Betriebsrente Auszahlung

Die wohlverdiente Rente steht kurz bevor und es wurde jahrelang in eine Betriebsrente eingezahlt. Eine ordentliche Summe ist nun zusammengekommen und soll die Rente nun aufbessern. Aber was gibt es bei der Auszahlung der Betriebsrente zu beachten? Müssen Steuern gezahlt werden? Und wenn ja welche Möglichkeiten gibt es die Steuerlast etwas zu reduzieren? Ich möchte versuchen in den nächsten Absätzen Antworten auf die Fragen zu finden.

 

 

Betriebsrente – die Auszahlung – Betriebsrente nochmal kurz vorgestellt

Die Betriebsrente ist seit einigen Jahren eine sehr häufig genutzte Möglichkeit, um für die Rente finanziell vorzusorgen. Der Gesetzgeber fördert die Betriebsrente auch massiv durch verschiedene Möglichkeiten. So sind etwa bestimmte Beträge in der Ansparphase Steuerfrei. Auch haben Arbeitnehmer sogar gesetzlichen Anspruch auf eine Betriebsrente.

Die am meisten genutzte Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung in Form der Entgeltumwandlung. Diese Direktversicherung schließt der Arbeitgeber direkt für Sie ab. Bei der Direktversicherung wird „Direkt“ vom Gehalt eine Summe auf ein Sparkonto überwiesen. Auch hat der Arbeitgeber die Möglichkeit diese Summe durch Zuschüsse noch zu erhöhen. Das so angesparte Kapital kann dann später als Betriebsrente ausbezahlt werden.

In der Ansparphase sind die Beträge innerhalb bestimmter Grenzen Steuer- und Sozialabgabefrei. Diese Grenzen legt der Gesetzgeber jedes Jahr aufs Neue wieder fest. Im Jahr 2018 lag die Grenze für die Steuerfreiheit bei 520 Euro monatlich und für die Abgabefreiheit bei 260 Euro. Diese Steuervorteile in der Ansparphase sind der größte Vorteil einer Betriebsrente.

Aber die Betriebsrente bleibt nicht auf Dauer Steuerfrei. Der Gesetzgeber verschiebt die Steuerzahlungen einfach nach hinten. Daher müssen Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge ganz normal versteuert werden. Auch Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung werden fällig. Aber dazu später mehr.

 




Betriebsrente – die Auszahlung – welche Varianten der Auszahlung gibt es?

Bei der Betriebsrente kann der „Rentner“ zwischen drei verschiedenen Varianten wählen.

  • Eine Lebenslange monatliche Rente (die Höhe hängt vom eingezahlten Kapital ab)
  • Eine vollständige Kapitalauszahlung
  • Oder eine einmalige Kapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent. Der Rest wird dann als monatliche Rente ausbezahlt.

Für welche dieser drei Varianten Sie sich entscheiden, hängt maßgeblich von der persönlichen Situation und von der jeweiligen Einstellung ab. Für den einen kommt nur eine monatliche Rente infrage, andere finden es viel besser das die Summer auf einen Schlag gezahlt wird. Welche Variante nun die beste ist für den Sparer ist, sollte gut durchdacht und geprüft werden.

 

 

Betriebsrente – die Auszahlung – die Steuerpflicht.

Da in der Sparphase der Gesetzgeber viele Steuererleichterungen macht, sind die Auszahlungen aus der Direktversicherung voll steuerpflichtig. Bei diesen sogenannten sonstigen Einkünften spielt es auch keine Rolle ob eine monatliche Rente oder die einmalige Kapitalauszahlung gewählt wurde. Der große Vorteil bei dieser Art von Besteuerung ist allerdings, dass im Alter ein deutlich geringerer Steuersatz aufgerufen wird als während des aktiven Berufslebens. Das liegt vor allem daran, dass in der Regel das steuerpflichtige Einkommen niedriger ausfällt als während der Aktiven Arbeitszeit.

Auch gibt es natürlich auch bei der Besteuerung von privaten Rentenzahlung Freibeträge. Im Jahr 2018 lag der Betrag bei 19,2 Prozent der relevanten Einkünfte, aber maximal bei 912 Euro pro Jahr. Auch diese Freibeträge wirken sich sehr positiv auf die Steuerbelastung der Betriebsrente in der Auszahlungsphase.

