Die Investmentbesteuerung

Die Investmentsteuer ändert sich ab dem 01.01.2018 durch eine neue Steuerreform. Auf viele ETF- und Fondsbesitzer kommen Änderungen zu. Zum Glück sind die meisten Änderungen positiv. Wie genau die Investmentbesteuerung im Detail funktioniert, werde ich versuchen in den nächsten Absätzen zu erklären.




Die Investmentbesteuerung – die Vorabpauschale, was ist das?

Eine der wichtigsten Änderungen bei der Reform ist, dass künftig alle Investmentfonds und ETF´s jährlich anhand einer Pauschale besteuert werden. Diese Pauschale wird von der Depotbank berechnet und an das Finanzamt abgeführt. Auch hier sind wie immer die Freibeträge von 801 Euro (alleinstehend) und 1602 (verheiratet) gültig.

Eigentlich muss sich der Anleger nicht um die pauschale Besteuerung kümmern. Für alle die es aber doch genauer wissen möchten, sind die nächsten Absätze gedacht.

 

Vorabpauschale und Basisertrag

Damit die Vorabpauschale bestimmt werden kann, muss die Depotbank erst mal den Basisertrag kennen. Die Berechnung des Basisertrags ist denkbar einfach. Dazu wird der Wert der Fondsanteile zu Beginn eines Steuerjahres genommen. Dieser Wert wird mit dem Basiszins (risikoloser Zins) und dem Faktor 0,7 multipliziert.

  • Basisertrag= Wert der Fondsanteile zu Beginn des Jahres x Basiszins x 0,7

Die Frage „Woher weiß ich wie hoch der Basiszins ist“ wirft sich nun bestimmt bei vielen auf. Der Basiszins heißt nach § 203 Absatz 2 BewG auch „Zins für das vereinfachte Ertragswertverfahren“. Anfang des Jahres wird dieser Basiszins von dem Finanzministerium veröffentlicht. 2016 lag der Basiszins bei 1,1 Prozent und für 2017 hat er bei 0,59 Prozent gelegen, was sehr niedrige Zinssätze sind. In den letzten Jahren lag der Zinssatz deutlich höher.

Übrigens nutzen nicht nur Depotbanken den Basiszins zur Berechnung, sondern auch Versicherer und Pensionsfonds brauchen ihn sehr oft für ihre Berechnungen.

Nachdem wir nun die Berechnung des Basiswerts kennen, können wir die Vorabpauschale berechnen. Wichtig ist zu wissen, dass der Basiswert nur gebraucht wird, wenn er niedriger ist als die Wertsteigerung die ein Fonds in einem Jahr gemacht hat. Fällt die Gewinnsteigerung niedriger aus als der Basiswert, wird die Summe des Basiswerts als Vorabpauschale genutzt.

Außerdem gibt es noch kleine Unterschiede bei der Vorabbesteuerung von thesaurierenden Fonds, ausschüttende Fonds und Fonds Sparpläne. Damit  es eindeutiger wird habe ich hier mal ein paar Beispiele die hoffentlich verdeutlichen wie die Vorabpauschale berechnet wird.

 

Thesaurierende Fonds (Dividende wird direkt wieder angespart)

  • größere Wertsteigerung

Die Fondsanteile sind am 01.01.2018 folgendes Wert: 10.000 €

Die Fondsanteile sind am 01.01.2019 folgendes Wert: 10.800€

Wertsteigerung in einem Jahr: 800 €

Basisertrag = 10.000 x 0,59% x 0,7 =41,30 €

Die Fondsanteile haben 2018 um 800 Euro zugelegt was deutlich mehr ist als die 41,30 € des Basisertrag ist. Somit wird der Basisertrag von 41,30 als Vorabpauschale genutzt.

 

  • geringere Wertsteigerung als der Basisertrag

Die Fondsanteile sind am 01.01.2018 folgendes Wert: 10.000 €

Die Fondsanteile sind am 01.01.2019 folgendes Wert: 10.030€

Wertsteigerung in einem Jahr: 30 €

Basisertrag = 10.000 x 0,59% x 0,7 =41,30 €

In diesem Fall ist der Basisertrag höher als die Wertsteigerung des Fonds. So wird der Wertzuwachs von 30 € als Vorabpauschale genutzt.

Ganz einfach ist es, wenn keine Gewinne oder sogar Verluste zu verzeichnen sind. Dann fällt die Vorabpauschale komplett weg.

 

Ausschüttende Fonds (Dividenden werden an den Anleger ausbezahlt)

Bei ausschüttenden Fonds verhält es sich vom Prinzip genauso wie bei den thesaurierenden Fonds. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die jährlich ausbezahlten Dividenden mit in die Berechnung einbezogen werden müssen.

Die Fondsanteile sind am 01.01.2018 folgendes Wert: 10.000 €

Die Fondsanteile sind am 01.01.2019 folgendes Wert: 10.800€

Wertsteigerung in einem Jahr: 800 €

Dividendenerträge: 30€

Basisertrag = 10.000 x 0,59% x 0,7 =41,30 €

Wie weiter oben gelernt, dient in diesem Fall wieder der Basisertrag von 41,30 € als Vorabpauschale (Basiswert 41,30 ist kleiner als der Wertzuwachs von 800 €) Da die Dividenden direkt versteuert werden, müssen diese von dem Basisertrag abgezogen werden.

Vorabpauschale=Basiswert 41,30 € – Dividende 30

So lautet die Vorabpauschale in diesem Fall 31,30 €

Sollten die Dividendenzahlungen höher sein als der Basiswert, so wird in diesem Fall nur die Dividende Besteuert. Eine Vorabpauschale gibt es dann genauso wenig wie wenn Verluste oder keine Gewinne erzielt werden.

 

Sparplan

Die Berechnungen der Vorabpauschale bei einem Sparplan sind wie in den oben genannten Beispielen erklärt. Werden allerdings Fondsanteile im Laufe des Jahres erworben, so wird die Pauschale anteilig berechnet. Für jeden vollen Monat vor dem Kaufdatum wird die Pauschale um ein Zwölftel verringert.

 

Die Investmentbesteuerung – die Teilfreistellung

Wer bisher dachte es ist schon etwas kompliziert der muss sich nun etwas sammeln. Es wird noch ein wenig undurchsichtiger. Den je nach Fondsart wird nicht die gesamte Vorabpauschale oder Dividende versteuert sondern nur ein gewisser Teil. Diese Teilfreistellung ersetzt die bisherige Praxis das Teile der Dividenden mithilfe der Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden konnte.  Die Teilfreistellungen der einzelnen Fondsarten sind im folgendem:

  • Aktienfonds 30 Prozent
  • Mischfonds 15 Prozent (mindestens 25 Prozent der Anlagen müssen Aktien sein)

Beispiel für die Teilfreistellung bei einem Mischfonds

Ich gehe mal von einer Vorabpauschale von 100 Euro aus und wir haben einen thesaurierenden Mischfonds.

Abgeltungsteuer: 26,375 Prozent

Vorabpauschale 100 €- 15 % = 85 €

Steuerlast in diesem Fall= 0,26375 x 85 € = 22,42 €

Bei einem Ausschüttenden Fonds werden die Dividendenerträge von der Vorabpauschale abgezogen. In unserem Fall 50 € Dividende

Die Steuerlast beträgt dann bei einem ausschüttenden Mischfonds

Dividende: 0,26375 x 50  =13,19 €

verbleibende Pauschale: 0,26375 x 35 € = 9,23 €

In beiden Fällen müsste die Depotbank 22,42 € an das Finanzamt abführen

 

 

Die Investmentbesteuerung – Steuern beim Verkauf / Verluste beim ausschüttenden Fonds

 

Wer bis jetzt durch die Berechnung durchgeschaut hat, dem werden vielleicht die steuerlichen Unterschiede zwischen einem thesaurierenden und ausschüttenden Fonds oder ETF aufgefallen sein.  Grundsätzlich ist die Steuerlast bei beiden Arten am Ende gleich. Bei ausschüttenden Fonds kann die Steuerlast während der Haltedauer aber höher sein als bei einem thesaurierenden Fonds.

Dies ist vor allem der Fall wenn die Dividende immer höher als die Vorabpauschale ist. So muss ein Anleger eines ausschüttenden Aktienfonds jedes Jahr 70 Prozent der Dividende mit dem Abgeltungssteuerstaz von 26,375 Prozent versteuern. So sind es beim Anleger in einem thesaurierenden Fonds nur 70 Prozent der Vorabpauschale. Über die Jahre kann dadurch ein erheblicher Verlust entstehen. Denn durch die höher Gezahlten Steuern kann theoretisch weniger Geld wieder angelegt werden. Dadurch fällt der Zinseszinseffekt deutlich niedriger aus als bei einem thesaurierenden Fonds wo die volle Summe direkt wieder angelegt werden kann.

