Betriebsrente Reform 2018 – Auch bei der Betriebsrente hat der Gesetzgeber 2018 einige Änderungen auf dem Weg gebracht. Welche das sind und wer am meisten davon profitiert könnt ihr hier einfach nachlesen.

 

Betriebsrente Reform 2018

 

Die Betriebsrente gehört schon seit längerem zu den den drei gesetzlichen Säulen der privaten Altersvorsorge. Die anderen beiden Säulen sind die gesetzliche Altersvorsoge und die private Altersvorsorge. So wie die Reform der Riester Rente 2018 hat auch der Gesetzgeber die Betriebsrente 2018 deutlich Reformiert. Welche Änderungen das im Detail sind und wer davon am meisten profitiert habe ich in den folgenden Absätzen zusammengefasst.




 

Betriebsrente Reform 2018 – Betriebsrente kurz vorgestellt.

Das die gesetzliche Rente für die meisten Arbeitnehmer nicht ausreichend wird, ist mittlerweile hinreichend bekannt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass der Chef oder ein Unternehmen sich an die private Altersvorsorge der Mitarbeiter beteiligen kann. Anspruch auf eine Betriebsrente haben eigentlich alle Arbeitnehmer.

Es gibt zur Zeit fünf verschiedene Möglichkeiten an der betrieblichen Altersvorsorge teilzunehmen. Es gibt die „Direktzusage“ der Firma an den Beschäftigten, die Unterstützungskasse, die Direktversicherung, die Pensionskasse und den Pensionsfonds. Die zur Zeit am weitesten verbreitetste Form der Betrieblichen Altersvorsorge ist allerdings die Direktversicherung. In welche der fünf Möglichkeiten Geld angelegt wird entscheidet ganz alleine der Arbeitgeber. Arbeitnehmer haben bei der Wahl kein Mitspracherecht.

 

 

Betriebsrente Reform 2018 – was ändert sich nun konkret

Bisher hatten rund 60 Prozent aller Arbeitnehmer Zugang zur privaten Altersvorsorge. Das sind vor allem besser verdienende Berufsgruppen gewesen, die in der Regel in großen Unternehmen arbeiten. Damit nun auch gering Verdienende Arbeitnehmer die sehr oft bei kleineren Unternehmen arbeiten eine Chance auf die Betriebsrente haben, wurde die Reform umgesetzt.

Aber warum haben sich besonders mittlere und kleine Unternehmen bisher mit der Betriebsrente schwer getan? Das lag vor allem an der Tatsache, dass die Betriebe für eine garantierte Mindesthöhe bei der Auszahlung der Rente garantieren mussten. Dafür müssen dann teilweise sehr hohe Rücklagen durch die Unternehmen gebildet werden. Das Risiko solcher (teils sehr hohen) Rücklagen wollten und konnten mittlere und kleine Unternehmen bisher nicht tragen.

Die wichtigste Änderung bei der Reform 2018 ist, dass zu den bestehenden fünf Modellen ein weiteres hinzu kommt. Bei dem sogenannten Sozialpartnermodell müssen die Arbeitgeber nicht mehr eine Mindesthöhe garantieren. Es wird lediglich festgelegt welche Beiträge die Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter zu zahlen haben. Das  verringert das finanzielle Risiko für die Unternehmen deutlich und damit hofft der Gesetzgeber das mehr Unternehmen bei der Betriebsrente mitmachen.

 

 

Betriebsrente Reform 2018 – Was neues bei den Geringverdienern

Die Reform zielt vor allem darauf ab mehr Geringverdiener die Betriebsrente schmackhaft zu machen. So gewährt der Gesetzgeber ab 2018 noch deutlich höhere Steuervorteile bei der Betriebsrente als in den vergangenen Jahren.

So bekommen Arbeitgeber die ihre Beschäftigte mit einem monatlichen Einkommen von maximal 2200 Euro mit einer Betriebsrente unterstützen Steuerliche Hilfe. Werden mindestens 240 bis maximal 480 Euro im Kalenderjahr einbezahlt bekommt der Arbeitgeber einen Zuschuss vom Staat von 30 Prozent. Das wären dann Steuerzuschüsse zwischen 72 und 144 Euro. Allerdings gibt es keine gesetzliche Verpflichtung das der Arbeitgeber diesen Zuschuss auch zahlen muss.

