Quellensteuer

Die Liebe last mit den Steuern hört auch bei Aktien und Fonds nicht auf. So wird in Deutschland jeder Gewinn an den Börsen mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent belegt. Ich denke, dass hat sich mittlerweile bei den meisten Anlegern herumgesprochen und ist gelebte Praxis. Viele Besitzer von ausländischen Aktien wundern sich bei der Jahresabrechnung immer wieder, dass noch weitere Summen an Steuern einbehalten worden sind. Von der „angerechneten“ oder „anrechenbare“ Quellensteuer ist dort in der Regel zu lesen. Was sich damit auf sich hat und wie man sie bestmöglich „umgeht“ werde ich versuchen in den folgenden Absätzen zu erklären.




Quellensteuer – was ist das kurz erklärt

Mit einfachen Worten erklärt ist die Quellensteuer eine Steuer auf Kapitalerträge wie Dividenden oder Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren. Diese müssen Investoren aus dem Ausland in dem jeweiligen „Quellenstaat“ bezahlen. Um das etwas genauer zu erklären hier mal ein kleines Beispiel:

Ein Anleger aus Deutschland kauft Aktien eines französischen Unternehmens. Dieses Unternehmen hat er unter anderem auch ausgewählt, weil es eine sehr ordentliche Dividende bezahlt. Wenn nun diese Dividende von dem Unternehmen an die Investoren ausbezahlt wird, ist es in fast jedem Land auf der Erde üblich eine Kapitalertragsteuer zu erheben. Da der deutsche Investor für den französischen Staat ein Ausländer wird die Quellensteuer erhoben. Das „Quelland“ ist somit Frankreich und der deutsche Investor muss für dieses Land die Quellensteuer auf seine Kapitalgewinne bezahlen. Das gleiche Prozedere wird auch angewandt, wenn es sich um einen Fonds oder ETF handelt.

 

 

Quellensteuer – wer entscheidet über die Höhe der Steuer

Jedes einzelne Land entscheidet selbst über die Höhe der Quellensteuer für ausländische Investoren. Dadurch ist die Höhe auch höchst unterschiedlich. Einige Länder verlangen gar keine Quellensteuer oder niedrige einstellige Prozentsätze, bei einigen 15 Prozent, wieder andere sogar 25 Prozent. Die folgende Tabelle zeigt mal ein paar Beispiele von Quellensteuersätzen in einigen Ländern.

 

Quellensteuersätze in einigen Länder:

 

QuellenstaatWährungSteuersatz
USA
US-Dollar30
Schweiz
Franken35
SchwedenSchwedische Kronen30
Südafrika

Rand

0
RusslandRubel15
BelgienEuro25
BrasilienReal0
ChinaRenminbi0
IrlandEuro20
ItalienEuro27
FrankreichEuro25
JapanYen7
Kanadakanadische Dollar25

 

Wie die Tabelle zeigt gilt in Frankreich ein Quellensteuersatz von 25 Prozent. Erhält ein Anleger jetzt von einem französischem Unternehmen 100 Euro Dividende, so werden nur 75 Euro ausbezahlt. 25 Euro behält der französische Staat für sich.

 

 

Quellensteuer – werden die ausländischen Kapitalerträge doppelt versteuert.

Viele werden jetzt sicherlich sich die Frage stellen, ob der deutsche Staat jetzt auch noch die Hand aufhält. Aber natürlich muss theoretisch auf die Erträge aus dem Ausland auch noch die Abgeltungssteuer bezahlt werden. Das wäre in unserem französischen Fall nochmal 25 Prozent. Dann blieben von den 100 Euro nur noch 50 Euro übrig.

Um diese Doppelbesteuerung zu verhindern hat der deutsche Staat mit vielen Ländern ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Gibt es so ein Abkommen mit Deutschland, dann können sich die Investoren einen Teil der Quellensteuer zurückholen.