 

 

Die Investmentbesteuerung – Verluste Vortragen – was ist damit gemeint

Natürlich können Fonds oder ETF´s auch Verluste erleiden, oder ein Fonds oder ETF wird mit Verlust verkauft. Die Besteuerung ändert sich in so einem Fall auch nicht. Aber eine Besonderheit gibt es hier zu beachten.

 

Wer einen thesaurierender Fonds verkauft obwohl er keine Gewinne gemacht hat oder sogar Verluste aufweist, muss keine Steuern bezahlen. Trotzdem wurden Vorabpauschalen ans Finanzamt abgeführt. Dadurch vergrößern sich die Verluste oder eine Nullnummer wird durch den Vorsteuerabzug zum Verlust. Bei der nächsten Steuererklärung können Anleger diesen Verlust bei dem Finanzamt wieder vortragen und die Vorsteuerabgaben  geltend machen.

 

 

Die Investmentbesteuerung – Bestandsschutz – was passiert mit alten Verträgen

Mit der neuen Reform wird der bisher geltende Bestandsschutz teilweise aufgehoben. Bisher galt das Gewinne die beim Verkauf eines Fonds der vor 2009 gekauft wurde nicht versteuert werden musste. Das ändert sich nun ab 2018. Alle Gewinne die ab 2018 anfallen müssen nun versteuert werden. Ganz gleich ob es sich um einen alten oder neuen Vertrag handelt.

Im Detail funktioniert die Besteuerung von Altfonds folgendermaßen

Gewinne die bei Altfonds bis 31.12.2017 anfallen bleiben steuerfrei. Danach wendet der Gesetzgeber einen Trick an. Er tut so als würden die Altfonds Ende 2017 verkauft und wieder angeschafft werden. Somit gilt der Altfonds als neu gekaufter Fonds im Jahr 2018. Und diese neuen Fondsanteile müssen dann natürlich nach der neuen Reform versteuert werden. Noch nicht eindeutig geklärt ist die Vorgehensweise bei Fonds oder ETF die einen Wert von über 100.000Euro haben. In der Vergangenheit konnten hier auch Freibeträge genutzt werden. Hierzu gibt es zurzeit noch keine Eindeutigen Regeln. Wer dazu noch Fragen hat, dem würde ich raten seinen Steuerberater hinzuzuziehen.

Bausparen

Die Investmentbesteuerung – Fazit

Ich hoffe, dass die Funktionsweise der neuen Investmentbesteuerung nun halbwegs klar geworden ist. Für viele Anleger wird die Besteuerung deutlich einfacher. Und man muss sich eigentlich fast nicht tätig werden. Außer das man bei seiner Depotbank einen Freistellungsauftrag einrichten muss, erledigen die Depotbanken alle nötigen Schritte der Besteuerung für uns.

Altverträge die vor 2009 abgeschlossen worden sind kommen bei der neuen Reform allerdings schlechter weg. Hier sind auch noch einige Details die von Seiten des Bundesfinanzministeriums nicht geklärt sind. Wer hier sicher gehen möchte sollte seinen Steuerberater kontaktieren. Panikverkäufe sind aber auf keinem Fall angebracht. Wer sein Angespartes nicht noch im Jahr 2017 benötigt, der sollte auf jedem Fall Ruhe bewahren und nicht überstürzt handeln.

Investmentsteuerreform 2018

Ab dem 01 Januar ist es soweit. Die neue Investmentsteuerreform (InvStRefg) tritt in Kraft. Wofür gilt die Reform? Wer ist davon betroffen? Worauf müssen Anlege in Zukunft achten? In den folgenden Absätzen werde ich versuchen die neue Steuerreform etwas genauer zu beschreiben und auch Antworten auf die Fragen zu finden.

 

 

Investmentsteuerreform 2018 – Das sind die Änderungen grob zusammengefasst.

 

In dem neuen Gesetzt geht es besonders um die Besteuerung  von Indexfonds (ETF´s ) oder aktiv gemanagte Fonds. Folgende Änderungen kommen auf die Besitzer zu:

 

  • Es werden ab 2018 alle Fondsarten gleich besteuert. Dies geschieht mit Hilfe einer jährlichen Pauschale.  Somit ist es völlig egal, ob Sie einen Fonds besitzen der seine Dividenden Ausschüttet oder nicht.




  • Wichtig für alle die ältere Fonds (vor 2009 gekauft) besitzen. Auch diese unterliegen ab 2018 der Steuerpflicht. Ein Bestandschutz gilt nur für Wertzuwächse die bis Ende 2017 angefallen sind. Einen kleinen Trost gibt es aber für die Meisten Anleger. Es gilt ein Freibetrag von 100.000 Euro. Nur Gewinne die über dieser Summe liegen müssen ab Januar 2018 versteuert werden.

 

  • Wer einen Fondsgebunden Riester oder Rürupvertrag hat, kann ebenfalls aufatmen. Bei diesen Verträgen ändert sich nichts bei der Besteuerung. Die Zinsen und Dividenden bleiben in der Ansparphase weiter steuerfrei.

 

 

Investmentsteuerreform 2018 – was möchte das Bundesfinanzministerium mit der Reform erreichen?

Hinter jeder Reform stecken vom Gesetzgeber Überlegungen wie man etwas besser machen könnte, so auch bei der Investmentsteuerreform. Der Gesetzgeber hat mit der Reform vor allem Versucht, dass besteuern von Fonds und ETF´s einfacher und gerechter zu machen. Folgende Punkte werden bei der Reform hauptsächlich als Verbesserungen genannt:

 

  • Erleichterungen für den Sparer – Für alle Fondsarten werden künftig von der Depotbank die Steuer direkt berechnet und sofort einbehalten. Das gilt nun auch für thesaurierende Fonds die im Ausland aufgelegt sind. Damit entfallen für den Anleger die Extra-Angaben bei der Steuererklärung. Wie bei ausländischen Fonds üblich, mussten bisher auch diverse Unterlagen aufbewahrt werden und bei verlangen des Finanzamts eingereicht werden. All das ist nun durch die neue Reform nicht mehr wichtig.

 

  • Auch für die Banken wird es leichter – Bisher gab es unglaubliche 33 Rechengrößen um die Höhe der Abgeltungssteuer zu bestimmen. Ab 2018 werden es nur noch 4 sein. Das bedeutet für Depotbanken und die Finanzverwaltung sehr viel weniger Aufwand. Weniger Aufwand bedeutet in der Regel auch einen geringeren Zeitaufwand und damit geringere Kosten für Depotbanken und die Finanzverwaltung.

 

  • Steuerstundungen gehören nun der Vergangenheit an – Hatte man als Sparer beispielsweise einen synthetischen ETF so konnte es sein, dass erst Steuern anfielen wenn der ETF verkauft wurde. Diese Steuerstundungen sollen nach Möglichkeit durch die jährliche pauschale Besteuerung abgelöst werden.

 

  • Steuerschlupflöcher wurden geschlossen –  Profis finden immer wieder Schlupflöcher in dem Steuersystem. Dadurch entgeht dem Staat oft hohe Summen als Steuereinnahmen. Mit dem neuen Gesetzt sollen einige Schlupflöcher geschlossen werden.

 

 

Investmentsteuerreform 2018 – was genau ändert sich für den Anleger

Auf den Sparer kommen mit der Reform einige Änderungen zu. Wichtig ist zu wissen wie alle Investmentfonds und ETF´s in der Zukunft besteuert werden.

Alle Fonds werden in der Zukunft jährlich anhand einer Pauschale besteuert. Diese Änderungen gelten besonders für Ausländische Fonds und ETF´s. Diese konnten bisher mit der Quellensteuer ausländische Dividenden auf die Abgeltungssteuer anrechnen.

Es gib Pauschalen die Steuerfrei sind!

Mit der Reform sind bei Aktienfonds (Aktienanteil mindestens 51 % vorausgesetzt) pauschal 30 Prozent aller Erträge steuerfrei. Zu den Erträgen zählen Dividendeneinnahmen genauso wie den Gewinn den man beim Verkauf erzielt. Bei Mischfonds ist es etwas weniger. So sind  bei Mischfonds 15 Prozent der Erträge Steuerfrei.

Besonders gut kommen offene Immobilienfonds bei der neuen Reform weg. So sind bis zu 60 Prozent des Gewinns von der Steuer befreit. Dieser Wert kann sich auch noch auf 80 Prozent erhöhen, wenn der Anlageschwerpunkt des Fonds sich nicht in Deutschland befindet.

Was muss ich zahlen?

Alle Beträge die nicht unter den pauschalen Freibeträgen fallen werden dann mit 26,375 Prozent Abgeltungsteuer (inklusive Soli) besteuert. Bei vielen kommt dann noch die Kirchensteuer obendrauf. Aber auch gibt es wieder die Möglichkeit den Freistellungsauftrag zu nutzen. Für alleinstehende sind das 801 Euro für Verheiratet 1602 Euro im Jahr. Wer innerhalb dieser Freibeträge Dividenden oder Gewinne erzielt, zahlt gar keine Steuern.