 

 

Betriebsrente – die Auszahlung – die Sozialabgaben

Leider müssen auf das Kapital der Betriebsrente nicht nur Steuern gezahlt werden, sondern auch Sozialabgaben. Natürlich entfallen in der Rentenphase Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese gesparten Beiträge während der Ansparphase bleiben voll und ganz dem Kapital der Betriebsrente erhalten. Dafür fallen die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung voll an. Auch den Arbeitgeber Beitrag muss der Sparer voll übernehmen und an den Staat abführen. Das ist ein großer Unterschied zur Gesetzlichen Rentenversicherung, wo die Rentenversicherung etwas von dem Arbeitgeber Anteil übernimmt.

Die Tatsache das die Sozialabgaben voll gezahlt werden müssen, ist ein recht großer Wehrmutstropfen. Bei dem zurzeit gültigem Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von einem Prozent, ergibt das bei der Krankenversicherung schon mal 15,6 Prozent. Hinzu kommt dann noch der Beitrag zur Pflegeversicherung von 2,55 Prozent. Das macht dann eine gesamt Abgabensumme zu den Sozialabgaben von 18,15 Prozent. Was dann bedeutet, dass ein Fünftel der Betriebsrente durch Kranken- und Pflegeversicherung aufgefressen werden. Diese sogenannte „Fünftel Regelung“ bei den Sozialabgaben ist schon ein recht großer Nachteil der Betriebsrente.

Aber wie immer gibt es auch Freibeträge, die genutzt werden können. Diese Freibeträge werden jährlich an die relevante Bezugsgröße vom Staat angepasst. 2018 hat die Grenze bei dem Freibetrag zu den Sozialabgaben bei monatlich 152,25 Euro gelegen.

Bei den Nutzern einer privaten Krankenversicherung (PKV) ändert sich überhaupt nichts. Denn die Beiträge muss der Versicherte sowieso voll Bezahlen und sind unabhängig von der Betrieblichen Altersvorsorge.

 

 

Betriebsrente – die Auszahlung – negative Auswirkung auf die gesetzliche Rente

Die recht hohen Sozialabgaben sind ja schon ein negativer Beigeschmack. Aber eine weitere Tatsache sollte bei der Betriebsrente berücksichtig werden. Dadurch das während des Berufslebens in die Betriebsrente eingezahlt wird, wird sich die gesetzliche Rente etwas reduzieren. Der Grund ist natürlich das durch die Betriebsrente weniger in die Gesetzliche Rente eingezahlt wird. Diese Lücke muss die Betriebsrente auf jeden Fall schließen. Diese Tatsache sollte auf jeden Fall vor dem Abschluss einer Betriebsrente berücksichtigt werden.

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Betriebsrente – die Auszahlung – Fazit

Bei der Auszahlung der Betriebsrente muss man sich für die drei verschiedenen Varianten entscheiden. Wie die Entscheidung ausfällt muss jeder für sich entscheiden und hängt sehr stark von den persönlichen Umständen und den persönlichen Vorlieben ab.

Wichtig ist aber auch zu wissen welche Abgaben in der Auszahlungsphase geleistet werden müssen. So kann man berechnen wie hoch der Betrag ist, der von der Betriebsrente nach den Abzügen übrigbleibt. Das ist vor allem auch wichtig, um abzuschätzen ob im Rentenfall eine Versorgungslücke besteht.

Wer noch über den Abschluss einer Betriebsrente nachdenkt, sollte aber auf jeden Fall prüfen ob die Betriebsrente die fehlenden Auszahlungen der gesetzlichen Rente ausgleicht. Ist das nicht der Fall, kann man sich den Abschluss sparen und das Geld anderweitig anlegen.

Aber trotz der genannten Nachteile hat die Betriebsrente ihren Reiz. Durch die Steuerersparnisse in der Ansparphase und dem in der Regel geringeren Steuersatz in der Auszahlungsphase kann sich eine Betriebsrente lohnend sein. Wenn dann noch der Arbeitgeber einen Bonus auf die monatliche Zahlung draufzahlt wird die Betriebsrente immer interessanter.

 

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