In dem Doppelsteuerabkommen verständigen sich die Finanzbehörden beider Länder auf den maximalen Steuersatz den ausländische Anleger auf die Kapitalerträge zahlen müssen. In der Regel ist das ein Steuersatz von 15 Prozent. Wieder das Beispiel mit dem deutschen Anleger in französische Aktien. Das Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich sieht einen Steuersatz von 15 Prozent vor. So werden von den 100 Euro Dividende nur 15 Euro (15 Prozent) und nicht 25 Euro (25 Prozent) abgezogen. So werden dem Anleger statt 75 Euro 85 Euro nach Deutschland überwiesen. Auf die 85 Euro kommt dann noch die deutsche Abgeltungsteuer. Aber auch hier regelt das Abkommen die Vorgehensweise zugunsten des Anlegers und es werden nur 15 Prozent Abgeltungssteuer fällig. So werden bei dem deutschen Anleger in Frankeich insgesamt „nur“ 30 Prozent Steuern einbehalten statt der eigentlichen 50 Prozent. 15 Prozent vom französischem Staat und 15 Prozent vom deutschem Staat.

 

 

Quellensteuer – die ausländische Steuer auf die Abgeltungsteuer anrechnen lassen

Das Doppelbesteuerungsabkommen wird in der Regel automatisch von den einzelnen Depotbanken angewendet. Da muss normalerweise kein Anleger mehr tätig werden und „händisch“ eingreifen. Hat die Depotbank in Ausnahmefällen doch nicht das Doppelbesteuerungsabkommen angewandt, dann können Anleger selbstverständlich die zu viel gezahlten Steuern bei der jährlichen Steuererklärung geltend machen.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte kann auch schon vorher tätig werden und dem Finanzamt mitteilen das Aktien und aus anderen Ländern genutzt werden. Das Finanzamt übermittelt dann die Informationen an den Quellenstaat. So können zu hohe Doppelbesteuerungen vermieden werden. Auch können auf diesem Weg schon zu viel gezahlte Steuern im Ausland zurückgeholt werden. Je nach dem um welches Land es sich handelt kann es schnell gehen oder recht lange dauern bis die Erstattung durchgeführt wird. Erfahrungsgemäß erstatten Länder wie z.B. Österreich und Schweiz recht schnell, wobei sich Italien beispielsweise schon mal einige Wochen Zeit lässt. Die richtigen Formulare finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuer.

 

 

Quellensteuer – Vorteile bei Fonds

Grundsätzlich müssen auf Fonds und einzelne Aktien Quellensteuer bezahlt werden. Wie oben beschrieben kann der Aufwand der „richtigen“ Besteuerung bei Einzel Aktien schon mal recht hoch sein. Bei Fonds ist der Aufwand in der Regel wesentlich geringer. Das liegt vor allem daran das der Fonds zwischen dem Anleger und dem Quellenstaat steht. Der Fonds kümmert sich in aller Regel selbst darum das die Quellensteuererstattung funktioniert.

Zudem hat der Gesetzgeber die Besteuerung von Fonds ab 2018 deutlich vereinfacht. Die neue Besteuerung hat zum Ziel bei den verschiedenen Fondsarten den bisherigen Steueraufschub bis zum Verkauf ganz zu vermeiden. Mit der Pauschale die Anleger jetzt jährlich bei einer Wertsteigerung an den Fiskus zahlen müssen, fällt die Quellensteueranrechnung quasi ganz weg. Weitere Informationen zum der neuen Reform sind in einem weiteren Beitrag von mir zum Investmentsteuergesetz 2018 zu finden.

 

Quellensteuer – Fazit

Es ist leider so, dass jedes Land etwas von den Kapitalerträgen von den Investoren in Form von Steuern abhaben möchte. Das können wir als Anleger leider nicht ändern, aber wenn es die Doppelbesteuerungsabkommen nicht geben würde, müssten die Anleger noch viel mehr Steuern bezahlen. so bleibt die Steuerlast noch halbwegs erträglich.

Auch ist die Vorgehensweise in der Regel recht unkompliziert. Viele Depotbanken nutzen die Doppelbesteuerungsabkommen automatisch. Nur für die wenigen Einzelaktien die dann noch übrig bleiben muss der Anleger selbst tätig werden. Und mit der Investmentsteuerreform wurde auch die Besteuerung von Fonds und ETF´s deutlich vereinfacht.

Ich hoffe ich habe das komplexe Thema der Doppelbesteuerung halbwegs verständlich rübergebracht. Mein Gebiet sind nicht unbedingt die steuerlichen Feinheiten, fand es aber doch wichtig mal ein Artikel darüber zu verfassen. Somit haben viele Anleger vielleicht mehr Verständnis, wenn bei der Jahresabrechnung wieder einmal „angerechneten“ und „anrechenbaren“ Quellensteuer die Rede ist.