 

Investmentsteuerreform 2018 – „steuer-einfache“ Fonds und ETF´s gibt es nicht mehr

Für viele Anleger ist es in der Vergangenheit wichtig gewesen einen Fonds oder ETF zu besitzen der als Steuereinfach eingestuft wurde. Diese Unterscheidung gibt es mit der Reform nicht mehr, weil alle gleich pauschal besteuert werden.

Als Steuereinfach galten bisher Fonds und ETF´s (egal ob ausschüttend oder thesaurierend) die in Deutschland aufgelegt worden sind. Bei solchen Fonds oder ETF´s wurde dann einfach die Abgeltungssteuer auf Gewinne erhoben. Lagen diese Gewinne unter der Grenze eines Freistellungsauftrags wurde keine Steuer abgeführt und der Anleger hatte keine Arbeit damit.

Damit ist es jetzt vorbei. Alle Fonds und ETF´s gelten nun als „Steuereinfach“. Es spielt einfach keine Rolle mehr wo der ETF oder Fonds auf der Welt aufgelegt ist. Auch ist es unwichtig geworden ob der Fonds die Dividende ausschüttet oder nicht. Wer auch hier bei den Gewinnen unter dem Freistellungsauftrag bleibt zahlt keine Steuern und hat auch dementsprechend keine Arbeit damit.

 

 

Investmentsteuerreform 2018 – was verändert sich bei ausländischen Fonds

Noch mal kurz zusammengefasst die Änderungen bei ausländischen Fonds und ETF´s.

 

Bisher

  • Wurden thesaurierende ETF´s oder Fonds genutzt und die Dividende direkt wieder angelegt, so wurde die Jahressteuerbescheinigung der Depotbank wichtig. Diese Daten und die „anrechenbare Quellsteuer“ musste mühsam in die Steuererklärung übertragen werden.

 

  • Gab es Quellensteuer die auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden konnte musste diese auch Jahr für Jahr händisch in die Steuererklärung übertragen werden.

 

  • Der Freistellungsauftrag konnte nicht angewendet werden.

 

  • Sämtliche Unterlagen mussten als Beleg bis zum Verkaufstag aufgehoben werden.

 

  • Es gab große Unterschiede bei der Steuerlichen Behandlung von synthetischen und physische ETF´s. Steuerzahlungen bis zum Verkauf aufschieben war bisher bei synthetischen Fonds möglich.

 

Neu

  • Durch die pauschale Besteuerung fallen alle bisherigen Punkte weg. Die Depotbank wird automatisch die pauschal erhobenen Steuern (sofern sie über dem Freistellungsauftrag liegen) an das Finanzamt abführen.

 

  • Gleichbehandlung synthetischer und physische ETF´s und Fonds. Aufschiebungen von Steuerzahlungen sind nicht mehr möglich.

 

flatex - entdecke moeglichkeiten

Investmentsteuerreform 2018 – Fazit

 

So wie ich das sehe, wird durch die Investmentsteuerreform so einiges leichter für den Anleger. Er muss sich im Vorfeld keine Gedanken mehr machen welcher Fonds oder ETF´s aus Steuerlicher Sicht besser geeignet ist . Zudem entfällt bei den meisten ausländischen Fonds der relativ hohe Bürokratieaufwand bei der Steuererklärung. Wenn jetzt die Depotbank ihre Arbeit ordentlich verrichtet, dann sollte alles automatisch ablaufen und der Anleger hat (fast) keine Arbeit mehr mit den zu zahlenden Steuern.

Das einzige was jeder Anleger machen sollte, ist ein Freistellungsauftrag bei der Depotbank einzurichten. Dann werden automatisch Steuerfreibeträge bei den Gewinnen beachtet. Macht man das nicht, muss man sich eventuell etwas mühsamer über die Steuererklärung die Zuviel gezahlten Steuern zurückholen.

Ein weiterer Punkt ist die Verständlichkeit. Eigentlich jeder sollte jetzt die funktionsweise der Steuern auf Fonds und ETF´s verstehen. Liegen die Gewinne unter der Höhe eines Freistellungsauftrages dann werden keine Steuern fällig. Liegen Gewinne darüber, dann werden sie mit der Abgeltungssteuer steuerpflichtig.

Aktientipp Dezember 2017 – AXA Versicherung – Wieder eine Versicherung die es in meine Aktientipps geschafft hat. Was haben steigende Zinsen damit zu tun?

 

Aktientipp Dezember 2017

 

Seit etwas längerer Zeit habe ich keine Aktientipps mehr veröffentlicht. Das hatte damit zu tun, dass ich damit beschäftigt gewesen bin, meinen Webauftritt besser zu gestalten. Ich habe mir aber fest vorgenommen wieder regelmäßig Aktientipps zu veröffentlichen.

Für den Start ist mir die Aktie des Versicherungskonzern AXA ins Auge gesprungen. Das Versicherungsunternehmen aus Frankreich ist nach der Allianz der zweitgrößte Versicherungskonzern aus Europa. Mit einem Börsenwert von 56 Mrd. Euro ist die AXA Versicherung die Nummer 2 hinter der Allianz auf der Welt. Schaut man sich die Bilanzsumme an, da ist die AXA 2016 sogar Weltmarktführer gewesen.

 

 

Durch die niedrigen Zinsen der vergangenen Jahre sind die Aktienkurse vieler Versicherer gefallen. Diese Tatsache macht diese Branche aber interessant für Investoren. Denn bei einigen Versicherern ist die Bewertung mittlerweile sehr gut. So auch bei der AXA,  liegt doch beispielsweise der Kurs-Buchwert bei 0,82. Sollten in den nächsten Jahren die Zinsen wieder steigen, dann sollten auch die Kurse der Versicherungen wieder steil nach oben führen.

 

AXA Versicherung

WKN: 855705

ISIN: FR0000120628

 

 

Aktientipp Dezember 2017 – kurz vorgestellt

Das Unternehmen AXA hat auch eine lange Tradition worauf es sehr stolz ist. Im Jahr 1837 hat es mit einem Gesetz  zur Mobiliar-Feuer-Versicherung angefangen das König Friedrich Wilhelm III. von Preußen erlassen hatte. Mit diesem Gesetz wollte der König die heimische Versicherungsindustrie stärken.

Zwei Jahre später im Jahr 1839 ist es dann soweit gewesen. Zwei Kaufleute unter der Führung des Bankhauses Sal. Oppenheim jr. & Cie gründeten die Kölnische-Feuer-Versicherungs-Gesellschaft kurz Colonia genannt. Als einer der ersten Versicherung boten sie auch Policen an, in denen auch Schäden durch Löscharbeiten abgesichert werden konnten. Das war zu der damaligen Zeit einmalig.

Bereits einem Jahr nach der Gründung gab es 42 Hauptagenturen die für das junge Unternehmen tätig waren.  Auch in den nächsten Jahren ging das Wachstum rasant weiter. So wurden etwa 1853 in Köln die Lebensversicherungsgesellschaft Concordia, 1866 die Lebens-Versicherungs AG in Berlin gegründet. 1901 kam ein Transport und Unfallversicherer in Hamburg hinzu. Alle drei Versicherungsgesellschaften sollten bei der Entwicklung zu einem Weltweit tätigen Versicherungsunternehmen noch eine große Rolle spielen.

Aus Concordia Versicherung wird Colonia Versicherung und schließlich die AXA Konzern AG

In den folgenden Jahren wurden immer wieder Interessengemeinschaften gegründet um den größer werdenden Konkurrenzdruck besser zu verkraften. Auch 1969 bis 1971 gab es zahlreiche solcher Zusammenschlüsse. So entstand dann aus der Concordia Versicherung die Colonia Versicherung

Nach der deutschen Wiedervereinigung gab es in der Versicherungsbranche einige Umbrüche. So auch bei der Colonia Versicherung. Erst wurde 1991 die Colonia Konzern AG gegründet, dann im Jahr 1993 wurde die staatliche französische Union des Assurance de Paris (UAP) Mehrheitsaktionär

1997 wurde dann die UAP durch die AXA Gruppe übernommen und so trat auch die Colonia in eines der größten Versicherungskonzerne der Welt bei. Erst hieß der Firmenname noch AXA Colonia AG, aber im September 2001 wurde das Unternehmen die AXA Konzern AG umbenannt.

 

 

Aktientipp Dezember 2017 – Kennzahlen

Aktienkurs Börse Frankfurt 25,33 Euro (Stand 06.12.17)

 

Eigenkapitalrendite: 7,68%

Eigenkapitalquote: 8,49%

Ebit Marge: –

Ergebnis je Aktie: 2,49 €

Dividende: 1,24€

Dividendenrendite: 4,90%

Kurs-Gewinn-Verhältnis: 10,19

Kurs-Buchwert: 0,82

Börsenwert: 56 Mrd. €

 

 

Aktientipp Dezember  2017 – Was spricht für AXA

Erstmal wie immer ein Blick auf die Kennzahlen des Unternehmens. Da springen einem sofort drei Kennzahlen ins Auge die für AXA sprechen.

