In meinem neuen Blogbeitrag „Was ist 2016 neu für uns Sparer“ möchte ich Euch auf die vielen Änderungen und Neuheiten bei der Geldanlage hinweisen.
Das Jahr ist nun schon fast vier Wochen alt. In einem meiner letzten Beiträge habe ich darüber geschrieben welche Geldanlage sich 2016 wahrscheinlich lohnt und welche nicht. Heute möchte ich mal kurz zusammenfassen welche Änderungen auf uns Sparer zukommen.
Einige sind sehr wichtig und sollten unbedingt beachtet werden. Andere wiederum betreffen nur spezielle Gruppen. Ich habe lange im Internet herumgesucht um möglichst alle Änderungen herauszufinden. Ich kann aber trotzdem keine Garantie auf Vollständigkeit geben, hoffe allerdings, dass die meisten Themen dabei sind.
Was ist 2016 neu für uns Sparer – Freistellungsaufträge
Als Erstes möchte ich die Änderung der Freistellungsaufträge ansprechen. Ich denke, dass dies eine der wichtigsten Änderung 2016 ist und diese Änderungen eigentlich alle Sparer beachten müssen.
Ein Freistellungsauftrag wird von einer Bank nur noch anerkannt, wenn die persönliche Steueridentifikationsnummer bekannt ist. Wird diese persönliche Nummer nicht der Bank mitgeteilt, werden automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solizuschlag und eventuell Kirchensteuer an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe der Freistellungsaufträge für Kapitalerträge beträgt weiterhin für Alleinstehende 801€ und für zusammen veranlagte Partner (was für eine Beschreibung) 1602€
Was ist 2016 neu für uns Sparer – IBAN wird entgültig eingeführt
Die neue 22- stellige IBAN Nummer gibt es nun schon eine ganze Weile. Ab 01. Februar 2016 ist es dann nicht mehr möglich die Kontonummer und Bankleitzahl zu benutzen. Achtet also darauf wenn Ihr demnächst eine Überweisung durchführt, das die IBAN Nummer dort steht, sonst wird die Überweisung nicht durchgeführt.
Wer seine eigene IBAN immer noch nicht kennt der findet Sie auf der EC-Karte oder auf Kontoauszügen. Im Internet gibt es viele IBAN Rechner. Ich habe mal zu einem verlinkt.
Was ist 2016 neu für uns Sparer – einige Änderungen zum Girokonto
Die Banken werden ab 01. Februar verpflichtet ein Girokonto für Jedermann anzubieten. Es muss mit den grundlegenden Funktionen ausgestattet sein. Es ist dafür gedacht, dass alle Personen die in der EU ein Aufenthaltsrecht haben ein Girokonto besitzen können. Darunter fallen natürlich auch Erwerbslose, Flüchtlinge, Asylbewerber und Obdachlose. Das jeder ein Girokonto besitzen muss sollte jedem klar sein, weil alle Gehälter, Sozialleistungen usw. nicht mehr in bar bezahlt werden.
Zudem soll der Wechsel von einer Bank zur nächsten Bank vereinfacht werden. Dies soll mit vereinheitlichten Mindeststandards erreicht werden. Es soll so der alten und neuen Bank die Zusammenarbeit erleichtert werden.
Als letztes ist noch ein Schutz vor dauerhafter Kontoüberziehung eingerichtet worden. Liegt ein Kunde mit seinem Konto dauerhaft im Minus, müssen die Banken eine Beratung über kostengünstigere Alternativen durchführen. Weil auf Dispokredite oft deutlich höhere Zinsen bezahlt werden müssen, sind die Banken dazu verpflichtet worden über die Höhe des Sollzins deutlich auf ihrer Webseite zu informieren.
Was ist 2016 neu für uns Sparer – Kindergeld
Das Kindergeld wird ab 2016 auf 190€ monatlich jeweils für das erste und zweite Kind erhöht. Für das dritte Kind zahlt die Familienkasse 196 Euro. Ist die Familienplanung so erfolgreich gewesen, dass vier oder mehr Kinder da sind, werden ab dem vierten Kind 221 Euro gezahlt.
Wichtig!! Wer auch 2016 Kindergeld beziehen möchte muss die Steuer -ID des Nachwuchses bei der Familienkasse angeben.
Was ist 2016 neu für uns Sparer – Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag wurde 2016 auf 4788 Euro angehoben. (2394 Euro je Elternteil). Zusammen mit den anderen möglichen Freibeträgen kommt so ein Kinderfreibetrag von 7428 Euro zusammen.
Tipp: Sie verdienen mit Ihrem Ehepartner zusammen mehr als 60.000 Euro brutto im Jahr, dann kann es steuerlich günstiger sein, den Kinderfreibetrag zu nutzen als Kindergeld zu beziehen.
Was ist 2016 neu für uns Sparer – was ist neu bei den Steuern
Auch bei dem Thema Steuern ändert sich 2016 so einiges. Da ich aber in Sachen Steuern nicht der Experte bin, möchte ich hier nur ein paar Stichworte aufzählen. Wenn Sie mehr zu einem einzelnen Stichwort wissen möchten, dann sprechen Sie am besten Ihren Steuerberater an.
- Für Alleinerziehende ändert sich der Entlastungsbeitrag
- Ein Altersentlastungsbeitrag wird 2016 erstmals für Rentner eingeführt
- Bei den Lohnsteuerfreibeträgen gibt es auch eine Änderung
- Die Lohnsteuerpauschale ist eingeführt worden
- Unterhaltszahlungen können 2016 bis zu 8652 Euro abgesetzt werden.
Hier noch die wichtigsten Steuersätze 2016
- Eingangssteuersatz 14% plus Solidaritätszuschlag
- Spitzensteuersatz von 42% gilt ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 52.822€ alleinstehende und 105.764 € verheiratete.
- „Reichensteuersatz“ von 45 % gilt anteilig für ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.730 € für alleinstehende und 501.460 € für verheiratete
- Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Einkommensteuer
- Steuerpflichtiger Rentenanteil für Neurentner beträgt 2016 72%
Ich hoffe das ich einen guten Überblick über die wichtigsten Änderungen geben konnte.
Viele liebe Grüße
Klaus-Dieter
Das nenn ich mal eine Zusammenfassung. Danke für deine Informationen.
LG
Hallo,
ich würde noch ergänzen, dass in 2016 die Freibeträge für die Basis-Rente raufgegangen sind. Von 20.000 € auf 22.766 €, natürlich immer abzüglich der Beiträge in die DRV. Es sind also größere Einmalbeiträge möglich.
Gruß
Alexander
Hallo Alexander,
vielen Dank für die Ergänzung.
Gruß Klaus-Dieter