 

Wenn ich etwas falsch erklärt oder ich etwas vergessen habe, könnt ihr gerne einen Kommentar hinterlassen und ich versuche die Hinweise in den Artikel aufzunehmen.

Aktientipp Februar 2018 - Nissan

Der Aktientipp im Januar hat ganz im Zeichen der Depotabsicherung gestanden. Wie sich Anfang Februar zeigt ist die Sorge vor einem Kursrückgang auch nicht ganz unbegründet gewesen. Barrick Gold hat zwar auch Kursverluste einstecken müssen, aber der Rückgang an den Weltbörsen zeigt mal wieder wie schnell es gehen kann. Gerade noch herrscht an den Börsen große Euphorie und auf einmal geht es nach unten.




Nun aber zum Aktientipp Februar 2018. Diesmal wird es wieder eine Aktie sein die nach Meiner Meinung nach großes Kurspotenzial hat. Und das vor allem, weil das Unternehmen in einem großen Zukunftsbereich schon heute die Nase vorne hat. Die Rede ist von dem japanischem Unternehmen Nissan was zurzeit mit seinen beiden Partnern Renault und Mitsubishi bei der Elektromobilität weit vorne ist. Es gibt aber noch einige Gründe die für Nissan sprechen. Wie immer sind sie in den folgenden Absätzen zu lesen.

 

 

Nissan  Motor Company

WKN: 853686

ISIN: JP3672400003

 

 

Aktientipp Februar 2018 – kurz vorgestellt

Wie auch schon bei den anderen Aktientipps zuvor werde ich an dieser Stelle Nissan und seine Geschichte kurz vorstellen. Den ich bin der Meinung das ein bisschen Hintergrundwissen als Aktieninvestor nie schaden kann. So wurde Nissan im Jahr 1911 von einem japanischen Maschinenbauingenieur Namens Hashimoto Masujiro in Tokio gegründet. Die neue Firma prodozierte unter dem Namen Kaishinsha Motorcar Works 1914 das erste japanische Auto. Das Automobil wurde nach den Nachnamen Initialen der drei Investoren Den, Aoyama und Takeuchi genannt. Ohne ihre Finanziellen Mittel wäre es nicht möglich gewesen den DAT zu entwickeln.

Leider wurde der DAT kein Verkaufsschlager und somit musste die neu gegründete Firma sich recht schnell nach anderen Produkten umschauen. Und so kam es, dass die Produktion nach einigen Jahren auf LKWs für das japanische Militär umgebaut wurde. Die japanische Regierung brachte dafür die nötigen Finanzmittel auf und so wurden LKWs statt Autos produziert. Nach einer Fusion mit dem LKW Produzenten Jitsuyo Motors entstand das neue Unternehmen DAT Automobile Manufacturing Co. Ltd. das 1930 den ersten Datsun auf den Markt gebracht hat.

Im Jahr 1928 gründete ein weiterer Gründer Namens Aikawa Yoshisuke die Holding Nihon Sangyo. Das ehrgeizige Ziel des Gründers bestand darin eine hochmoderne Autofabrik zu errichten. Zuerst wurde ein großes Gelände im Tokioter Stadtteil Yokohama gekauft. Darauf wurden schon bald mehrere Fabrikgebäude errichtet und es wurde geplant dort bis zu 15.000 Fahrzeuge pro Jahr zu Fertigen. Das Geld für die sehr ambitionierten Pläne sollte über die Börse beschafft werden. Und so kam die neue Holding unter dem Namen Nissan recht schnell an die Börse und im Juni 1934 folgte dann die große Fusion. Die Holding Nihon Sangyo wurde Hauptanteilseigner des Datsun Herstellers  und zum 01. Juni wurde die Firma zu Nissan Motor Car. Ltd umbenannt. Unternehmenslenker wurde ab diesem Datum Aikawa Yoshisuke.

 

Datsun erobert die Welt

Im darauf folgenden Jahr wurde der erste Datsun Kleinwagen vorgestellt und sehr erfolgreich in Japan verkauft. Schnell wurde expandiert und weitere Datsunmodelle wurden zügig außerhalb Japans verkauft. Australien ist eines der ersten Länder gewesen, wo der Datsun außerhalb Japan zu kaufen gewesen ist. In den folgenden Jahren wurden weitere Firmen und Produktionsstätten hinzugekauft. Sogar in den US kaufte Nissan einen Autohersteller. Mit Beginn des zweiten Weltkrieges wurde aber wieder auf Militärfahzeuge umgestellt und es dauerte eine ganze Weile bis wieder Autos gebaut wurden.