 

  • Erstens das sehr niedrige Kurs-Gewinn-Verhältnis von 10,19.

In dem aktuellen Kurs ist scheinbar das aktuelle Marktumfeld mit den niedrigen Zinsen eingepreist. Der Konzern verdient ordentlich Geld, was sich aber noch nicht im Aktienkurs wieder spiegelt. Sollten die Zinsen in den nächsten Jahren anziehen dann würde das für den Aktienkurs nochmal einen ordentlichen Hebel bedeuten.

 

  • Zweitens der ebenfalls sehr niedrige Kursbuchwert von 0,82

Liegt der Kurs-Buchwert unter 1 bedeutet das ganz einfach erklärt das im Falle einer Insolvenz von AXA das gesamte Vermögen mehr Wert wäre wie der aktuelle Wert des Unternehmens an der Börse. Ein Kursbuchwert unter 1 ist daher für Investoren immer interessant.

 

  • Drittens die sehr hohe Dividendenrendite von 4,90%

AXA gehört zu den Unternehmen das in den Vergangenen zwanzig Jahren immer eine Dividende gezahlt haben. Das spricht erst mal für eine solide Finanzpolitik des Unternehmens. Bemerkenswert ist aber auch die Tatsache, dass die Dividende auch in den Krisenjahren 2003 und 2008 gezahlt wurde. Zwar in einer reduzierter Form aber das können sicherlich nicht alle Versicherungs- und Finanzunternehmen von sich behaupten. Außerdem ist der Vorstand immer bemüht die Dividende zu erhöhen. Auch das ist in den letzten 6 Jahren gelungen, sodass heute eine Dividende von 1,24 Euro gezahlt wird, was bei dem heutigen Kurs eine Dividendenrendite von 4,90 % ausmacht.




Aktientipp Dezember 2017 – wo geht die Reise hin

In den letzten Wochen ist es dem Unternehmen gelungen die Umsätze stabil zu halten, obwohl das Geschäft mit den Lebens und Krankenversicherungen etwas geschwächelt hat. Zuwächse in den anderen Bereichen haben das mehr als wettgemacht.

Zudem unternimmt das Unternehmen einige Anstrengungen das Geschäftsmodell zu vereinfachen. Hier sind einige Kostenersparnisse möglich die das Unternehmen gerne nutzen möchte. Wenn es gelingt dieses Kostenersparnisse zu nutzen wird das dem Gewinn der AXA AG gut tun, was sich wiederum positiv in dem Aktienkurs wieder spiegeln sollte.

Ich sehe daher als Kurzfristiges Kursziel erst mal die 28,50 Euro. Und sollten in den nächsten Monaten oder Jahren die Zinsen wieder steigen, ist die AXA AG sehr gut aufgestellt um davon zu profitieren. Dann kann der Kurs auch ganz schnell Richtung 40 Euro gehen. Und bis es soweit ist kann man die sehr ordentliche Dividende von 4,9% mitnehmen, was wiederum als Puffer gegen Kursverluste wirkt.

 

 

Aktientipp Dezember 2017 – welches Risiko besteht

Durch das zur Zeit herrschende Niedrigzinsumfeld ist es für viele Versicherungsunternehmen sehr schwer geworden ordentliche Gewinne zu erwirtschaften. Das spiegelt sich auch in den Kursen der Unternehmen wieder. Der Kurs des AXA Konzern ist schon seit einer längeren Zeit in einer Seitwärtsbewegung gefangen. Sollte dieses Umfeld noch länger andauern und gelingt es dem AXA Konzern nicht die geplanten Kostenersparnisse umzusetzen wird diese Seitwärtsbewegung höchstwahrscheinlich weitergehen.

Werden die Zinsen noch viele Jahre so niedrig gehalten und es kommen noch größere Krisen hinzu, dann ist auch gut möglich das der Kurs auch noch weiter fällt.

 

OnVista Bank - Die neue Tradingfreiheit

Aktientipp Dezember 2017 – Fazit

In dem  ersten Aktientipp nach einer etwas längeren Zeit hat mit dem AXA Konzern ein sehr solides Unternehmen vorstellen können. Es zahlt eine sehr gute Dividende und schwankt sehr wenig. Und wenn die Aktie  die zur Zeit dauernde Seitwärtsbewegung beenden kann, dann sind auch ordentliche Kursgewinne wieder drin. Besonders dann wenn die Zinsen sich wieder deutlich nach oben bewegen.

Wichtig!!

Diese Aktienempfehlung ist meine persönliche Meinung und keine Erfolgsgarantie. Denken Sie immer daran, dass ein Verlustrisiko an der Börse immer vorhanden ist. Aus diesem Grunde übernehme ich keine Garantie, Gewährleistung und Haftung für das Risiko, dass Sie beim Börsenhandel eingehen.

Rentner in der Pflicht – immer mehr Menschen müssen ihre Rente besteuern. Welche Grenzen es gibt und ab wann es gültig ist, kann hier nachgelesen werden.

 

Rentner in der Pflicht

 

Wenn vom Abstieg der gesetzlichen Rente die Rede ist, werden immer Faktoren wie das Renteneintrittsalter oder die Rentenhöhe in den Mittelpunkt gerückt. Tatsächlich liegt das Rentenniveau derzeit nur noch bei etwa 48 %, bis 2030 ist eine Absenkung auf 43 % des durchschnittlichen Arbeitsentgeltes festgeschrieben. Was in diesem Zusammenhang häufig unberücksichtigt bleibt ist die Tatsache, dass viele Rentner seit der Anhebung der Renten im letzten Jahr auch Steuern zahlen müssen. Wie ist es um die Steuerpflicht bestellt, welche Beträge müssen die Senioren an das Finanzamt einrichten?




Rentner in der Pflicht – Wie sich die Einkommenssteuerpflicht von Rentner berechnet.

Etwa 4,4 Millionen Rentner müssen Steuern zahlen, dafür sind 17 Millionen Bezieher von Altersrenten nicht von der Steuer betroffen, weil die Bezüge unterhalb der Steuergrenze liegen. Mit weiteren Rentenanstiegen, die der insgesamt positiven Entwicklung in der Wirtschaft geschuldet sind, erreichen immer mehr Rentner diese Grenze.

 

 

Rentner in der Pflicht – Welcher Anteil muss in welcher Höhe versteuert werden?

Dabei muss nur ein Teil der Rente besteuert werden. Welcher Anteil der Bezüge steuerlich berücksichtigt wird, hängt davon ab, seit wann die Rente kassiert wird. Wer bis 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 % der Rentenzahlungen versteuern, bei Neu-Rentnern ab 2016 sind es immerhin schon 72 % und werde 2040 erstmals Zahlungen aus der gesetzlichen Altersrente erhält, muss sämtliche Beträge voll versteuern. Problematisch dabei auch: Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn die Altersbezüge über dem Grundfreibetrag liegen. Und das sind derzeit knapp 8.820 Euro jährlich für Alleinstehende und die doppelte Summe für Ehepaare. Konkret bedeutet dies also: wer im Jahr 2016 in Rente gegangen ist und eine Rentenhöhe von etwa 1.500 Euro monatlich vorweisen kann erhält eine Jahresrente von ca. 18.000 Euro. Davon müssen 72 % versteuert werden, also 12.960 Euro. Abzüglich des Grundfreibetrages von 8.820 Euro bleiben 4.140 Euro zu versteuerndes Einkommen.

 

 

Rentner in der Pflicht – Kann die Steuerlast gesenkt werden oder erhöht sie sich noch?

Natürlich ist es denkbar, dass weitere Ausgaben dafür sorgen, dass die faktische Steuerpflicht noch sinkt, wenn das steuerpflichtige Einkommen aufgrund weiterer Ausgaben noch verringert werden kann. Dazu zählen beispielsweise außergewöhnliche Belastungen wie Ausgaben für medizinische Behandlungen oder Medikamente sowie ein sogenannter Altersentlastungsbetrag, den der Fiskus Rentnern über 64 gewährt. Genauso ist es allerdings möglich, dass sich die Einkünfte noch erhöhen.

Wer beispielsweise Wohneigentum besitzt und dieses vermietet erwirtschaftet ebenso Einkommen, Nebenjobs oder Bezüge aus der Betriebsrente müssen gleichfalls angerechnet werden. Es kann also durchaus ratsam sein, die Situation mit einem Steuerberater abzuklären, um die Steuerlast zu minimieren.

 

 

Rentner in der Pflicht – Rentner müssen Steuererklärung abgeben

Besonders wichtig hierbei ist es allerdings zu wissen, dass die Steuer anders als bei einem Arbeitslohn nicht direkt vom Finanzamt einbehalten wird. Es ist vielmehr so, dass der Rentner selbst tätig werden eine Steuererklärung abgeben muss. Wird er nicht aktiv, meldet sich früher oder später das zuständige Finanzamt. Die Finanzämter erhalten von den Behörden ganz automatisch die Daten der Rentenversicherung.

 

 

Rentner in der Pflicht – Wo ist fachlicher Rat zu finden?

