Riester Rente zulagen – gerade diese machen es so attraktiv. Wie diese zu bekommen sind, in welcher Höhe und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier.

 

Riester Rente Zulagen

 

Die Riester Rente gehört zu den erfolgreichsten staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten. Vor allem die Riester Rente  Zulagen die für den Sparer selbst und für jedes Kind gezahlt werden, machen sie so erfolgreich. Leider werden in Deutschland jedes Jahr Zulagen in Millionenhöhe verschenkt. Eine veröffentlichte Auswertung der Deutschen Rentenversicherung für das Jahr 2011 offenbart, dass bei 15,3 Millionen Riester Verträgen die damals bestanden hatten auf nur 11,4 Millionen Verträge Zulagen und Steuerermäßigungen gutgeschrieben wurden. Fast vier Millionen Riester Sparer haben also eine Menge Geld verschenkt.

Damit Ihnen dies nicht passiert, müssen Sie um die volle Zulage zu bekommen,  so einige Regeln beachten. Welche das genau sind möchte ich Ihnen in den folgenden Abschnitten erklären.

 

 

Riester Rente Zulagen – welche  gibt es

Es gibt drei verschiedene Varianten der staatlichen Zulagen. Im bestmöglichen Fall kann ein Riester Sparer alle drei für sich nutzen. Folgende Varianten sind möglich:

  • Grundzulage: Diese Grundzulage in Höhe von 175 € kann jeder Riester Sparer jedes Jahr bekommen.
  • Kinderzulage: Für jedes Kindergeldberechtigte Kind sind jedes Jahr 185 Euro zu bekommen. Das gilt maximal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes. Für alle Kinder die ab 2008 geboren sind, werden sogar 300 Euro Zulage gezahlt. In der Regel erhält die Zulage diejenige Person die das Kindergeld erhält.
  • Berufseinsteigerbonus: Damit jüngere Menschen einen Riestervertrag abschließen hat die Bundesregierung einen Berufseinsteigerbonus geschaffen. Wer jünger als 25 Jahre und unmittelbar zulagenberechtigt ist, erhält einmalig vom Staat 200 Euro auf die Grundzulage.

 

Riester Rente Zulagen – kann jeder die Förderung bekommen?

Alle Personen die direkt (unmittelbar) oder indirekt (mittelbar) förderberechtigt sind, haben Anspruch auf die Riester Förderung. Dazu zählen folgende Berufsgruppen:

  • Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Auszubildende
  • pflichtversicherte Selbständige
  • Landwirte
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I und II
  • Bezieher von Hartz IV

Geringfügig Beschäftigte (450 Euro Job) können auch von der staatlichen Förderung profitieren, müssen allerdings auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichten. Ehepartner von förderberechtigten Berufsgruppen können auch in den Genuss der Förderung kommen, auch wenn sie selbst nicht förderberechtigt sind.

Nicht förderungsfähig sind alle die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dazu zählen unter anderen Studenten, Freiberufler und Selbstständige.

 

 

Riester Rente Zulagen – welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um die Zulagen zu bekommen?

Damit die volle Förderung vom Staat ausgezahlt wird, muss eine Bedingung erfüllt sein. Sie müssen vier Prozent vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen oder der Beamtenbezüge des Vorjahres einzahlen. Der maximale Betrag der eingezahlt werden muss liegt bei 2.100 Euro. Wenn Sie weniger als die vier Prozent oder die 2.100 Euro einzahlen, wird die Förderung auch nur anteilig ausbezahlt.

Hierzu mal zwei Beispiele:

1. Beispiel

  • Mann: Alleinverdiener, Bruttogehalt 45.000 Euro
  • Frau: Hausfrau, 2 Kinder (2006 und 2009 geb.)

Berechnung der Eigenleistung und der Förderung:

  • Mann: 45.000 Euro x 4% = 1800 Euro
  • abzüglich Grundzulage Mann  =175 Euro
  • abzüglich Grundzulage Frau = 175 Euro
  • abzüglich Kinderzulage (1 x 185€ / 1 x 300 €) = 485 Euro
  • Eigenleistung inklusive Sockelbeitrag der Frau von 60 Euro im Jahr = 1.025 Euro

In dem Vertrag des Mannes  würden somit jährlich 1161 Euro gutgeschrieben und dem Vertrag der Frau würden in diesem Beispiel 699 Euro im Jahr gutgeschrieben werden. Das macht eine Gesamtsumme von 1860 Euro im Jahr bei einer Eigenleistung von 1025 Euro. Hinzu kommen noch die steuerlichen Vorteile die bei der Jahressteuererklärung angegeben werden.

2. Beispiel

  • Mann: Alleinverdiener, Bruttogehalt 70.000 Euro
  • Frau: Hausfrau, 2 Kinder (2006 und 2009 geb.)