Erst nach dem zweiten Weltkrieg ist es wieder soweit gewesen das sich Nissan wieder dem Autobau widmen konnte. Im Jahr 1947 konnte mit einem kleinen Datsun begonnen werden. In den folgenden Jahren brachten Nissan einige Fusionen und Zusammenarbeiten wieder nach oben. Und so wurden einige Erfolgsmodelle für Nissan in den folgenden Jahrzehnten auf dem Markt gebracht. Beispiele dieser „Erfolgswagen“ waren der Pickup Datsun 720 und der Mittelklassewagen Bluebird.

In den 90er  Jahren stand Nissan mehrmals durch verschiedene Gründe vor dem Bankrott. Diese Tatsache ist der Grund gewesen, dass sich Nissan auf die Suche nach einem Strategischem Partner gemacht hat. Mit dem ebenfalls Krisengebeuteltem Renault Konzern wurde schließlich so ein Partner gefunden. Anfangs wurde diese Partnerschaft sehr kritisiert und belächelt. Mittlerweile hat sich das Konsortium Renault / Nissan / Mitsubishi (später hinzugekommen) zu einem der größten Autohersteller auf der Welt gewandelt. Renault und Nissan sind zudem Vorreiter in der Elektromobilität, was sie gerade für die Zukunft sehr gut aufstellt.

 

 

Aktientipp Februar 2018 – Kennzahlen

Aktienkurs Frankfurt 8,440 Euro (Stand 14.02.2018)

 

  • Eigenkapitalrendite: 12,84%
  • Eigenkapitalquote: 28,50%
  • EBIT Marge: 15,50%
  • Ergebnis je Aktie: – €
  • Dividende: 0,41€
  • Dividendenrendite: 4,8%
  • Kurs-Gewinn-Verhältnis: 7,0
  • Kurs-Buchwert: 0,9
  • Börsenwert: 39 Mrd. €

 

 

Aktientipp Februar 2018 – Was spricht für Nissan

Nissan ist in einer Automobilbranche die sich im Umbruch befindet einer der wenigen Lichtblicke. Das ist schon allein darin begründet das Nissan sich in einer sehr starken Partnerschaft mit Renault und Mitsubishi befindet. Schon im Jahr 2017 ist diese Kooperation der größte Autohersteller Weltweit geworden und hat damit Volkswagen vom Thron gestoßen. Aber nicht dieser Prestigeerfolg macht  die Aktie zu einer Empfehlung, sondern der sehr starke Auftritt im E-Mobil Bereich. So wollen alle drei Firmen zusammen diesen Bereich in den nächsten Jahren konsequent ausbauen.

Für 2018 steht schon der neue Nissan Leaf in den Startlöchern. Aussagen zufolge soll der neue mit einer Reichweite von 400 km an den Start gehen. Diese Tatsache ist sicherlich für viele Käufer interessant die über ein E-Auto nachdenken. Zusätzlich bringt Nissan in den nächsten Wochen ein günstiges E-Modell auf dem Heimatmarkt Japan, wovon sich Nissan auch so einiges Erwartet. Auch Weltweit führt die Allianz der Autohersteller die Absatzstatistik von E-Autos an. Und das sogar mit großem Abstand vor den anderen Konkurrenten. Außerdem ist Nissan mit seinen Partnern sehr stark bei den Themen Digitalisierung und autonomes Fahren. Auch im Jahr 2018 sollen die ersten Autonomen Nissan Taxis über die Straßen Japans rollen.

Aber nicht nur die guten Aussichten macht die Aktie interessant, sondern auch der günstige Preis der Aktie. Die Aktie ist zurzeit sehr günstig zu bekommen, was daran liegt das Nissan in den letzten Jahren immer wieder mit Problemen zu kämpfen hatte. So mussten in den letzten Jahren bis zu 1,2 Millionen Fahrzeuge in die Werkstätten zurückgerufen werden, weil Sicherheitsüberprüfungen von nicht geschultem Personal durchgeführt worden sind. Diese Probleme sollten aber nun behoben sein und die Kosten sind in der Aktie eingepreist. So sollte in den nächsten Wochen wieder der Umsatz und Gewinn steigen, was dem Aktienkurs zugute kommen sollte.