Da das Thema der Altersrente sehr komplex ist, kann es für den einzelnen sehr schnell zu unübersichtlich werden. Mittlerweile gibt es einiges an Fachliteratur aber auch Agenturen bieten ihre Hilfe beim Thema Rente an.

Eine gute Quelle um an Informationen zu kommen ist der Haufe Verlag. Denn auch die Haufe Experten sehen die Rentenentwicklung kritisch. Das Renten- und Sozialversicherungsrecht nehme sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerseite in die Pflicht, um mit Instrumenten wie der betrieblichen Altersversorgung einen weiteren Versorgungsweg zu schaffen. Konkret gehen also auch die Experten des renommierten Verlages davon aus, dass die schwindende Bedeutung der gesetzlichen Rentenversicherung durch private Vorsorgemaßnahmen kompensiert werden muss.

Mit der entsprechenden Fachliteratur können Wege aufgezeigt werden, wie sich das eigene Kapital möglichst sicher und gleichzeitig rentabel anlegen lässt. In Zeiten der Niedrigzinsperiode ist dies ohnehin keine leichte Aufgabe.

 

 

Rentner in der Pflicht – Fachlicher Rat zur Senkung der Einkommen Steuerlast

So zeigt sich am Ende: die Tatsache, dass immer mehr Rentner steuerpflichtig werden, schafft in erster Linie auch mehr Bürokratie. Schließlich sind die Bezieher von Altersrenten dann verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Für die Rentner ergibt sich damit indirekt auch die Notwendigkeit, dass eigene Einkommen hinsichtlich der Steuerpflicht zu optimieren. Da das sehr kompliziert werden kann ist hier fachlicher Rat sicher nicht schädlich.

Rentner in der Pflicht – Fazit

Fakt ist, dass es in den kommenden Jahren  immer mehr Rentner gibt die ihre Altersbezüge versteuern müssen. Das zu bedenken ist von sehr hoher Wichtigkeit. Denn wenn jetzt nicht frühzeitig vorgesorgt wird kann es im Rentenfall zu bösen Überraschungen kommen. Zu mindestens sollten Informationen eingeholt werden wie hoch die Steuerlast im Rentenfall ist. Dann sollte auch Klarheit darüber herrschen ob die private Altersvorsorge verstärkt (oder angefangen) werden muss.

 

Crowdinvesting – Was ist das eigentlich? Worin liegt der Unterschied zum Crowdfunding? Wie können Privatanleger investieren? Antworten darauf gibt es hier!!

 

Crowdinvesting - Chancen und Risiken einer neuen Anlageform

 

Mit Hilfe von Crowdfunding und Crowdinvesting versuchen insbesondere Start-ups, Geld für die Finanzierung ihrer Geschäftsidee einzutreiben, ohne einen Kredit aufnehmen zu müssen.
Während beim Crowdfunding die Geldgeber im Prinzip eine Spende abgeben, für die sie im Gegenzug in der Regel eine Sachspende (beispielsweise einen Prototypen des neu hergestellten Produkts) erhalten, spielt beim Crowdinvesting der Hintergedanke, eine lohnende Investition zu tätigen, eine größere Rolle. Beim Crowdinvesting investiert ein Schwarm (engl.: crowd) aus vielen Kleinanlegern in ein junges Unternehmen und versucht so, ihm auf die Beine zu helfen. Meist erfolgt die Investition in Form eines Darlehens, für das die Anleger eine finanzielle Gegenleistung erhalten.




Diese kann sich von Unternehmen zu Unternehmen stark unterscheiden: Denkbar sind neben einer fixen Rendite beispielsweise eine Gewinn- oder Unternehmensbeteiligung, etwa in Form von Unternehmensanleihen oder Genussrechten. Im Gegensatz zum Crowdfunding, das sich fast ausschließlich auf Start-ups und verschiedene kleine Projekte fokussiert, wird Crowdinvesting branchenübergreifend angewandt und kommt immer häufiger zum Beispiel beim Bau von neuen Immobilien oder dem Ausbau von erneuerbaren Energien zum Einsatz.

 

 

Chancen und Risiken von Crowdinvesting

Crowdinvesting ist im Gegensatz zu vielen anderen Anlagemethoden auch für Klein- und Kleinstanleger geeignet. Bei Exporo können die Investoren ganz gezielt einzelne Projekte finanziell unterstützen, denen sie zum Erfolg verhelfen möchten. Im Internet gibt es immer mehr Plattformen, auf denen Anleger gezielt nach verschiedenen Projekten suchen können, in die sie auch kleine Beträge investieren können.

So werden auch für kleine Investoren Anlageformen verfügbar, die früher nur Großinvestoren vorbehalten waren. Crowdinvesting ist eine demokratische Anlageform, bei der sich engagierte Investoren mitunter stark in den Entscheidungsprozess und die Realisierung eines neuen Projekts einbringen können. Es kann somit sehr viel gezielter investiert werden, was von Vorteil ist, wenn ein potentieller Anleger voll und ganz von einem geplanten Projekt überzeugt ist.

 

 

Risiken von Crowdinvesting

Crowdinvesting bietet zwar viele Vorteile, ist aber auf der anderen Hand eine Anlageform mit einem schwer kalkulierbarem Risiko. Insbesondere Start-ups, die noch nicht am Markt etabliert sind, können schnell scheitern – was im schlimmsten Fall zu einem Komplettausfall der Investition ohne jegliche Rendite führen kann. Ebenso ist die Höhe der Rendite, insbesondere im Fall einer Gewinnbeteiligung, nur schwer vorherzusagen – es kann daher zu großen Schwankungen kommen.

Sicherer, wenn auch häufig mit etwas geringeren Renditen verbunden, ist die Investition beispielsweise in mittelständische Unternehmen, erneuerbare Energien oder Immobilienprojekte. Hier sind sowohl Ausfallrisiko als auch Beteiligungsdauer in der Regel geringer als beim Crowdinvesting in Start-ups, weshalb die Investition auch für weniger erfahrene Anleger geeignet ist.

 

 

Fazit

Crowdinvesting ist die Anlageform des Crowdfundings, bei der der Investor eine finanzielle Gegenleistung für seine Investition erwartet. Insbesondere für kleinere Unternehmen und Start ups ist es eine gute Möglichkeit, auch ohne Kredit schnell an finanzielle Mittel zu kommen.
Anleger können hiermit auch an Projekten beteiligt werden, die früher nur Großinvestoren vorbehalten waren, ohne dabei einen großen Betrag zu investieren.

Insbesondere bei der Investition in noch nicht etablierte Unternehmen besteht beim Crowdinvesting jedoch immer das Risiko des Totalausfalls, weshalb weniger erfahrene Anleger vorsichtig mit dieser neuen Form des Investments umgehen und eher in Projekte mit einer höheren Sicherheit investieren sollten.

Wege aus der Niedrigzinsphase zu finden ist zur Zeit gar nicht so einfach aber besonders wichtig. VIele Privatanleger verlieren zur Zeit sogar Geld.

 

Wege aus der Niedrigzinsphase

Bildquelle: pixabay.com

Anzeige – Im März 2016 hatte die Europäische Zentralbank den Leitzins auf den niedrigsten Stand von 0% gesetzt. Seitdem besteht dieser unverändert. Banken, welche ihr Geld bei der EZB parken, müssen Strafzinsen von 0,4% bezahlen. Und Privatkunden bleiben von Negativzinsen auch nicht mehr gänzlich verschont, ganz zu schweigen von den neu eingeführten Gebühren. Zwar hat die EZB mittlerweile das Kaufprogramm auf 60 Milliarden Euro monatlich gesenkt, dennoch möchte man weiterhin an diesem Zinskurs festhalten, trotz aufkommender Kritik. Das Problem: Millionen Bürger tappen in die Sparfalle, die Inflation als Geldfresser lauert stets. Was also tun, wenn Sparbuch, Tagesgeld und Festgeld ausgesorgt haben?




Wege aus der Niedrigzinsphase – Der Weg an die Börse

Viele Menschen in Deutschland fürchten sich vor der Börse. Sei es weil sie sie nicht gut genug kennen, die Anlageprodukte nicht verstehen, sich nicht mit ihrem Geld beschäftigen wollen oder noch die bitteren Momente der Dotcomblase sowie der Finanzkrise 2008/2009 in Erinnerung haben. Doch die Börse ist kein Ort der Zockerei, nicht nur. Sie bietet eine Möglichkeit, sich mittels einer hohen Rendite ein Vermögen aufzubauen. Wichtig sind nur einige Grundregeln, ohne deren Beachtung der Anleger schnell in die Verlustzone rutscht. Dazu gehört etwa das Bewusstsein über die psychologischen Fallen und wie man diese umgeht.

