Rentner in der Pflicht – immer mehr Menschen müssen ihre Rente besteuern. Welche Grenzen es gibt und ab wann es gültig ist, kann hier nachgelesen werden.

 

Rentner in der Pflicht

 

Wenn vom Abstieg der gesetzlichen Rente die Rede ist, werden immer Faktoren wie das Renteneintrittsalter oder die Rentenhöhe in den Mittelpunkt gerückt. Tatsächlich liegt das Rentenniveau derzeit nur noch bei etwa 48 %, bis 2030 ist eine Absenkung auf 43 % des durchschnittlichen Arbeitsentgeltes festgeschrieben. Was in diesem Zusammenhang häufig unberücksichtigt bleibt ist die Tatsache, dass viele Rentner seit der Anhebung der Renten im letzten Jahr auch Steuern zahlen müssen. Wie ist es um die Steuerpflicht bestellt, welche Beträge müssen die Senioren an das Finanzamt einrichten?




Rentner in der Pflicht – Wie sich die Einkommenssteuerpflicht von Rentner berechnet.

Etwa 4,4 Millionen Rentner müssen Steuern zahlen, dafür sind 17 Millionen Bezieher von Altersrenten nicht von der Steuer betroffen, weil die Bezüge unterhalb der Steuergrenze liegen. Mit weiteren Rentenanstiegen, die der insgesamt positiven Entwicklung in der Wirtschaft geschuldet sind, erreichen immer mehr Rentner diese Grenze.

 

 

Rentner in der Pflicht – Welcher Anteil muss in welcher Höhe versteuert werden?

Dabei muss nur ein Teil der Rente besteuert werden. Welcher Anteil der Bezüge steuerlich berücksichtigt wird, hängt davon ab, seit wann die Rente kassiert wird. Wer bis 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 % der Rentenzahlungen versteuern, bei Neu-Rentnern ab 2016 sind es immerhin schon 72 % und werde 2040 erstmals Zahlungen aus der gesetzlichen Altersrente erhält, muss sämtliche Beträge voll versteuern. Problematisch dabei auch: Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn die Altersbezüge über dem Grundfreibetrag liegen. Und das sind derzeit knapp 8.820 Euro jährlich für Alleinstehende und die doppelte Summe für Ehepaare. Konkret bedeutet dies also: wer im Jahr 2016 in Rente gegangen ist und eine Rentenhöhe von etwa 1.500 Euro monatlich vorweisen kann erhält eine Jahresrente von ca. 18.000 Euro. Davon müssen 72 % versteuert werden, also 12.960 Euro. Abzüglich des Grundfreibetrages von 8.820 Euro bleiben 4.140 Euro zu versteuerndes Einkommen.

 

 

Rentner in der Pflicht – Kann die Steuerlast gesenkt werden oder erhöht sie sich noch?

Natürlich ist es denkbar, dass weitere Ausgaben dafür sorgen, dass die faktische Steuerpflicht noch sinkt, wenn das steuerpflichtige Einkommen aufgrund weiterer Ausgaben noch verringert werden kann. Dazu zählen beispielsweise außergewöhnliche Belastungen wie Ausgaben für medizinische Behandlungen oder Medikamente sowie ein sogenannter Altersentlastungsbetrag, den der Fiskus Rentnern über 64 gewährt. Genauso ist es allerdings möglich, dass sich die Einkünfte noch erhöhen.

Wer beispielsweise Wohneigentum besitzt und dieses vermietet erwirtschaftet ebenso Einkommen, Nebenjobs oder Bezüge aus der Betriebsrente müssen gleichfalls angerechnet werden. Es kann also durchaus ratsam sein, die Situation mit einem Steuerberater abzuklären, um die Steuerlast zu minimieren.

 

 

Rentner in der Pflicht – Rentner müssen Steuererklärung abgeben

Besonders wichtig hierbei ist es allerdings zu wissen, dass die Steuer anders als bei einem Arbeitslohn nicht direkt vom Finanzamt einbehalten wird. Es ist vielmehr so, dass der Rentner selbst tätig werden eine Steuererklärung abgeben muss. Wird er nicht aktiv, meldet sich früher oder später das zuständige Finanzamt. Die Finanzämter erhalten von den Behörden ganz automatisch die Daten der Rentenversicherung.

 

 

Rentner in der Pflicht – Wo ist fachlicher Rat zu finden?

Da das Thema der Altersrente sehr komplex ist, kann es für den einzelnen sehr schnell zu unübersichtlich werden. Mittlerweile gibt es einiges an Fachliteratur aber auch Agenturen bieten ihre Hilfe beim Thema Rente an.

Eine gute Quelle um an Informationen zu kommen ist der Haufe Verlag. Denn auch die Haufe Experten sehen die Rentenentwicklung kritisch. Das Renten- und Sozialversicherungsrecht nehme sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerseite in die Pflicht, um mit Instrumenten wie der betrieblichen Altersversorgung einen weiteren Versorgungsweg zu schaffen. Konkret gehen also auch die Experten des renommierten Verlages davon aus, dass die schwindende Bedeutung der gesetzlichen Rentenversicherung durch private Vorsorgemaßnahmen kompensiert werden muss.

Mit der entsprechenden Fachliteratur können Wege aufgezeigt werden, wie sich das eigene Kapital möglichst sicher und gleichzeitig rentabel anlegen lässt. In Zeiten der Niedrigzinsperiode ist dies ohnehin keine leichte Aufgabe.

 

 

Rentner in der Pflicht – Fachlicher Rat zur Senkung der Einkommen Steuerlast

So zeigt sich am Ende: die Tatsache, dass immer mehr Rentner steuerpflichtig werden, schafft in erster Linie auch mehr Bürokratie. Schließlich sind die Bezieher von Altersrenten dann verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Für die Rentner ergibt sich damit indirekt auch die Notwendigkeit, dass eigene Einkommen hinsichtlich der Steuerpflicht zu optimieren. Da das sehr kompliziert werden kann ist hier fachlicher Rat sicher nicht schädlich.

Rentner in der Pflicht – Fazit

Fakt ist, dass es in den kommenden Jahren  immer mehr Rentner gibt die ihre Altersbezüge versteuern müssen. Das zu bedenken ist von sehr hoher Wichtigkeit. Denn wenn jetzt nicht frühzeitig vorgesorgt wird kann es im Rentenfall zu bösen Überraschungen kommen. Zu mindestens sollten Informationen eingeholt werden wie hoch die Steuerlast im Rentenfall ist. Dann sollte auch Klarheit darüber herrschen ob die private Altersvorsorge verstärkt (oder angefangen) werden muss.

 

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