Berechnung der Eigenleistung und der Förderung:

  • Mann: 70.000 Euro x 4% = 2800 Euro (2.100 Euro)
  • abzüglich Grundzulage Mann  =175 Euro
  • abzüglich Grundzulage Frau = 175 Euro
  • abzüglich Kinderzulage (1 x 185€ / 1 x 300 €) = 485 Euro
  • Eigenleistung inklusive Sockelbeitrag der Frau von 60 Euro im Jahr = 1.325 Euro

In diesem Beispiel würden bei 4% des Bruttogehalts 2.800 Euro herauskommen. Da der Höchstbeitrag allerdings nur 2.100 Euro beträgt, müssen für beide Verträge zusammen nur 1.325 Euro an Eigenleistung aufgebracht werden. Hier würde dem Vertrag des Mannes 1.461 Euro gutgeschrieben werden und dem Vertrag der Frau weiterhin 699 Euro.

 

 

Unbedingt merken – ohne Beiträge gibt es keine Zulagen!!

Jeder Riester muss seinen Beitrag in die Riester Rente einzahlen um Anspruch auf die Zulagen zu bekommen. Es ist dabei egal ob der Sparer unmittelbar oder mittelbar zulagenberechtigt ist. In jedem Fall müssen mindestens 60 Euro pro Jahr eingezahlt werden.

 

 

Riester Rente Zulagen – wie sind die Zulagen zu bekommen?

Hier kommt etwas Arbeit auf den Riester Sparer zu. Es muss bei der Gesellschaft wo Sie den Riester – Rente Vertrag abgeschlossen haben ein Antrag auf Zulage vorliegen. Dieser wird in der Regel am Anfang  als Dauerzulagenauftrag ausgefüllt und wird Ihnen jedes Jahr zur Kontrolle zugesendet. Dies wird gemacht um zu schauen ob sich persönliche Veränderungen ergeben haben, die eventuell Vertragsanpassungen zur Folge haben. Diese Änderungen kann z.B. das Kindergeld (wegfall) betreffen.

In dem Antrag auf Zulagen müssen unter anderen folgende relevanten Daten des Antragsstellers hinterlegt werden:

  • Steuernummer
  • Finanzamt
  • Familienkasse
  • usw.

Liegt der Anbieter der Riester Rente der ausgefüllte Antrag vor kann dieser dann bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Zulagen beantragen. Die ZfA überweist nach sorgfältiger Prüfung dann die Zulagen direkt auf den Vertrag.

Folgende Punkte sind wichtig zu wissen::

  • Die Zulagen werden stets im Folgejahr des Beitragsjahres gewährt. Das heißt das die Zulagen für 2015 im März 2016 gutgeschrieben werden.
  • Geht der Zulagenantrag nicht rechtzeitig bei der ZFA ein, geht der Anspruch auf Zulagen für das entsprechende Jahr verloren.

 

 

Riester Rente Zulagen – können Zulagen von der ZfA zurückgefordert werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich der Anspruch auf Riester-Förderung geändert haben. In solchen Fällen müssen die Zulagen an den Staat zurücküberwiesen werden. Auch dieses regelt die ZfA.

Folgende Punkte können dazu führen das die Zulagenberechtigung erloschen ist:

  • Höheres Gehalt: Wenn Sie mehr verdienen, müssen Sie auch mehr in den Riester Vertrag einzahlen (bis zu der Grenze von 2.100 Euro). Geschieht diese erhöhte Einzahlung nicht, können bereits gezahlte Zulagen wieder zurückgefordert werden.
  • Scheidung: Mittelbar Zulagenberechtigte verlieren durch Scheidung den Anspruch auf die Riester Förderung. Zudem muss in der Regel geklärt werden, wer die Kinderzulage erhält.
  • Selbstständigkeit: Wer aus dem Angestelltenverhältnis in eine selbstständige Tätigkeit wechselt, verliert den unmittelbaren Zulagenanspruch.

Sie sollten zudem darauf achten, dass der Dauerzulagenantrag immer auf dem aktuellen Stand ist. Fehlerhafte Angaben können zu Problemen bei der Zulagenberechnung führen.

Riester Fonssparplan

Riester Rente Zulagen – Fazit

Die Riester Rente ist durch die gewährten Zulagen sehr attraktiv. Gerade Familien mit Kindern können dort sehr profitieren. Es ist aber besonders wichtig das die Zulagen auch beantragt werden, weil ansonsten eine Menge Geld verloren gehen kann.

 

Update Januar 2018 : Ab 01.01.2018 gibt es für jeden Riestersparer 175 Euro als jährliche Zulage statt 154 Euro.

 

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