 

 

Wege aus der Niedrigzinsphase – Aktien

Aktien sind die Stars an der Börse. „Bloß keine Aktien, das ist nur etwas für Zocker!“ Unglücklicherweise denken viele Menschen so. Und wissen nicht, dass eine Aktie ein Anteil an einem Unternehmen bedeutet. Eine Aktie zu besitzen bedeutet mehr, als nur auf Kursgewinne zu hoffen. Der Investor beteiligt sich an dem Gewinn, ihm gehört ein Teil des Unternehmens und er beschäftigt sich mit diesem und damit verbunden dem wirtschaftlichen Umfeld. Es existieren genügend Firmen, welche eine vielversprechende Unternehmenspolitik aufweisen und seit teils Jahrzehnten erfolgreich am Markt agieren. Mit einer gründlichen Analyse, sorgfältiger Planung sowie klaren Zielen ist die Chance auf hohe Erträge vielversprechend. Noch mehr Informationen sind auf Börse für Anfänger Börse für Anfänger zu finden.

 

 

Wege aus der Niedrigzinsphase – Die Streuung macht`s – Fonds

Eine wichtige Regel an der Börse lautet Diversifikation. Sie tun gut daran, Ihr Vermögen auf mehrere Anlageklassen beziehungsweise Unternehmen aufzuteilen, um im Falle eines dramatischen Kursrutsches den Verlust verhältnismäßig gering zu halten. Vor allem sollte der Anleger einen Blick auf ETFs werfen, Exchange Traded Funds. Diese börsengehandelten Indexfonds können an der Börse jederzeit ge- und verkauft werden. Des Weiteren bilden sie einen Index ab und enthalten alle Unternehmen, welche sich im zugehörigen Index befinden.

 

 

Wege aus der Niedrigzinsphase – Die Alternative zu Anleihen

Anleihen sind auch heute noch ein stabiles Anlageinstrument zur Absicherung, allerdings bewegen sich die Zinsen sehr weit unten. P2P Kredite stellen eine Alternative dar. Dabei fungieren Sie als Kreditgeber. Über eine Plattform verleihen Sie an Privatpersonen Geld, Sie nehmen quasi den Platz einer Bank ein. Die enormen Vorteile bestehen in der Rückkaufgarantie, den enorm hohen Zinsen sowie in der Möglichkeit, Beträge ab bereits zehn Euro an Einzelne verleihen zu können. Zudem existieren bei manchen P2P Anbietern keine Gebühren.

Auch bei Geldanlagen lautet die Devise: Fortbildung. Bauen Sie sich Wissen auf, denn je besser Sie das Geldsystem mit seinen Möglichkeiten verstehen, desto höher sind Ihre Erfolgschancen auf gute Erträge. Helfen können Ihnen dabei diverse Fachbücher. Für weitere Informationen zur Niedrigzinsphase sei auf die Seite der Deutschen Bank die Seite der Deutschen Bank, die noch weitere Geldanlagemöglichkeiten vorstellt.

N-TV Testsiegel 200x220

Swiss Re Aktientipp April 2017 – Diesmal hat es ein Rückversicherer in meinen Aktientipp geschafft und das trotz des zur Zeit sehr schwierigem Umfeld.

 

Aktientipp April 2017

 

Auch im April gibt es wieder einen Aktientipp von mir. Swiss RE ist ein Schweizer Unternehmen mit einem Börsenwert von ca. 31,1 Mrd. Euro. Die Schweizerische Rückversicherungsgesellschaft ist nach der Munich Re der zweitgrößte Rückversicherer der Welt.




Wie viele andere Banken und Versicherungen leidet auch die Swiss Re unter den zur Zeit herrschenden Marktbedingungen. Zu den niedrigen Zinsen und gestiegenen politischen Unsicherheiten gesellen sich auch noch verschiedene regulatorische Einschränkungen. Warum die Swiss Re aber dennoch zu meinen Empfehlungen zählt, habe ich wie immer in den nächsten Absätzen zusammengefasst.

 

Swiss Re

WKN: A1H81M
ISIN: CH0126881561

 

 

Aktientipp April 2017 – kurz vorgestellt

Die Swiss Re gehört wie viele andere Unternehmen in der Finanzbranche auch zu den Unternehmen die auf eine sehr lange Tradition zurückblicken können. Bereits im Jahr 1863 wurde die Swiss Re in der Schweiz gegründet. Die Basler Handelsbank, die Helvetia Versicherung und die Schweizerische Kreditanstalt gründeten damals die Swiss Re.
Im Jahr 1906 musste die Swiss Re ihre erste große Versicherungssumme bezahlen. Durch das schwere Erdbeben in San Franzisko musste die Swiss Re ca. 50 Prozent ihrer Jahresprämie an Versicherungssumme ausbezahlen. Dies tat die Swiss Re aber sehr schnell und ohne größere Probleme, wodurch die Swiss Re sich schnell einen guten Ruf als unproblematischen Rückversicherer erarbeitete. Die Erfolgsgeschichte wurde auch im Jahr 1910 weitergeschrieben und die Swiss Re eröffnete in New York die erste Auslandsniederlassung.

Die beiden Weltkriege und der große Börsencrash von 1929 überlebte die Swiss Re mit großen Anstrengungen. So musste die Bank 1931 30 Mio. Schweizer Franken (damals eine sehr hohe Summe) aus der Reserve entnehmen um die Schäden so einigermaßen abzudecken.
Nach dem zweiten Weltkrieg musste sich die Swiss Re auf große Veränderungen im Markt einstellen, was ihr aber sehr gut gelang. Sie stieg immer weiter als Weltmarktführer auf. Im Jahr 1992 verursachte der Hurrikan Andrew den bis dahin größten Versicherungsschaden auf der Erde und die Swiss Re ging eine Partnerschaft mit der Credit Swisse ein.
Auch der Anschlag auf das World Trade Center 2001 verursachte für die Swiss Re eine Versicherungssumme von 3,5 Milliarden Euro, was nicht nur die Swiss Re zwang ihr GEschäftsmodell zu überdenken.

„Die letzten Zukäufe“

Im November 2005 erwarb die Swiss Re für geschätzte 6,8 Milliarden US-Dollar die GE Insurance Solutions und damit den Großteil des Versicherungsgeschäfts von General Electric. Durch die Übernahme stieg die Swiss Re kurzzeitig zum Weltmarktführer vor dem Konkurrenten Munich Re auf.
Die letzte größere Übernahme tätigte die Swiss Re im Jahre 2014 wo sie das Pensionsgeschäft der britischen Großbank HSBC erworben hat.
Wer mehr zu der Geschichte von Swiss Re erfahren möchte dem kann ich den Link zur Geschichte der Versicherung in der Schweiz nur empfehlen.

 

 

Aktientipp April 2017 – warum gibt es Rückversicherungen

Mit ging es bis jetzt so, dass ich mit dem Begriff Rückversicherung nicht viel anfangen konnte. Ich möchte aber vor einer Investition in einer Aktie immer wissen wie das Geschäftsmodell funktioniert. Aus diesem Grund habe ich mich mal etwas schlau gemacht, was eigentlich eine Rückversicherung macht.
Einfach gesagt, ist eine Rückversicherung einer Versicherung für Versicherungen. In den letzten Jahrzehnten ist die Versicherungsbranche immer größer geworden. Man kann sich heute gegen fast alles versichern.

Aber gerade Naturkatastrophen können sehr schnell hohe Versicherungssummen verursachen. Diese hohen Summen können einzelne Versicherungen schnell an ihre Finanziellen grenzen bringen. Damit die Grenzen möglichst hoch sind, könnten die Versicherungen eine wesentlich höhere Prämie von den versicherten verlangen. Das würde allerdings einen Aufschrei bei den Versicherungsnehmern verursachen. Aus diesem Grund wurden die Rückversicherungen ins leben gerufen. Sie übernehmen die Restrisiken der Versicherungen.
Übrigens stammte die Idee der Versicherung und auch die Rückversicherung aus der Seefahrt. Mit Beginn und Zunahme der kommerziellen Seefahrt hatten die Händler großes Interesse das ihre Ladung unversehrt das Ziel erreicht. Da dieses nicht garantiert werden konnte, begannen die Händler sich gegen diese Ausfallrisiken zu versichern. Bereits im Jahre 1370 wurde in Genua ein Vertrag abgeschlossen der erste Merkmale einer Versicherung und Rückversicherung hatte.

 

 

Aktientipp April 2017 – Kurs-Buchwert-Verhältnis

Aktienkurs Xetra 41,5 Euro (Stand 08.11.16)

Eigenkapitalrendite: 10,15%
Eigenkapitalquote: 16,60%
Ebit Marge: –
Ergebnis je Aktie: 10,15 €
Dividende: 4,50 €
Dividendenrendite: 4,98%
Kurs-Gewinn-Verhältnis: 10,12
Börsenwert: 31 Mrd. €

 

 

Aktientipp April 2017 – Warum Swiss Re

Jetzt habe ich genug von der sehr interessanten Geschichte von Swiss Re geschrieben. Jetzt kommen hier nun die Gründe warum die Swiss Re es in meine Aktientipps geschafft hat.
Zu aller erst hat die sehr hohe Dividendenrendite von nahezu 5% mein erstes Interesse geweckt. Nach weiteren Nachforschungen stellte sich heraus, dass die Swiss Re ein KGV von gerade mal 10 hat, was mein Interesse weiter wachsen lies. Jetzt kommt noch das sehr seltene Kurs-Buchwert-Verhältnis von 0,7 hinzu. Das bedeutet, dass die Besitztümer von Swiss Re einen höheren Wert haben als der aktuelle Börsenwert. Das würde bedeuten das im Falle einer Insolvenz der Verkauf dieser Besitztümer mehr Geld einbringt als die Swiss Re zur Zeit an der Börse Wert ist. Das ist immer ein gutes Zeichen, weil solche Kennzahlen an der Börse sehr gut ankommen.