 

 

Betriebsrente Reform 2018 – was ist sie besonders attraktiv?

Die Betriebsrente ist besonders attraktiv wenn das Unternehmen oder der Chef die Beiträge komplett bezahlt oder die Beiträge geteilt werden. In solchen Fällen genießt der Arbeitnehmer besondere Steuervorteile.

Bisher konnten die Beschäftigten bis zu vier Prozent oder höchstens 3048 Euro des Bruttolohns jährlich Steuer, – und Sozialversicherungsfrei in einer Betriebsrente anlegen. Diese Freigrenzen werden ab 2018 deutlich nach oben angehoben. So wird die Beitragsbemessungsgrenze von vier auf acht Prozent angehoben, was unter bestimmten Voraussetzungen nochmal 1800 Euro Steuerersparnis ausmachen kann. Solche Steuerfreibeträge können die Betriebsrente für bestimmte Gehaltsgruppen besonders interessant machen. Wenn die gesparte Steuer dann auch noch für die Rente zurückgelegt wird, kann das sich enorm auf die Höhe der privaten Rente auswirken (ganz besonders bei langen Laufzeiten).

 

 

Betriebsrente Reform 2018 – Gibt es auch Nachteile

Alle bisher genannten Änderungen und Punkte der Betriebsrente sind eigentlich für den Anleger sehr positiv. Aber natürlich gibt es auch bei der Betriebsrente einige Nachteile.

Wie mittlerweile bei fast allen anderen „Rentenzahlungen“ auch, werden auch bei der Betriebsrente die Auszahlungsbeiträge während der Rente besteuert. Zudem werden bei gesetzlich Krankenversicherte die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Betriebsrente abgezogen.

Eine weitere Möglichkeit das die Betriebsrente geringer ausfällt als angenommen ist die folgende. Werden während der Ansparphase sozialversicherungsfrei Gehaltsanteile für die Betriebsrente umgewandelt, so werden diese Anteile in der Auszahlungsphase wieder abgezogen.

Änderung der Entgeltumwandlung

Bei dieser sogenannten Entgeltumwandlung ändert sich ab 2019 noch etwas gravierendes. Hat der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung bisher die Sozialversicherungsbeiträge die eigentlich angefallen wären gespart, muss er diese Künftig an den den Beschäftigten weiterleiten. Der Arbeitgeber wird also verpflichtet die gesparten Sozialversicherungsbeiträge von pauschal 15 Prozent an den Beschäftigten oder die Versorgungseinrichtung weiterzuleiten. Die Regelung gilt ab 2019 für neue Verträge und ab 2022 auch für alte Verträge.

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Betriebsrente Reform 2018 – Fazit

Bisher wurde die Betriebsrente vor allem von größeren Unternehmen angeboten und genutzt. Für mittlere und kleinere Unternehmen ist das finanzielle Risiko durch die garantierte Auszahlung einfach zu hoch gewesen. Sie konnten es sich einfach nicht leisten so viel Geld als Rücklage für die Rente zurück zu legen.

Dieses Problem versucht die Reform 2018 zu beheben. Durch den Wegfall der garantierten Auszahlung wird das finanzielle Risiko für die Unternehmen deutlich gesenkt. Der Gesetzgeber hat somit die Rahmenbedingungen verbessert das mehr Unternehmen die Betriebsrente für ihre Angestellte anbieten.

Aber auch für die Arbeitnehmer ist die Betriebsrente durch die Reform interessanter geworden. Die Steuerfreibeträge die für die Betriebsrente genutzt werden können, sind deutlich angehoben worden. Viele Arbeitnehmer können so von deutlichen Steuerersparnisse profitieren.

Zusammengefasst ist durch die Reform der Betriebsrente für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer deutlich interessanter geworden.

 

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