 

 

Aktientipp Februar 2018 – Sehr solide Kennzahlen

Abgerundet wird das Paket mit sehr soliden Kennzahlen. Der Kurs-Buchwert liegt unter 1  was bei einem Finanziell gesunden Unternehmen immer ein guter Wert ist. Wie schon öfters Beschrieben sagt ein Wert unter 1 aus, dass im Falle einer Pleite die „festen“ Werte wie Anlagen oder Immobilien mehr Wert sind als der Aktienkurs aussagt. Solche Werte lieben in der Regel Börsianer. Ein zusätzlicher Anreiz ist dazu noch die sehr üppige Dividendenrendite von 4,8 Prozent zu nennen. Zudem hat Nissan in den letzten 8 Jahren die Dividende auch immer steigen lassen, was ein weiterer Beweis für ein solides Unternehmen ist. Und zu guter Letzt noch die Lieblingskennzahl von Warren Buffet das Kurs-Gewinn-Verhältnis. Mit 7,0 ist das KGV außerordentlich günstig und bietet für sich schon enormes Potenzial.

 

 

Aktientipp Februar 2018 – welches Risiko besteht

Nach den vielen guten Argumenten die für Nissan sprechen gibt es sicherlich auch einige die gegen Nissan sprechen könnten und die möchte ich hier nicht ungenannt lassen. Da ist zum einen das Risiko das neue Qualitätsprobleme auftreten können die zu sehr teuren Rückrufaktionen führen. Solche Rückrufaktionen sind in der Regel mit sehr hohen Finanziellen Aufwendungen verbunden die sofort auf den Gewinn und die positive Bilanz belasten. Solche Nachrichten sind in der Regel nicht gut für den Aktienkurs und werden ihn noch weiter fallen lassen. Zum anderen muss sich nach eher mäßigen Jahren bei der Gewinnmarge erst zeigen das Nissan in der Lage ist mit seinen Produkten ordentlich Geld zu verdienen.  Eine Gewinnmarge von zurzeit 5,8 Prozent ist nicht besonders gut und können viele Konkurrenten auch besser. Wenn es Nissan nicht schafft sich dort in den nächsten Jahren zu verbessern kann das auch zur einer Bremse für den Aktienkurs führen.

Als letztes möchte ich noch den gesamten Wandel in der Automobilbranche anführen. Nissan scheint mit seinen Elektromobilien sehr gut gerüstet zu sein. Aber keiner kann ganz sicher vorhersagen wie sich die Automobilbranche in den nächsten Jahren entwickelt. So ist das Risiko auch nicht ganz abschließend einzuschätzen. Solche Unsicherheiten sind an der Börse oft Gift für den Aktienkurs

 

Aktientipp Februar 2018 – Fazit

Nachdem ich mir Gedanken über die Risiken der Aktie gemacht habe, komme ich trotzdem zu dem Schluss, dass ich Nissan als meinen Aktientipp gutes Gewissens empfehlen kann. Neben der sehr günstigen Bewertung sprechen nach meiner Meinung die sehr gute Aufstellung bei der E-Mobilität für Nissan. Sollten teurer Rückrufaktionen in den nächsten Jahren ausbleiben und die E-Autos so verkauft werden wie erwartet, dann sollte auch der Aktienkurs steigen. Und noch etwas spricht für Nissan. Durch die Zusammenarbeit der drei Autohersteller können in den nächsten Jahren einige Milliarden an Synergien eingespart werden. Diese Synergien sollen vor allem bei der Entwicklung von gemeinsamen Plattformen verschiedener Fahrzeugen genutzt werden. Solche Kosten müssen viele andere Autohersteller komplett alleine tragen.

Nissan ist sicherlich ein Aktieninvestment mit einem höheren Risiko, was aber durch die sehr hohe Chance auf Gewinne mehr als attraktiv wird. Und falls die Gewinne erstmal ausbleiben kann der Anleger sich auch über die sehr hohe Dividendenrendite von 4,8 Prozent  freuen.

 

 

Wichtig!!

Diese Aktienempfehlung ist meine persönliche Meinung und keine Erfolgsgarantie. Denken Sie immer daran, dass ein Verlustrisiko an der Börse immer vorhanden ist. Aus diesem Grunde übernehme ich keine Garantie, Gewährleistung und Haftung für das Risiko, dass Sie beim Börsenhandel eingehen.