Riester Rente 2018

Um die Rieste Rente für die Sparer weiterhin interessant zu machen, hat der Gesetzgeber einige Änderungen vorgenommen. Nicht nur die Erhöhung der Zulage wurde (schon) am 07. Juli 2017 vom Bundesrat beschlossen, sondern noch ein paar weitere Maßnahmen. Alle zusammen machen Riester nun noch interessanter für alle die etwas für die Altervorsorge machen möchten. Welche das im Details sind, habe ich in den folgenden Absätzen mal zusammengefasst.

 




Riester Rente 2018 – die Zulagen werden erhöht.

Das wichtigste zuerst. Ab dem 01. Januar 2018 wird die Grundzulage deutlich um 13,5% erhöht. Sind es bisher 154 Euro pro Jahr gewesen, bekommt nun jeder Sparer der voll Zulagenberechtigt ist, 175 Euro pro Jahr. Die Bedingungen um die volle Zulage zu bekommen haben sich nicht geändert. Hier aber nochmal zur Erinnerung kurz zusammengefasst.

Um die volle Zulage von 175 Euro zu bekommen, müssen mindestens 4 Prozent der Einkünfte in einen Riestervertrag eingezahlt werden, maximal allerdings 2.100 Euro pro Jahr. Natürlich kann in jeden Vertrag auch mehr eingezahlt werden, allerdings hat das dann aber keine Auswirkung mehr auf die Zulagen und Steuerermäßigungen.

Ist jetzt noch ein Kind oder mehrere Kinder vorhanden, kann der Riester Sparer zusätzlich die Kinderzulage einstreichen. Für Kinder die nach dem 31. Dezember 2007 geboren worden sind es stolze 300 Euro pro Jahr. Für Kinder die davor geboren worden sind immerhin noch 185 Euro. So braucht ein Familienvater mit zwei Kindern (beide nach 2007 geboren) und einem Bruttoverdienst von 50.000 Euro nur 1225 Euro einbezahlen um die volle Förderung zu bekommen.

50.000 Euro x0,04 % = 2.000 Euro – 2x 300 Euro – 175 Euro = 1.225 Euro

Damit ist es schnell und einfach möglich ein ordentliches Finanzpolster für die private Altersvorsorge anzulegen. Wenn z.B. 20 Jahre in einem Riester Vertrag eingezahlt wurde und die vollen Zulagen jedes Jahr abgerufen worden sind, können die Zulagen vom Staat sich auf über 15.000 Euro summieren. Zudem profitiert der Sparer von sehr ordentlichen Steuererleichterungen bei der Einkommenssteuererklärung. Der Sparer kann die Eigenbeträge bis max. 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend machen. Diese Sonderausgaben können sich je nach dem Einkommensverhältnis schon sehr deutlich bei den Steuerausgaben bemerkbar machen. Denn die Differenz zwischen der steuerlichen Auswirkung des Sonderausgabenabzugs und der erhaltenen Zulage wird dann von der Einkommensteuer abgezogen.

 

Riester Rente 2018 – geränderte Besteuerung bei „Kleinstrenten“

Ist der monatliche Rentenanspruch sehr gering, ist es bisher auch schon möglich gewesen diesen mit einer Einmalzahlung zu Beginn der Auszahlungsphase auszubezahlen. Diese komplette Auszahlung ist dann im Jahr der Auszahlung komplett steuerpflichtig gewesen. Ab dem Jahr 2018 ändert sich diese Vorgehensweise deutlich zugunsten von „Kleinsparern“. So werden diese Einmalzahlungen ab dem Jahr 2018 ermäßigt mit der sogenannten „Fünftel Regelung“ abgerechnet. Das kann die Steuerlast schon deutlich senken und die Kleinstbeträge verschonen.

Außerdem bekommen Verträge mit geringen Beträgen noch eine Besonderheit. Denn schon zu Beginn des Riester Sparens müssen die neuen Riester Produkte ab 2018 ein Wahlrecht erhalten. So kann der Sparer künftig auswählen ob er zu Beginn der Auszahlungsphase die Abfindung erhalten möchte oder zum 01. Januar des darauffolgenden Jahres. Das hat den großen Vorteil, dass die Steuerlast nochmal verringert werden kann. Denn in der Regel ist die Steuerlast wesentlich geringer, wenn der Sparer Rente bezieht als wenn er Einkünfte durch seine Arbeit bekommt.

