird bis zum 85. Lebensjahr auf jedes Jahr aufgeteilt. Geht der Sparer mit 65 in Rente muss er jedes Jahr ein zwanzigstel des Wohnförderkonto versteuern.

 

Wohnförderkonto – zum besseren Verständnis mal ein Beispiel

Der Riester Sparer nimmt in jungen Jahren ein Riester-Darlehn auf und finanziert sich damit seine Immobilie. Zur einfachen Berechnung zahlt er jedes Jahr den vollen Förderbetrag von 2.100 Euro ein.  Nach 25 Jahren ist das Darlehen abbezahlt und er geht mit 65 Jahren in Rente. Auf dem Wohnförderkonto haben sich inklusive Zinsen 68.608 Euro angesammelt, was die Steuerlast aus dem Riester Vertrag entspricht. In dem Beispiel gehe ich davon aus, dass der Riester Sparer im Rentenalter ein Einkommen von 32.000 Euro hat. Daraus ergibt sich ein Grenzsteuersatz von ca. 32 Prozent.

 

Wie weiter oben beschrieben gibt es nun zwei Beispiele:

  • die ganze Steuerlast auf einmal tilgen. Dazu werden von den gesparten 68.608 Euro 30 Prozent abgezogen. Das ergibt dann noch eine Steuerlast von 48.026 Euro. Da der Sparer in diesem Jahr dann Einnahmen von ca. 80.000 Euro hat würde sich sein persönlicher Steuersatz in diesem Fall deutlich erhöhen. Von ca. 32 auf 42 Prozent in dem Jahr. Somit würden dann auf das gesparte Wohnförderkonto ca. 20.170 Euro an Steuern fällig (Freibeträge mal außen vorgelassen.)

 

  • Bei der jährlichen Besteuerung müssen bis zum 85. Lebensjahr ein zwanzigstel an Steuern bezahlt werden (48.026 Euro /20 Jahre = 2.401 Euro).  2.401 Euro ist somit die Steuerlast pro Jahr bis zum 85. Lebensjahr aus der Riester Rente. Da sich der Grenzsteuersatz in diesem Fall nicht erhöht muss der Riester Sparer Zwanzig Jahre lang 768 Euro an den Staat bezahlen.

 

 

Wohnförderkonto – was ist nun die bessere Variante?

Ob nun die jährliche Steuerzahlung oder die Steuerzahlung auf einen Schlag die bessere Variante ist, kann so pauschal nicht gesagt werden. In dem oben genannten Beispiel zahlt der Sparer bei einmaliger Zahlung ca. 20.170 Euro an Steuern. Bei der jährlichen Variante 15.360 Euro vorausgesetzt er wird 85 Jahre alt. In dem Beispiel spart er bei der jährlichen Variante 4810 Euro. Wenn ich davon ausgehe, dass er die einmalige Summe zu Verfügung hat und diese für 2 Prozent pro Jahr anlegt, wird der Unterschied noch größer.

In diesem Fall macht der deutlich erhöhte Steuersatz bei der Einmalzahlung den Nachlass von 30 Prozent zunichte. Es kann sich aber trotzdem lohnen die 30 Prozent zu nutzen. Nämlich dann, wenn die Rente sehr hoch ist und der Grenzsteuersatz ebenfalls schon sehr hoch ist. In so einem Fall können die 30 Prozent sich doch lohnen. Zu Rentenbeginn sollte man sich daher ganz genau ausrechnen, welche Variante für einen persönlich die beste ist.

 

Wohnförderkonto -Fazit

Mit dem Wohnförderkonto hat der Staat eine Möglichkeit geschaffen die Steuerlast der Riester und Wohnriester Verträgen ungefähr gleich zu gestalten. Zu Beginn eines Wohnriester Darlehns sollte aber jedem Sparer klar sein, wie das Wohnförderkonto funktioniert. Unter Umständen kommt auf dem Sparer auf einem Schlag eine größere Summe zu. Um dabei keine Überraschungen zu erleben sollte vorher ungefähr klar sein, wie hoch die steuerliche Belastung ist.

In der Regel lohnt es sich aber die Steuerlast jährlich bis zum 85. Lebensjahr aufzuteilen. Die gesparte Summe kann trotz eines 30 Prozent Nachlass auf die Einmalzahlung recht groß sein. Abschließend zeigt die Tabelle nochmal die Beispielrechnung in zusammengefasster Form. Ich hoffe, dass nun deutlich geworden ist wie ein Wohnförderkonto funktioniert.

 

Laufzeit 25 Jahre / Mit 65 Jahren in Rente / 2.100 Euro pro Jahr einbezahltZahlungen:
Steuerlast inklusive 2 % Zinsen pro Jahr68.608 Euro
Steuerlast minus 30 Prozent Rabatt bei einmal Zahlung48.026 Euro
Steuerlast bei Einmalzahlung (persönlicher Steuersatz 42 Prozent)20.170 Euro
Steuerlast bei jährlicher Zahlungsweise 2.401 Euro
Steuerlast bei jährlicher Zahlungsweise (persönlicher Steuersatz 32 Prozent)768 Euro
gesamte Steuerlast bei jährlicher Zahlungsweise bis zum 85. Lebensjahr15.360 Euro
Ersparniss in diesem Fall bei jährlicher Zahlung4.810 Euro

 

 

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