„Aktionärsfreundliche Politik“

Zudem fährt das Unternehmen eine sehr aktionärsfreundliche Politik und beabsichtigt langfristig die Dividende steigen zu lassen. Außerdem soll Kapital das nicht für das Geschäft benötigt wird über Aktienrückkäufe an die Anteilseigner zurückgezahlt werden.
Zu den sehr guten Kennzahlen gesellt sich nach Meiner Meinung das sehr gute Geschäftsmodell und die sehr gute Aufstellung als zweitgrößter Rückversicherer der Welt. Auch sind die schwierigen Umstände der vergangenen Jahre in dem Preis der Aktie eingebaut. Wenn nun die Rahmenbedingungen besser werden, dann wird das sehr wahrscheinlich wie ein Hebel wirken und die Aktie nach oben Katapultieren.

Aktientipp April 2017 – Fazit

Wann hat man schon mal die Möglichkeit einen Weltmarktführer der auch noch 32 Mrd. Wert ist für einen Schnäppchenpreis zu bekommen? Und wenn dann noch etwas Ruhe auf politischer Ebene einkehrt, dann sollte einem kräftigem Kursgewinn nichts mehr im Wege stehen. Risikos durch die bevorstehenden Wahlen in Frankreich und Deutschland bestehen zwar, aber trotzdem überwiegen für mich die positiven Kaufsignale und daher ist die Swiss Re mein Aktientipp für April 2017.

 

Wichtig!!

Diese Aktienempfehlung ist meine persönliche Meinung und keine Erfolgsgarantie. Denken Sie immer daran, dass ein Verlustrisiko an der Börse immer vorhanden ist. Aus diesem Grunde übernehme ich keine Garantie, Gewährleistung und Haftung für das Risiko, dass Sie beim Börsenhandel eingehen.

Aktientipp März 2017. Diesmal hat es Ebay in meine Aktientipps geschafft. Aus welchem Grund und welche Chancen und Risiken sich bieten, ist hier zu erfahren!

 

Aktientipp März 2017

 

Die erste Aktie über die ich dieses Jahr schreiben möchte, ist auch wieder sehr bekannt. Jeder zweite Deutsche hat schon mal „auf“ Ebay etwas gekauft oder verkauft. Seit etwas mehr als 20 Jahren ist Ebay auf dem Markt und unglaubliche 800 Millionen Artikel sind immer zur gleichen Zeit online. Warum es ausgerechnet Ebay geworden ist, möchte ich in den nächsten Zeilen etwas näher erläutern.




Ebay

WKN: 916529

ISIN: US2786421030

 

 

Aktientipp 2017 – kurz vorgestellt

Wie viele andere Erfolgsgeschichten im Internet, hat auch Ebay mit einem Zufall begonnen. Alles begann kurioserweise mit einem defekten Laserpointer den der Ebay Gründer Pierre Omidyar am 3.September 1995 auf seiner Website AuctionWeb zum Verkauf anbot. Einige Tage später fand sich ein Bieter der für den defekten Laserpointer bereit war 14,83 Dollar zu zahlen. Pierre Omidyar ist zu beginn sehr skeptisch gewesen und kontaktierte den Verkäufer um ihm nochmal zu sagen, dass es sich um einen defekten Laserpointer handelt. Es stellte sich aber heraus, dass der Käufer ein Laserpointersammler (ja so etwas gibt es scheinbar) gewesen ist.

Begeistert von dem Geschäft baute Omidyar seine Webseite immer weiter aus. Im ersten Jahr hat er seine Webseite alleine betrieben und erst im Jahr 1996 stellte er einen Mitarbeiter ein. Chris Agarpao, so hieß der erste Mitarbeiter, arbeitet noch heute bei Ebay

Im Jahre 1997 wurde der Name von AuctionWeb auf Ebay verändert und ein Bewertungssystem für Käufer und Verkäufer eingeführt. Zu dem damaligen Zeitpunkt wurden schon beachtliche 200.000 Auktionen im Monat durchgeführt. Zum Vergleich, heute sind immer ca. 800 Millionen Angebote auf dem Marktplatz zu finden. Auch im Jahre 1997 wurde der millionste Artikel verkauft. Es ist eine Spielzeug-Figur aus der Sesamstraße gewesen.

Weitere Meilensteine

1998 hat es dann schon den nächsten Meilenstein gegeben. Ebay ging an die Börse und schoss am ersten Tag von dem Ausgabepreis von 18 Dollar auf 47 Dollar. Der Ebay Gründer Omidyar wurde auf einem Schlag zum Milliardär und Ebay hatte auf einmal einen Wert von 1,9 Milliarden Euro. Was besonders erstaunlich gewesen ist, weil Ebay in dem Halbjahr vor dem Börsengang bei einem Umsatz von 14,9 ´Millionen Dollar „nur“ 348.000 Dollar verdient hat.

Auch in Deutschland fasste Ebay 1999 Fuß indem sie für 50 Millionen Dollar die gerade erst gründete Firma von den Samwer-Brüder (Auch Zalando-Gründer) abkauft wurde. Sie hatten auf einer Amerika-Reise Ebay kennengelernt und hatten noch vor Ebay selbst eine Plattform in Deutschland gegründet.

1999 erreichte Ebay die Marke von 10 Millionen registrierten Mitgliedern. Heute sind es weit über 157 Millionen aktive Käufer.

 

 

Aktientipp März 2017 – die Kennzahlen

Aktienkurs Xetra 41,5 Euro (Stand 08.11.16)
Eigenkapitalrendite: 68,94%

Eigenkapitalquote: 44,19%

Ebit Marge: 40,66%

Ergebnis je Aktie: 6,06

Dividende: 0

Dividendenrendite: 0

Kurs-Gewinn-Verhältnis: 4,63

Börsenwert: 35 Mrd. €

 

Aktientipp März 2017 – Warum Ebay?

Zwei Dinge haben mich von Ebay überzeugt. Zum einen ist da der sehr starke Markennamen. Fast jedes Kind auf der Erde kennt Ebay. Das macht es Konkurrenten extrem schwierig ein Stück von dem Kuchen abzubekommen. Ebay beherrscht sozusagen den Markt. Ich bin auch davon überzeugt, dass dies auch in den nächsten Jahren der Fall sein wird.

Zum anderen sind das die starken Kennzahlen. Die Versorgung mit Eigenkapital ist besonders gut. So kann auch mal eine Schwächephase gut überstanden werden. Zudem hat es Ebay mittlerweile verstanden immer mehr Geld mit seinem Geschäftsmodell zu verdienen. Auch Geschäftsübernahmen sind in den nächsten Jahren denkbar. Da können starke Zukäufe zusätzlich für Kursfantasien sorgen.

 

 

Aktientipp März 2017 – Gefahren von Ebay

Wo viel Licht ist, ist bekanntlich auch viel Schatten. Das ist auch bei Ebay nicht anders. Die Bezahlwebseite Paypal ist lange Zeit der Goldesel im Ebay Konzern gewesen. Jetzt soll Paypal abgespaltet und separat an die Börse gebracht werden. Was das für die Aktie langfristig bedeutet, kann keiner so genau vorher sagen. Aber nach Bekanntgabe der Pläne hat ein regelrechter Run auf die Ebay Aktien stattgefunden. Diese Rally hat in den vergangenen Tagen wieder an Fahrt verloren, sodass ein kurzfristiger Verlust wieder zum Einstieg genutzt werden kann.

OnVista Bank - Die neue Tradingfreiheit

Aktientipp März 2017 – Fazit

Durch den sehr starken Markenname und der besonders guten Eigenkapitaldecke ist für mich Ebay einen Aktientipp wert. Ein Risiko besteht natürlich, dass Paypal z.B. eine noch viele größere Lücke reißt als vorher angenommen. Meiner Meinung nach sind die Chancen höher als das Risiko was Ebay zu meinem Aktientipp macht.

Wichtig!!

Diese Aktienempfehlung ist meine persönliche Meinung und keine Erfolgsgarantie. Denken Sie immer daran, dass ein Verlustrisiko an der Börse immer vorhanden ist. Aus diesem Grunde übernehme ich keine Garantie, Gewährleistung und Haftung für das Risiko, dass Sie beim Börsenhandel eingehen.