 

Riester Rente 2018 – die Bürokratie wurde etwas vereinfacht

Für bestimmte Berufsgruppen wie Beamte, Richter, Berufssoldaten usw. wurde das Verfahren zur Zulagenberechnung vereinfacht. So mussten sie bisher bei ihrer Besoldungstelle einwilligen das diese die Besoldungsdaten an die ZFA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) übermittelt. Diese Einwilligung mussten Beamten etc. für jedes Beitragsjahr neu erteilen. Dazu hatten sie aber bis zu zwei Jahre nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres Zeit.

Diese Vorgehensweise wurde vom Gesetzgeber jetzt etwas anders geregelt. Die Einwilligung muss immer noch bei der Besoldungsstelle beantragt werden, aber diese Einwilligung muss nun grundsätzlich im Beitragsjahr erteilt werden.  Wird festgestellt das diese Vergessen wurde kann die Einwilligung nachträglich bis zum Abschluss des Festsetzungsverfahren nachgeholt werden. Diese Änderung wurde eingeführt damit Fehler bei der Zulagenbeantragung früher erkannt und behoben werden können.

Die Regelung tritt aber erst ab dem Beitragsjahr 2019 in Kraft. Und bis dahin wird die Zulagenberechtigung für davorliegende Beitragsjahre zeitnah von der ZFA geprüft. Werden nun Unregelmäßigkeiten Festgestellt werden die Betroffene Zeitnah von der ZFA angeschrieben. So soll verhindert werden das es auch in der Übergangszeit zu keinen Problemen bei den Zulagen kommt.

 

 

Riester Rente 2018 – neuer Freibetrag bei der Grundsicherung

Immer mehr Menschen befürchten im Alter auf die Grundsicherung angewiesen zu sein. Das bedeutet, dass die monatlichen Einnahmen nicht zum Leben reichen. In der Vergangenheit haben daher viele Betroffene auf eine Riester Rente verzichtet, weil die Befürchtung zu groß gewesen ist durch Riester noch weniger Geld in der Tasche zu haben.

Um das Problem zu lösen wurde nun ein Freibetrag bei der Grundsicherung eingeführt. Durch diesen Freibetrag in der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung werden Riester Renten in der Zukunft bei der Berechnung der Grundsicherung nicht mehr voll angerechnet. So gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich für die Beziehung von Riester Rente. Sollte die Riester Rente doch höher als 100 Euro ausfallen so ist der übersteigende Beitrag bis zu 30 Prozent anrechnungsfrei. So können bei der Grundsicherung bis zu 202 Euro Riester Rente bezogen werden, ohne das diese die Grundsicherung verringern.

Hier mal ein Beispiel für die Berechnung der Grundsicherung;

Ein Riester Sparer bekommt eine monatliche Rente von 180 Euro. Da diese Einkünfte aber nicht ausreichen um seine Kosten für den Lebensunterhalt zu decken, beantragt er daher eine Grundsicherung beim Amt. Bei der Berechnung werden alle Einkünfte angerechnet. Und hier kommen die neuen Freibeträge zum Tragen. So sind schon mal 100 Euro anrechnungsfrei und zudem 30% von den 80 Euro (24 Euro). So können in dem Beispiel 124 Euro bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Nur 56 Euro der Riester Rente werden dann bei der Berechnung der Grundsicherung als Einkommen berücksichtigt. Die 124 Euro kommen dann auf die Grundsicherung als monatliche Einnahmen obendrauf.

Riester Fonssparplan

Riester Rente 2018 – Fazit.

Mit den Änderungen hat der Gesetzgeber versucht die Riester Rente wieder etwas attraktiver zu gestalten. So wurden die Zulagen um satte 13,5 Prozent erhöht was jeden Riester Sparer freuen wird. Aber besonders wurde bei den Änderungen versucht Riester für Geringverdiener interessanter zu machen. So gibt es jetzt Regelungen wo die Möglichkeiten der steuerlichen Behandlung von Kleinstrenten verbessert wurden.

Auch die Einführung der Freibeträge bei der Grundsicherung zielt in die gleiche Richtung, auch hier sollen Kleinstrenten bevorzugt werden. Denn bisher schreckten viele davor ab Riester abzuschließen, weil sie Gefahr liefen weniger Grundsicherung zu bekommen als ohne Riester. Aber hier wurde ein deutliches Signal gesetzt das sich Riester auch mit Kleinstbeträgen lohnen kann.

 

 

 

 

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.