Eine gute Börsensoftware leistet gute Hilfe wenn es darum geht Aktien, Zertifikate und Anleihen zu handeln. Welche Vorteile sie bieten ist hier zu erfahren.

 

Börsensoftware

 

Wer sein Geld an der Börse anlegen will, kommt ohne ein solides Grundwissen nicht weit. Eine wichtige Hilfe kann eine geeignete Börsensoftware sein, welche die Kursschwankungen anzeigt und als erster Indikator für eine Tendenz dient. Seriöse Börsensoftware zeichnet sich dadurch aus, dass der Benutzer eine Marktsituation klar erkennen und Entscheidungen treffen kann. Allerdings sollten sich unerfahrene Trader bewusst sein, dass selbst mit einer Software die gleichen Verlustrisiken bestehen wie im realen Handel. Gute Erfahrungen und marktspezifische Kenntnisse sind deshalb im Umgang mit Börsensoftware unerlässlich.




Was kann Börsensoftware leisten

 

Noch vor einigen Jahren war die Hausbank der erste Ansprechpartner, wenn es um den Handel mit Aktien, Zertifikaten, Währungen und Fonds ging. Anleger waren auf die Expertise des Beraters angewiesen, der Handel war umständlich und selten zeitnah.
Zum Glück gibt es heute eine große Anzahl an Direktbanken und Broker, die ihre Dienste über das Internet anbieten. Die Depots sind in der Regel kostenlos, Gebühren fallen nur beim Handeln an. Das Geschehen auf den Aktienmärkten ändert sich heute innerhalb weniger Sekunden. Trader, die in dieser Welt erfolgreich handeln wollen, benötigen deshalb eine verlässliche Software, die den Handel mit Aktien in Echtzeit durchführt.

Darüber hinaus liefert gute Software dem Benutzer Hinweise und Erklärungen zum Marktgeschehen und bietet eine komfortable Verwaltung der gehandelten Papiere am Computer oder mittels mobiler Endgeräte. Unerfahrenen Tradern erleichtert die Software den Einstieg in den Aktienmarkt durchaus, doch ohne grundlegende Kenntnisse kommt man hier nicht weit.

Börsensoftware gibt es als kostenfreie Programme, die über Werbung finanziert werden. Wer lieber ohne Werbung handeln möchte, sollte besser auf kostenpflichtige Programme zurückgreifen. Viele kommerzielle Programme bieten eine kostenlose Testphase, in der sich der Anwender einen Überblick über die Leistungsfähigkeit verschaffen kann.

 

 

Analysefunktionen und Demo-Konten

Die Korrelation zwischen bestimmten Ereignissen und Kursschwankungen ist ein wichtiger Indikator für den Handel mit Aktien. Bei vielen Programmen wird die Analyse der Kurse in Echtzeit vorgenommen. Andere bieten den Zugriff auf besondere Datenbanken, welche die Kurse über einen längeren Zeitraum enthalten. Letztlich bestimmt die Anlagestrategie des Traders, welche Funktionen die Software besitzen soll. Gute Börsensoftware unterstützt für Einsteiger auch den Handel mit Demo-Trading-Konten.
Die Programme sind allerdings in vielen Fällen nicht speziell für Einsteiger gedacht. Erfahrenen Tradern helfen die Programme bei einer ausgiebigen Analyse des Marktes zum Beispiel mit Chart-Funktionen, Strategie-Analysen und anderen Handelswerkzeugen. Für mobile Endgeräte wird die Software meistens zum Download angeboten, oft sind die Programme aber auch Teil eines Börsen- und Analysentools, der im Browserfenster abläuft.

 

 

Bedienungsfreundlich und individuell anpassbar

Gute Börsensoftware ist einfach zu bedienen und stellt die aktuellen Kurse, Charts und Nachrichten in Echtzeit dar. Auch das Depot sollte übersichtlich dargestellt und einfach zu verwalten sein. Im Idealfall lässt sich die Software an die individuellen Bedürfnisse des Benutzers anpassen. Welche Software am besten zu den individuellen Bedürfnissen passt, lässt sich zum Beispiel auf Netzsieger herausfinden.
Vorteilhaft wäre zudem die Abwicklung der bankseitigen Geschäfte wie Überweisungen, Lastschriften etc. Börsensoftware sollte vor allem sicher sein, auf vielen Endgeräten funktionieren und unabhängig vom Ort ein zuverlässiges Traden ermöglichen.

OnVista Bank - Die neue Tradingfreiheit

Notgroschen sind sehr oft der Rettungsanker falls es mal wieder Turbulent zugeht. Daher sind hier fünf Gründe zu finden, warum es dafür nie zu spät ist.

Notgroschen

 

Mein neuer Artikel ist wieder einmal ein Gastbeitrag. Diesmal hat ihn die Schriftstellerin Gabi Weigel verfasst. Der Artikel beschreibt sehr gut, warum es sehr wichtig ist einen Notgroschen zu besitzen. Ich freue micht das Gabi diesen Artikel verfasst hat und wünsche viel Spaß beim lesen.




Wenn wir Spaß haben, vergeht die Zeit wie im Flug, wie man so schön sagt. Zu viele von uns werden mit der Realität dieses Spruchs konfrontiert, wenn wir eines Tages aufwachen und feststellen, dass es unser 50. Geburtstag ist. Im Allgemeinen ist das die Zeit, in der wir anfangen verstärkt darüber nachzudenken, was wir während unserer goldenen Jahre tun wollen. Dann fragen wir uns, wie wir das alles mit einem Ruhestandseinkommen für das wir nichts geplant haben schaffen sollen. Wenn die Realität uns einholt, stellen wir uns üblicherweise die offensichtliche Frage: ist es zu spät, um anzufangen für den Ruhestand zu sparen?

Die Antwort lautet, “Nein.”

Wenn Sie am Ende der 40 angelangt sind und keinerlei nennenswerten Notgroschen haben, geraten Sie nicht in Panik. Sie können immer noch mit der Altersvorsorge aufholen, aber Sie werden einige Maßnahmen umsetzen müssen, um wieder auf den richtigen Weg zu Ihrem gewünschten Ruhestands-Lebensstil zu kommen. Nachfolgend kommt, was zu tun ist.

 

 

Bezahlen Sie zuerst sich selbst

Machen Sie es sich zur Gewohnheit, zu sparen. Überweisen Sie an jedem Zahltag etwas Geld auf Ihr Sparkonto. Auch wenn es nur ein kleiner Betrag ist, ist das in Ordnung. Das Ziel ist es, das Sparen zur Gewohnheit werden zu lassen.

 

 

Stecken Sie mehr in Ihre Betriebsrente 

Sollte Ihr Arbeitgeber einen Pensionsplan anbietet, dann sollten Sie daran teilnehmen. Wenn Sie noch kein Teilnehmer sind, dann müssen Sie es ab sofort werden. Wenn Sie bereits an der betrieblichen Altersversorgung teilnehmen, können Sie Ihre einkommensabhängigen Beiträge erhöhen. Das Geld, welches Sie dort reinstecken, wird wachsen, insbesondere, wenn Ihr Arbeitgeber ein Anpassungsprogramm vorsieht. Verwenden Sie einen zuverlässigen bAV-Rechner, um zu entscheiden, welche Beitragshöhe für Sie am besten wäre.

 

 

Verwenden Sie einen automatischen Sparplan

Fragen Sie in Ihrer Personalabteilung, ob Ihr Arbeitgeber einen Lohnabrechnungs-Sparplan hat. Dies wird Ihnen erlauben von jeder Gehaltsüberweisung Geld abzuziehen, damit es auf einem Sparkonto in einer Kreditgenosschenschaft oder Bank eingezahlt wird. Wenn Sie bereits Beiträge einzahlen, ziehen Sie in Betracht den Betrag zu erhöhen.

 

 

Sparen Sie mindestens 20 Prozent Ihres Einkommens

Experten empfehlen, dass Personen im Alter von 40 bis 60 Jahren mindestens 20 Prozent Ihres Einkommens einsparen sollten. Wenn Sie gerade nicht so viel zurücklegen können, arbeiten Sie einen Plan aus, um dieses Ziel zu erreichen. Sie können Geld auf ein Rentenkonto oder in Ihre persönlichen Ersparnisse einzahlen, oder es investieren.

Erstellen Sie einen Notfallfonds

Mit einem Notfallfonds sollten Sie genug Geld gespart haben, um für eine Notfallsituation aufzukommen, wie eine unerwartete Autoreparatur-Rechnung oder eine Haushaltsreparatur, die keinen Aufschub duldet. Die meisten Fachleute empfehlen einen Notfallfonds in Hohe von drei bis sechs Monaten der Lebenshaltungskosten. Keinen Notfallfonds zu haben bedeutet, dass sie an ihre Rentenersparnisse gehen müssen, wenn bedauerlicherweise etwas passiert.

Es ist nie zu spät, um anzufangen Ersparnisse für Ihren Ruhestand zurückzulegen. Unternehmen sie alle nötigen Schritte, um den richtigen Weg zu einer gesicherten Zukunft einzuschlagen.